Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
154
8
Verhandlung
Drucksache:
212/2006
GZ:
-
Sitzungstermin:
13.07.2006
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Sanierung Zuffenhausen 6 - Rot -
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
- Die Soziale Stadt"
Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.06.2006, nicht öffentlich, Nr. 330
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.07.2006, nicht öffentlich, Nr. 341
Verwaltungsausschuss vom 12.07.2006, nicht öffentlich, Nr. 238
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 23.05.2006, GRDrs 212/2006, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818), und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2006 (GBl. S. 20), in seiner Sitzung am 13.07.2006 folgende Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 - Rot - beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes
Das Sanierungsgebiet Zuffenhausen 6 - Rot - wird wie folgt erweitert:
Im Osten
um die Baublöcke zwischen dem Rotweg, der Züttlinger Straße und der Gundelsheimer Str. einschließlich der Flurstücke 1576 und 1599 sowie dem Kreuzungsbereich Haldenrainstraße/Tapachstraße (Erweiterungsbereich B).
Im Norden
um die "Alte Rotwegsiedlung" einschließlich eines Teils des Flurstücks 1840/5 mit dem Bolzplatz Pliensäcker (Erweiterungsbereich C).
Im Westen
um den Einmündungsbereich der Mönchsbergstraße in die Schozacher Straße und durch den westlichen Bereich der Kreuzung Haldenrainstraße/Schozacher Straße (Erweiterungsbereich D).
Im Süden
um einen Teilbereich der Grünanlage Tapachtal südlich der Abstatter Str. und östlich der Kleingartenanlage (Erweiterungsbereich E).
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 21.03.2006. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. Die Gebietsgröße beträgt neu rd. 67 ha.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 - 156 a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3
Genehmigungspflicht
Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.