Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
212/2006
GZ:
-
Sitzungstermin: 13.07.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Sanierung Zuffenhausen 6 - Rot -
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
- Die Soziale Stadt"
Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.06.2006, nicht öffentlich, Nr. 330

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.07.2006, nicht öffentlich, Nr. 341
Verwaltungsausschuss vom 12.07.2006, nicht öffentlich, Nr. 238

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 23.05.2006, GRDrs 212/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818), und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2006 (GBl. S. 20), in seiner Sitzung am 13.07.2006 folgende Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 - Rot - beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes

Das Sanierungsgebiet Zuffenhausen 6 - Rot - wird wie folgt erweitert:

Im Osten um die Baublöcke zwischen dem Rotweg, der Züttlinger Straße und der Gundelsheimer Str. einschließlich der Flurstücke 1576 und 1599 sowie dem Kreuzungsbereich Haldenrainstraße/Tapachstraße (Erweiterungsbereich B).

Im Norden um die "Alte Rotwegsiedlung" einschließlich eines Teils des Flurstücks 1840/5 mit dem Bolzplatz Pliensäcker (Erweiterungsbereich C).

Im Westen um den Einmündungsbereich der Mönchsbergstraße in die Schozacher Straße und durch den westlichen Bereich der Kreuzung Haldenrainstraße/Schozacher Straße (Erweiterungsbereich D).

Im Süden um einen Teilbereich der Grünanlage Tapachtal südlich der Abstatter Str. und östlich der Kleingartenanlage (Erweiterungsbereich E).

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 21.03.2006. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. Die Gebietsgröße beträgt neu rd. 67 ha.
§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 - 156 a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3
Genehmigungspflicht

Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.