Geldvermögensrechnung 3.123.742.305,75 Restbuchwert des Anlagevermögens der kostenrechnenden Einrichtungen 1.119.917.803,52 Restbuchwert des Abzugskapitals der kostenrechnenden Einrichtungen 55.867.155,40 Details sind auf den Seiten 61 bis 70 des Rechenschaftsberichts der Stadtkämmerei dargestellt. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Der Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei für das Haushaltsjahr 2008 und der Schlussbericht 2008 des RPA liegen vor. Auf dieser Grundlage kann die Jahresrechnung 2008 festgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen - Beteiligte Stellen Referat WFB Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Dr. Wolfgang Schuster Anlagen Ausführliche Begründung Rechenschaftsbericht 2008 der Stadtkämmerei (bereits an den GR ausgegeben) Schlussbericht 2008 des RPA (bereits an den GR ausgegeben) Ausführliche Begründung: In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei zu erläutern (§ 95 Abs. 1 Gemeindeordnung – GemO –). Zu den im Beschlussantrag unter Nr. 3.1 und 3.3 aufgeführten Positionen wird auf die im Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei enthaltenen detaillierten Darstellungen verwiesen. Der Rechenschaftsbericht enthält auch eine Vermögensübersicht und den Schuldenstand. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen (§ 95 Abs. 2 GemO). Die Jahresrechnung 2008 wurde am 30. Juni 2009 aufgestellt. Der Abschluss der Jahresrechnung (GRDrs 530/2009) wurde am 16. Juli 2009 vom Gemeinderat beschlossen. Der Rechenschaftsbericht, der die Jahresrechnung 2008 erläutert, liegt nunmehr vor. Das RPA hat die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Gemeinderat zu prüfen (§ 110 Abs. 1 GemO) und fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen. Der Schlussbericht ist dem Gemeinderat vorzulegen (§ 110 Abs. 2 GemO) und aufgrund eines Beschlusses des Ältestenrat vom Leiter des RPA zu erläutern. Der abschließende Prüfungsvermerk des RPA im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Landeshauptstadt Stuttgart lautet:
„5. Abschließendes Ergebnis
5.1 Die Jahresrechnung 2008 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob 1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, 3. der Haushaltsplan eingehalten wurde und 4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind. 5.2 Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftete 2008 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von 392,4 Mio. €. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführungsrate betrug 23,7 Mio. €, so dass sich eine Nettoinvestitionsrate von 368,7 Mio. € ergab.
5.4 Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das Rechnungsprüfungsamt – unbeschadet der Inhalte dieses Schlussberichts – dem Gemeinderat empfehlen, die Jahresrechnung der Stadt für das Haushaltsjahr 2008 nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.“