Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
27/2003
GZ:
St 6122-3
Sitzungstermin: 02/20/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Haasis wu
Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Bad Cannstatt 8 - Burgholzhof -
- Bericht zur aktuellen Kosten- und
Finanzierungsübersicht
- Grundsatzbeschluss zum Neubau einer
Tageseinrichtung für Kinder

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 10.02.2003,

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 29.01.2003, GRDrs 27/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


StR Guckenberger (SPD) gilt als im Sinne des § 18 GemO befangen und nimmt aus diesem Grunde an der Beratung und Abstimmung des im Betreff genannten Tagesordnungspunktes nicht teil.

BM Hahn erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die städtebauliche Situation.

Eingehend auf die so genannte Entwicklungsmaßnahme erinnert BM Hahn an den vom Gemeinderat in der ersten Hälfte der 90er-Jahre unter der Annahme gefassten Beschluss, die Gesamtmaßnahme könne aus den Grundstückserlösen finanziert werden. Aus Gründen, die zu beeinflussen außerhalb der Möglichkeiten der Verwaltung gelegen hätten, habe sich diese Annahme nicht erfüllt. Bei der Finanzierung der kommunalen Infrastrukturmaßnahmen gebe es keine Überschreitungen. Nachfinanzierungsbedarf bestehe beim Grundstücksverkauf, zum einen wegen des Verfalls der Grundstückspreise, zum anderen, weil sich für bestimmte Nutzungen, z. B. das Einkaufszentrum am nördlichen Rand des Gebiets, kein Käufer finde, und zum Dritten, weil auf Beschluss des Gemeinderats die Verdichtung eines Blockes entspannt und Nutzungen hausgenommen worden seien. Es finde derzeit also eine Wertberichtigung der Einnahmeerwartung aus den Grundstücken statt.

BM Hahn zeigt folgende Kostenübersicht und nimmt zu den einzelnen Positionen Stellung:

BM Hahn fasst zusammen, verglichen mit den Erwartungen sei die Sache nicht gut gelaufen, verglichen mit jedem anderen Wohngebiet sei jedoch ein überdurchschnittlich geringer Teil der Kosten auf den städtischen Haushalt zugekommen. Er betont, zu dem Zeitpunkt, als erkannt worden sei, dass die Kosten aufliefen, habe es keine Möglichkeit gegeben, den Nutzen zurückzudrehen.

In Ergänzung der abschließenden Anmerkung von BM Hahn, er hoffe, die Erfolgsgeschichte dieses Wohngebiets erfolgreich zu Ende führen zu können, erklärt StR Föll (CDU), auch die CDU-Gemeinderatsfraktion halte das Wohngebiet Burgholzhof städtebaulich für gelungen. StR Kanzleiter (SPD) dankt für die überzeugende Darstellung und schließt sich für die SPD-Gemeinderatsfraktion der Aussage von StR Föll an. StR R. Zeeb (FDP/DVP) bemängelt das Fehlen von Parkplätzen. Es bringe Probleme, wenn für eine 4-Zimmer-Wohnung nur ein Parkplatz zur Verfügung stehe. Neben dem Mangel an Einkaufsmöglichkeiten wird von StR R. Zeeb die ÖPNV-Anbindung kritisiert: Der Linienbus stehe auf der Auerbachstraße stets im Stau. Der von seiner Fraktion geforderte Anschluss an die Stadtbahn sei vom Gemeinderat abgelehnt worden. Gesorgt worden sei stattdessen für eine gute Anbindung der Städte und Gemeinden auf den Fildern, denen auf Kosten der Stadt Stuttgart Möglichkeiten geboten würden, die die Bürger auf dem Burgholzhof nicht hätten.

StR Föll geht auf das finanzielle Ergebnis ein. Hinsichtlich ihres Anspruchs beim Start dieses Projektes, die Ausgaben für die Infrastruktur durch Einnahmen zu decken, sei die Verwaltung gescheitert. Ein Privatmann wäre gezwungen gewesen, die Ausgabenseite der Einnahmenseite anzupassen. Als Ärgernis wird von StR Föll die nicht rechtzeitige Information des Gemeinderats bezeichnet. Dem Gemeinderat sei vielmehr suggeriert worden, es sei Geld im Treuhandvermögen vorhanden. Die CDU-Gemeinderatsfraktion könne das Vorgehen der zuständigen Verwaltung nicht billigen und bringe ihre Rüge dadurch zum Ausdruck, dass sie die Ziff. 1 des Beschlussantrags ausdrücklich ablehne. Damit werde auch signalisiert, dass die CDU-Gemeinderatsfraktion nicht bereit sei, einen zweiten Fall in dieser Art und Weise zu akzeptieren.

StR Kanzleiter weist den von StR Föll erhobenen Vorwurf als nicht begründet zurück. Der Gemeinderat sei von der Verwaltung laufend schriftlich informiert worden. Weder die Verwaltung noch der Entwicklungsträger seien verantwortlich für die marktwirtschaftliche Entwicklung. StR Kanzleiter hebt hervor, die SPD-Gemeinderatsfraktion wolle keine einzige Maßnahme und keine Investition für die öffentliche Infrastruktur auf dem Burgholzhof missen. Das Geplante sei zu Ende zu bringen; Einschränkungen führten zu einem weiteren Werteverfall, und dem wolle die SPD-Gemeinderatsfraktion auf keinen Fall Vorschub leisten. Seine Fraktion nehme von der GRDrs 27/2003 Kenntnis bzw. stimme der Ziff. 2 des Beschlussantrags zu.

StR Wölfle (90/GRÜNE) sieht ebenfalls ein Problem darin, dass der Gemeinderat von der Entwicklung zu spät informiert wurde. In Unkenntnis der finanziellen Auswirkungen habe der Gemeinderat weitere Maßnahmen beschlossen, die nun zwangsläufig den Spielraum für Investitionen einschränkten. StR Wölfle spricht sich für mehr Sorgfalt in der Ausgabenpolitik aus.

StR K. Zaiß (FW) erklärt, seine Fraktion schließe sich den Ausführungen von StR Föll an. Da eine Ablehnung der nur zur Kenntnis gebrachten Ziff. 1 des Beschlussantrags nicht möglich sei, beantrage er, in die Begründung zur GRDrs 27/2003 im Absatz "Finanzielle Auswirkungen" als Änderung aufzunehmen, dass es sich um einen zwingenden Eckpunkt im neuen Haushalt und nicht um einen Wunsch des Gemeinderats handelt.

Die FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion nehme - so StR R. Zeeb - von der Ziff. 1 "ungern" Kenntnis. Die finanzielle Entwicklung sei zwar nicht so, wie man sich dies gewünscht habe, aber sie sei begründbar.

StR Lieberwirth (REP) bringt seine dahin gehende Kritik zum Ausdruck, dass - obwohl man die Entwicklung anhand der Berichte habe verfolgen können - nicht rechtzeitig etwas gegen das Defizit unternommen wurde. Der Grund für das Defizit liege seiner Ansicht nach vor allem darin, dass man von zu optimistischen Werten ausgegangen sei und zu wenig Realismus an den Tag gelegt habe.

BM Hahn unterstreicht, gesprochen werde über Prognosen und Annahmen und nicht über eine Abrechnung. An StR Föll gewandt teilt BM Hahn mit, die von der LEG im Dezember 2000 gemachte Aussage habe sich auf Beträge entsprechend den üblichen Schwankungen des Marktes bezogen. Ab dem Zeitpunkt, an dem das ganze Ausmaß zu erkennen gewesen sei, habe man keine im großen Stil wirksamen Ausgaben mehr getätigt. In der erste Hälfte des vergangenen Jahres seien bereits Korrekturen vorgenommen worden, die der Gemeinderat in breiter Mehrheit mitgetragen habe. Bei der Ziff. 3 des Beschlussantrags handle es sich um die notwendige Folge eines bewussten Beschlusses des Gemeinderats, preiswerten Wohnraum für Familien zu schaffen. Dies habe die Einnahmen ebenfalls verringert und höhere Kosten beim Bau der Kindertagesstätten ausgelöst. BM Hahn bittet, bei der Betrachtung der Geschichte dieses Baugebiet zu berücksichtigen, dass die Kostensituation für die Stadt noch ungünstiger ausgefallen wäre, wenn man ein klassisches Sanierungsverfahren gewählt hätte.

StR Föll legt Wert auf die Feststellung, dass im letzten Bericht/Stand Oktober 2000 dargelegt wurde, die Maßnahme sei ausgeglichen und es bestehe kein Finanzierungsbedarf. Von diesem Kenntnisstand sei die CDU-Gemeinderatsfraktion ausgegangen.

Zum Antrag von StR K. Zaiß, merkt OB Dr. Schuster an, die Begründung stehe nicht zur Abstimmung; es werde der derzeitige Sachstand zur Kenntnis genommen.

OB Dr. Schuster ruft den Beschlussantrag der GRDrs 27/2003 auf. Er hält fest: