Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
288
12
VerhandlungDrucksache:
885/2002
GZ:
St
Sitzungstermin: 12/05/2002
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Haasis kr
Betreff: A. Bebauungsplan mit Satzung über örtliche
Bauvorschriften Heilbronner-/Gaucher-
straße (Stgt. 150)
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB -
B. Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 33 (2)
und 36 BauGB zum Bauvorhaben "Neubau eines
Bürogebäudes Heilbronner Straße 163"
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.10.2002,
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 10.10.2002, GRDrs 885/2002, mit folgendem

Beschlussantrag:

Zu B: Das Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Bürogebäudes Heilbronner Straße 163 ist nach §§ 33 (2), 36 BauGB und nach Maßgabe der Stellungnahme zu den Einwendungen zu beurteilen.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

BM Hahn stellt heraus, mit diesem Beschluss gehe ein umfangreicher, für beide Seiten letzendlich befriedigender Planungsprozess zu Ende. Er nimmt im Sinne der Anlage 4 zur GRDrs 885/2002 Stellung. Nachrichtlich informiert BM Hahn über die Festlegung der GFZ von 1,2 für einen Teilbereich (heute Heilbronner Straße 165), um dort eine übermäßige Nutzung des Grundstücks zu verhindern. Die Interessen aller Beteiligten und auch des Investors seien gewahrt, und er bitte um Zustimmung zum Beschlussantrag.

OB Dr. Schuster stellt fest: