Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
221
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VerhandlungDrucksache:
334/2004
GZ:
T
Sitzungstermin: 30.09.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2005;
Änderung der Satzungen:
- Hausgebührensatzung (HGS)
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)

Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 28.09.2004, öffentlich, Nr. 493
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 29.09.2004, öffentlich, Nr. 11

jeweiliges Ergebnis:
Vorberatung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 14.09.2004, GRDrs 334/2004, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebührenfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 1. Januar 2005 wird zugestimmt:

1.1 Die Restmüllgebühren werden um durchschnittlich 12,09% gesenkt. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtentlastung von rd. 9,8 Mio. €/Jahr wird zugestimmt.

1.2 Die Biomüllgebühren bleiben unverändert.

1.3 Der 60-l-Restmüllbehälter mit wöchentlicher Leerung wird ab 01.01.2005 nicht mehr angeboten. 1.4 Die Gebühren für Großanfallstellen werden um durchschnittlich 23,12% gesenkt.

1.5 Die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster werden von 266,00 €/t auf 194,00 €/t gesenkt.

1.6 Die Gebühren für die Sperrmüllannahme an den Sperrmüllannahmestellen bleiben unverändert.

1.7 Die Gebühren für Behälteränderungen bleiben bei den 1,1-m³-Behältern unverändert, bei den Kleinbehältern wird sie von 17,00 € auf 24,00 € erhöht.

1.8 Die Gebühren und Entgelte der mineralischen Deponie Einöd AII bleiben unverändert.

1.9 Den der Gebühren- und Entgeltermittlung zugrunde liegenden Abschreibungssätzen entsprechend Anhang 6 zur Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Der Ermittlung der Abfallgebühren je Behälterart nach dem gewichteten Behälter-volumen (Behältervolumenmaßstab) unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit wird zugestimmt.

3. In der Vorkalkulation für das Jahr 2005 ist eine zusätzliche Zuführung zum Rekultivierungsfonds i.H.v. 2.704.211 € enthalten. Soweit Kostenunterdeckungen aus Vorjahren (voraussichtlich des Jahres 2004) auszugleichen sind, erfolgt eine entsprechende Verminderung dieser Zuführung.

4. Der sich aus der Betriebsabrechnung 2000 der mineralischen Deponie ergebende Überschuss von 524.625,69 € wird in die Kalkulation des Jahres 2005 einbezogen. Davon werden 382.520,89 € zusätzlich dem Rekultivierungsfonds zugeführt.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


Weiter liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage des Technischen Referats vom 29.09.2004 vor (der Niederschrift angeheftet).

EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.