Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0300-06
GRDrs 984/2002
Stuttgart,
11/08/2002



Ausscheiden von Frau Stadträtin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP/DVP) aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
27.11.2002
28.11.2002



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden von Frau Stadträtin Corinna Werwigk-Hertneck aus dem Gemeinderat vorliegt.


Begründung:


Frau Stadträtin Werwigk-Hertneck nimmt eine neue berufliche Tätigkeit auf. Als künftige Justizministerin des Landes Baden-Württemberg ist die Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats hiermit nicht vereinbar, so dass Frau Stadträtin Werwigk-Hertneck nach § 16 Abs. 1 GemO um das Ausscheiden aus dem Gemeinderat bitten kann.

Der Gemeinderat hat gemäß § 16 Abs. 2 GemO festzustellen, dass diese Voraussetzung vorliegt.

Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster