Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz:
OB 5242-00
GRDrs
1085/2002
Ergänzung der GRDrs 1085/2002
Stuttgart,
03/25/2003
Künftige bauliche Struktur des Klinikums Stuttgart
1. Weiterentwicklung Olgahospital/Frauenklinik Berg
2. Errichtung eines Logistikzentrums
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
04.04.2003
10.04.2003
Beschlußantrag:
Der Beschlußantrag der Gemeinderatsdrucksache 1085/2002 erhält folgende Fassung:
1. Dem Raum- und Funktionsprogramm für die Neustrukturierung des Olgahospitals und der Frauenklinik auf dem Areal des Katharinenhospitals (Anlage 2 der Gemeinderatsdrucksache 1085/2002) wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Neustrukturierung des Olgahospitals und der Frauenklinik auf dem Areal des Katharinenhospitals einen Architektenwettbewerb mit Kosten von ca. 1,2 Mio € durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach alternativen Lösungen für die Neuordnung des Versorgungsbereichs auf dem Areal des Katharinenhospitals oder in dessen unmittelbarer Nähe zu suchen.
Begründung:
Zum Beschlußantrag Nr. 1.:
Auf die in der Gemeinderatsdrucksache 1085/2002 enthaltene Begründung wird verwiesen.
Zum Beschlußantrag Nr. 2.:
Mit dem bereits eingebrachten Beschlußantrag hatte die Verwaltung vorgeschlagen, einen kombinierten Architekten- und Bauleistungswettbewerb vorzubereiten. Hauptgrund für diese geplante Vorgehensweise war, möglichst frühzeitig
Planungs- und Kostensicherheit
für das komplexe Vorhaben Olgahospital/Frauenklinik zu erzielen. Ein befragter Gutachter kam damals zu dem Ergebnis, daß der Weg der Gesamtvergabe gewählt werden könne.
Bei einem neuen, breiter angelegten Meinungsbildungsprozeß hat die Verwaltung die noch offenen rechtlichen und sonstigen Fragen unter Einbeziehung weiterer Gutachter abgeklärt. Die beauftragten Gutachter haben jetzt aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht von der zuerst in Erwägung gezogenen Zusammenfassung der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen in einem einheitlichen Vergabeverfahren abgeraten.
Nach ihren Ausführungen zu den technischen Voraussetzungen einer Gesamtvergabe, zur verfahrenstechnischen Risikobewertung sowie zu den förderrechtlichen Aspekten wäre eine Gesamtvergabe für die Landeshauptstadt Stuttgart insbesondere weniger mit wirtschaftlichen Vorteilen, sondern eher mit wirtschaftlichen und technischen Nachteilen verbunden. Bei der Gesamtvergabe wäre es zwingend erforderlich, das quantitative und qualitative Programm bei der Vergabe genau zu definieren und als Vertrags- und Planungsgrundlage festzuschreiben. Ein absehbarer Änderungsbedarf während der Planungs- und Ausführungsphase des Vorhabens ergebe sich aber aus der Weiterentwicklung der Medizintechnik und der Hygienetechnik in den nächsten Jahren sowie aus förderrechtlichen und krankenhausbautechnischen Aspekten. Jede dann vorzunehmende Veränderung des Programms führe zu Nachforderungen und damit zu finanziellen Risiken für die Landeshauptstadt. Auch die Maßgaben des Förderrechts zeigten deutlich auf, daß eine Zusammenfassung der Planungs- und Bauleistungen in einem einheitlichen Vergabeverfahren zu Konflikten führen könne.
Nach der von der Verwaltung vorgenommenen Abklärung der rechtlichen Fragen wird deshalb empfohlen, von der Gesamtvergabe abzusehen und zunächst einen konventionellen Architektenwettbewerb anzustreben.
Es soll zuerst ein Verfahren zur Auswahl des Architekten nach der VOL durchgeführt werden. Mit einer Zustimmung des Gemeinderats zum Raum- und Funktionsprogramm Neubau Olgahospital/Frauenklinik sind die Voraussetzungen für den Start des Architektenwettbewerbs gegeben. Auf Grund der Bedeutung und Größe der Bauaufgabe soll ein beschränkter Realisierungswettbewerb nach vorgeschaltetem EU-weitem Bewerbungsverfahren durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, acht Bewerber zur Wettbewerbsteilnahme aufzufordern. Das Sozialministerium hat diesem Vorgehen zugestimmt und ist bereit, die Hälfte der Wettbewerbskosten, also 0,6 Mio €, zu tragen. Eine entsprechende Planungsrate ist vom Land in das Krankenhausbauprogramm 2003 bereits eingestellt worden.
Nach Abschluß des Architektenwettbewerbs kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ausgearbeitet sowie der Förderantrag gestellt werden. Auf der Grundlage dieser Planung ist dann vom Gemeinderat zu entscheiden, ob die Maßnahme als Gesamt- oder als Einzelgewerksvergabe ausgeschrieben werden soll.
Bei dem jetzt anzustrebenden Verfahren ist es möglich, im Vorfeld einen Kostendeckel festzulegen und dessen Einhaltung bereits im Rahmen der Vorprüfung des Architektenwettbewerbs zu kontrollieren und zu überwachen. Eine Optimierungsphase nach Wettbewerbsentscheidung wird sicherstellen, daß Planungsinhalte und Kostenrahmen deckungsgleich sind.
Zum Beschlußantrag Nr. 3.:
Nachdem die Schlachthofgärten für Gewerbezwecke vor allem für örtliche Handwerksbetriebe benötigt werden, werden sie nicht mehr als möglichen Standort vorgeschlagen. Alternativ käme das NWS-Gelände (Kraftwerk Gaisburg, Ecke Ufer-/Talstraße) oder das VEBA-Gelände (Stuttgart-Wangen, Ulmer Straße 205/Langenwiesenweg 20) als Standort des Dienstleistungszentrums in Frage. Allerdings müßten diese Grundstücke mit einem erheblichen finanziellen Aufwand erworben werden. Deshalb werden jetzt alternative Lösungen auf dem Areal des Katharinenhospitals oder in dessen unmittelbarer Nähe gesucht.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster