Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
237
8
Verhandlung
Drucksache:
522/2002
GZ:
St 61222-2
Sitzungstermin:
10/24/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
wu
Betreff:
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Bad Cannstatt 8 - Burgholzhof
- Bericht zur aktuellen Kosten- und
Finanzierungsübersicht
- Verlängerung der Entwicklungsträgerschaft
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.10.2002,
nichtöffentlich, Nr. 601
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 18.10.2002,
nichtöffentlich, Nr. 153
Ergebnis: zu Ziff. 1: Kenntnisnahme
zu Ziffn. 2 und 3: Verweisung ohne Votum
in den Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss vom 23.10.2002,
nichtöffentlich, Nr. 470
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in den Gemeinderat
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 25.09.2002, GRDrs 522/2002 (korrigierte Fassung), mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 9. Juli 2002, mit einem voraussichtlichen Defizit von 3.949.999 € wird Kenntnis genommen.
2.1 Dem Honorar des Entwicklungsträgers für die Arrondierungsfläche für den Zeitraum 17.05.2001 bis 30.06.2002 in Höhe von rund 31.335 € brutto wird nachträglich zugestimmt.
2.2 Dem Honorar des Entwicklungsträgers für die Arrondierungsfläche für die Zeit ab 01.07.2002 bis 31.12.2003 bei einem Grundhonorar in Höhe von 2.450 € netto pro Monat und einer Leistungsvergütung in Höhe von 2,3 %, somit insgesamt rund 77.000 € brutto, wird zugestimmt.
2.3 Dem Honorar des Entwicklungsträgers für das Altgebiet für die Zeit ab 01.01.2003 bis 31.03.2004 nach Zeitaufwand mit max. 15.000 € brutto wird zugestimmt.
3. Die Finanzierung der Kosten erfolgt aus dem für die Entwicklungsmaßnahme eingerichteten Treuhandkonto.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
StR
Föll
(CDU) erinnert an die ursprünglich aus dem Landessanierungsprogramm bewilligten Mittel für den Fall, dass ein Defizit entstehe. Der Gemeinderat sei lange im Glauben gelassen worden, dass die Entwicklungsmaßnahme ein ausgeglichenes Ergebnis habe, und die Mittel seien in andere Entwicklungsmaßnahmen umgeschichtet worden. Die CDU-Gemeinderatsfraktion sei deshalb nicht bereit, dem Beschlussantrag zuzustimmen. StR Föll beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem Entwicklungsträger einen Vorschlag über Maßnahmen sowohl zur Reduzierung des Defizits als auch zur Deckung des voraussichtlich verbleibenden Defizits zu erarbeiten.
StRin
Gröger
(SPD) verweist darauf, dass die für die Entwicklung des Baugebiets notwendigen und letztlich zum Defizit führenden Beschlüsse vom Gemeinderat selbst gefasst wurden. Die Verwaltung habe bei jedem Beschluss auf die finanziellen Folgekosten hingewiesen. Die SPD-Gemeinderatsfraktion stimme dem Beschlussantrag deshalb zu.
StR
Wölfle
(90/GRÜNE) spricht sich für eine nochmalige Betrachtung der Kosten aus.
Nach Ansicht von StR
R. Zeeb
(FDP/DVP) ist eine ausführliche Vorberatung im Verwaltungsausschuss erforderlich; er beantragt die Zurückverweisung in den Verwaltungsausschuss.
BM
Hahn
bedauert, dass offene Fragen, die vom anwesenden Vertreter der LEG hätten beantwortet werden können, nicht im Ausschuss für Umwelt und Technik angesprochen wurden. Im Verwaltungsausschuss sei dies wegen des engen Zeitrahmens leider nicht möglich gewesen. Bei diesbezüglichen Beschlüssen des Gemeinderats sei auf die finanzielle Folgen stets aufmerksam gemacht worden. Die Zeitverzögerung sei ein weiteres Thema, das mit der Nachbarschaft zusammenhänge. BM Hahn empfiehlt eine detaillierte Erörterung unter Anwesenheit eines Vertreters der LEG. In diesem Zusammenhang könnten auch die Auswirkungen der komplizierten Situation am Rande des Gebietes auf die Zeitabläufe und auf die Finanzierung dargestellt werden.
StR
Lieberwirth
(REP) bittet um Angaben zur Höhe der erwarteten Einnahmen.
Dem Antrag von StR R. Zeeb, die GRDrs 522/2002 in den Verwaltungsausschuss zurückzuverweisen, schließen sich die Mitglieder des Gemeinderats an. Auf eine Verweisung in den Ausschuss für Umwelt und Technik wird verzichtet, und es wird - so BM
Hahn
- auch der planerische Aspekt im Verwaltungsausschuss besprochen. Der o. g. Antrag von StR Föll wird von OB
Dr. Schuster
bestätigt.
Der Vorsitzende stellt abschließend fest:
Die GRDrs 522/2002 (korrigierte Fassung) wird mit den vorstehenden Maßgaben in den Verwaltungsausschuss
zurückverwiesen.