Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 40-1.152
GRDrs 588/2001
Stuttgart,
06/26/2001



Verlässliche Grundschule;
Ferienbetreuung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.07.2001
09.07.2001
11.07.2001
12.07.2001



Beschlußantrag:
  1. Von dem Vorgehen der Verwaltung bei der Umsetzung der Ferienbetreuung wird Kenntnis genommen. Im Juni 2002 wird über die weiteren Erfahrungen berichtet.
  2. Der erforderliche Personalbedarf in Höhe von 1,00 Stelle für das Schulverwaltungsamt zur Bewältigung des organisatorischen Aufwands für die Ferienbetreuung wird zunächst befristet auf ein weiteres Jahr anerkannt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mitarbeiterin bis 14.09.2002 - zunächst weiterhin ohne Blockierung einer Planstelle - weiterzubeschäftigen. Die Verwaltung wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2002/2003 eine entsprechende Vorlage zur Schaffung einer befristeten Stelle (k.w. 09/2002) einbringen.
  3. Die für die Ferienbetreuung erforderlichen Ausgaben werden im Verwaltungshaushalt bei AHST. 1.2920.6770.000 - Kostenerstattung für Ferienbetreuung - gedeckt. Der für 2001 anteilig erforderliche Betrag in Höhe von 205.000 DM (104.815 Euro) wird von der Verwaltung außerplanmäßig bereitgestellt. In Höhe des ab 2002 erforderlichen Jahresbetrages von 752.000 DM (384.491 Euro) wird das Budget des Schulverwaltungsamtes erhöht.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit Beschluß vom 29.06.2000 (GRDrs 480/2000) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, für die Verlässliche Grundschule bedarfsorientiert auch ein Konzept für eine Ferienbetreuung zu entwickeln.

Mit Beschluß vom 08.02.2001 (GRDrs 156/2001) hat der Gemeinderat die Eckdaten für die Durchführung der Ferienbetreuung festgelegt. Das Entgelt wurde auf 1,30 DM/Betreuungsstunde mit der üblichen Geschwisterermäßigung festgesetzt.

Eine Erhebung im Frühjahr 2001, bei der den Eltern bzw. Sorgeberechtigten auch schon Rahmenbedingungen mitgeteilt wurden, ergab einen Gesamtbedarf für alle Ferienabschnitte von 2.953 Plätzen (im Einzelnen siehe Anlage 2). Die im Frühjahr 2000 durchgeführte Umfrage ergab noch einen wesentlich höheren Bedarf. Es wird deshalb mit Nachmeldungen im Laufe des Schuljahres gerechnet, die nicht abgewiesen werden sollten. Es sollte mit 8% mehr, also 3.200 Plätzen für das Schuljahr 2001/2002 gerechnet werden.

An der Ferienbetreuung beteiligen sich verschiedene Freie Träger auf der Grundlage von Kooperationsverträgen.

Für die Herbstferien 2001 ist die Verteilung der angemeldeten Kinder auf die verschiedenen Einrichtungen der Freien Träger bereits geschehen (s. Anlage 3 bis 5). Soweit notwendig, wird ein kostenloser Bustransfer organisiert (s. Anlage 6). Die für diese Ferienbetreuung mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten zu schließenden Verträge werden mit ergänzenden notwendigen Informationen noch vor den Sommerferien verschickt, damit rechtzeitig Verbindlichkeit für alle Seiten gegeben ist.

Die konkreten Planungen und Festlegungen für die weiteren Ferienabschnitte des Schuljahres 2001/2002 können nach Absprache mit den Freien Trägern nur abschnittsweise erfolgen.

Auch für die Umsetzung der Ferienbetreuung besteht weiterhin ein erhöhter Personalbedarf in der Innenverwaltung. Deshalb sollte der befristet anerkannte Personalbedarf in Höhe von 1 Stelle noch für ein weiteres Jahr (bis 14.09.2002) anerkannt werden. Die Verwaltung wird im Rahmen der Stellenplanberatungen zum Stellenplan 2002/2003 dem Gemeinderat die Schaffung einer befristeten (k.-w. Vermerk 09/2002) vorschlagen. Danach stehen für die endgültige Festlegung des tatsächlichen Bedarfs zuverlässige Grundlagen zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen
Der geschätzte Nettomehraufwand für die Betreuung beträgt für das Schuljahr 2001/2002 insgesamt 662.400 DM/ 338.680 Euro.


Beteiligte Stellen

Referate F, SJG und A haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Iris Jana Magdowski







Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs 588/2001
Ausführliche Begründung


1. Ausgangslage

Mit Beschluß vom 29.06.2000 (GRDrs 480/2000) hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, für die Verlässliche Grundschule bedarfsorientiert auch ein Konzept für eine Ferienbetreuung zu entwickeln. Diese Ferienbetreuung soll flächendeckend unter Einbeziehung der Erfahrungen Freier Träger gestaltet werden.

Mit Beschluß vom 08.02.2001 (GRDrs 156/2001) hat der Gemeinderat Eckdaten festgelegt, wie sie grundsätzlich auch für die ergänzende Betreuung während des Schulbetriebes gelten. Ebenso wurden allgemeine Standards, wie Personalausstattung, pädagogische Angebote, Festlegung der Betreuungsorte, Betreuungszeit, Gruppengröße beschlossen. Das Entgelt wurde auf 1,30 DM/Betreuungsstunde mit der üblichen Geschwisterermäßigung festgelegt.

2. Ermittelter Bedarf in den Ferien

Bereits im Frühjahr 2000 ergab eine unverbindliche Umfrage ohne konkrete Rahmenbedingungen einen Bedarf von etwa 6.000 Kindern insgesamt für eine Betreuung in allen angebotenen Ferienabschnitten.

Eine Erhebung im Frühjahr 2001 (gleichzeitig mit der Grundschulanmeldung), bei der den Eltern bzw. Sorgeberechtigten auch schon Rahmenbedingungen mitgeteilt wurden, ergab jetzt jeweils unterschiedlichen Bedarf für die einzelnen Ferien; für die bevorstehenden Herbstferien liegen 564 Anmeldungen und für alle Ferienwochen insgesamt 2.953 Anmeldungen vor. Die genauen Zahlen für die einzelnen Ferien im Schuljahr 2001/2002 können der Anlage 2 entnommen werden.

Die geringeren Anmeldezahlen gegenüber der ersten Abfrage vom Frühjahr 2000 können unterschiedliche Gründe haben (z.B. sehr frühe Festlegung durch die Sorgeberechtigten; die einzelnen Standorte sowie die Qualität dieses neuen Angebots sind zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bekannt). Es ist zu erwarten, daß im Laufe des Schuljahres zu den weiteren Ferienabschnitten noch Nachmeldungen kommen. Soweit diese organisatorisch noch berücksichtigt werden können ( 6-8 wöchige Vorbereitungszeit der Freien Träger - siehe Ziff. 4), sollten solche Nachmeldungen nicht abgewiesen werden. Es empfiehlt sich, mit einem Zuschlag von 8 % für Nachmeldungen zu rechnen. Ausgehend von der jetzigen Anmeldezahl ergäbe dies ein Volumen von ca. 3.200 Anmeldungen.

3. Standorte

An der Ferienbetreuung beteiligen sich die Träger der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, die Träger der Waldheimangebote in Stuttgart und der Stuttgarter Jugendhausverein, die für die Betreuung auch Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Aus den Anlagen 3, 4 und 5 ist ersichtlich, wie für die Herbstferien 2001 die Kinder an den jeweiligen Schulen auf die Standorte der Ferienbetreuung verteilt sind.

4. Weiteres organisatorisches Vorgehen

Für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Stuttgart einerseits und den Freien Trägern andererseits wurde ein Kooperationsvertrag ausgearbeitet, der vom Grundsatz einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit ausgeht. Er umfaßt neben allgemeinen vertraglichen Bestimmungen Regelungen über die gegenseitigen Leistungen und schreibt ein Berichtswesen fest.

Das weitere organisatorische Vorgehen bei der Umsetzung der Ferienbetreuung wurde in mehreren Sitzungen mit den Freien Trägern festgelegt. Es wurde vereinbart, daß die Verwaltung die Wünsche der Eltern bzw. Kinder bei der Zuordnung der Kinder auf die verschiedenen Einrichtungen aufgrund der Anmeldungen nach Möglichkeit berücksichtigt.

Für diejenigen Einrichtungen, die zumutbar nicht zu Fuß erreichbar sind, wird die Verwaltung einen kostenlosen Bustransfer organisieren. Der Umfang von Bustransfers für die Herbstferien 2001 ist aus Anlage 6 zu ersehen.

Für die Ferienbetreuung wird ein Vertrag zwischen der Stadt und den Eltern/Sorgeberechtigten geschlossen, der sich an die Vereinbarungen anlehnt, wie sie auch für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule während des Schulbetriebes gelten. Noch vor den Sommerferien werden die Verträge und notwendige ergänzende Informationen für die Herbstferien 2001, mit denen die Ferienbetreuung anläuft, an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verschickt. Damit ist rechtzeitig vor den Herbstferien die notwendige Verbindlichkeit für Eltern, Freie Träger und Stadt hergestellt.

Die konkreten Planungen und Festlegungen für die weiteren Ferienabschnitte des Schuljahres 2001/2002 können nach Absprache mit den Freien Trägern nur abschnittsweise erfolgen.

Die verbindliche Anzahl der Kinder muß den Freien Trägern für die Aktivspielplätze und die Jugendhäuser 6 Wochen vor Beginn, für die Waldheime 8 Wochen vor Beginn der Ferien gemeldet werden. Die Zahlen können sich also jeweils noch ändern. Dabei muß die Zusammensetzung der Gruppen sowie die Festlegung der jeweils in Frage kommenden Einrichtungen gesondert abgestimmt werden.

5. Personalbedarf für den Organisationsaufwand bei der Umsetzung der Ferienbetreuung

Bereits jetzt zeichnet sich ab, daß bei der Umsetzung der Ferienbetreuung, also nach der eigentlichen Konzeptionsphase dauerhaft ein erhöhter Personalbedarf (eine Stelle in BesGr. A10/Verg.Gr. IVb BAT) besteht. Die inhaltlichen Anforderungen an diese Stelle sind besonders hoch, da hier mit sehr viel Verhandlungs- und Organisationsgeschick vorzugehen ist. So sind für jede Ferienbetreuung im Einzelnen die Fragen der Personalgewinnung, der Organisation der Betreuung, der Abwicklung notwendiger Bustransfers incl. Ausschreibungen usw. zu klären. Daneben müssen pro Schuljahr voraussichtlich ca. 3.000 Einzelverträge mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten abgeschlossen und abgerechnet werden. Diese Zahl wird sich in den nächsten Jahren - wenn sich die Ferienbetreuung etabliert hat - noch erhöhen. Ob und inwieweit dieses derzeit aufwendige Verfahren noch optimiert und damit weniger zeitaufwendig gestaltet werden kann, ist noch nicht abzusehen. Es ist ratsam, hierzu noch die Erfahrungen des ersten Schuljahres mit Ferienbetreuung zu sammeln und erst dann genaue Bemessungsgrundlagen zu erstellen. Hierzu wird im nächsten Situationsbericht im Juni 2002 berichtet. Deswegen sollte zunächst der mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.06.2000 (GRDrs 480/2000) auf ein Jahr befristet bis 14.09.2001 anerkannte Bedarf von einer Stelle nochmals um ein Jahr verlängert werden.

6. Finanzielle Auswirkungen

Mit den Freien Trägern ist vereinbart, dass im ersten Jahr "spitz" abgerechnet wird. Zur Kalkulation der zu erwartenden Ausgaben an die Freien Träger kann von durchschnittlich 3.561 DM/Gruppe (= 20 Kinder) - siehe Anlage 7 - ausgegangen werden. Aufgrund der derzeit angemeldeten Kinder ist mit insgesamt 152 Gruppen bzw. 160 Gruppen (einschließlich Nachmeldung - s. Ziff. 2) in sieben Ferienwochen zu rechnen.

Diese "Spitzabrechnung" dient als Grundlage für eine künftige pauschale Abrechnung pro Gruppe.

Auf Grund der Planungen für die Herbstferien 2001 werden voraussichtlich pro Ferienwoche 12 Bustransfers (Hin- und Rückfahrt) an fünf Tagen benötigt. Der Aufwand von einem Bustransfer pro Tag wird rd. 400 DM betragen. Wegen möglicher Nachmeldung wird mit einem Zuschlag von 8 % für alle Ferienwochen kalkuliert.

Bei den zu erwartenden Einnahmen ist nach der derzeitigen Familien- und Entgeltstruktur pro Kind und Woche von durchschnittlich rd. 28 DM und 3.200 Kindern (einschließlich Nachmeldungen s. Ziff. 2) über die gesamte angebotene Ferienzeit auszugehen.

Danach ist im Schuljahr 2001/2002 mit folgendem Nettomehraufwand zu rechnen:
      An Freie Träger
      (152 + 8 Gruppen x 3.561 DM)
    ca. 570.000 DM
      Für Bustransfer
      (7 Wochen x 12 Busse x 5 Tage x 400 DM) + 8% Aufschlag für Nachmeldungen
    ca. 182.000 DM
      Gesamtaufwand rund:
    ca. 752.000 DM
      Einnahmen:
      (rd. 28 DM x 3.200 Kinder)
    ca. 89.600 DM
      Mehraufwand netto (gerundet):
    ca. 662.400 DM

Das Betreuungspersonal kann weitestgehend von den Freien Trägern gestellt werden. Für den Fall, dass sich wider Erwarten Personalengpässe ergeben, wird die Verwaltung eigenes Personal, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, aktivieren.

Die durch die Ferienbetreuung entstehenden Sachausgaben inklusive Bustransfer in Höhe von 752.000 DM/ 384.492 Euro werden von der Finanzverwaltung im Jahr 2001 in anteiliger Höhe von 205.000 DM (104.815 Euro) außerplanmäßig bereitgestellt; ab 2002 wird das Budget des Schulverwaltungsamtes um den Jahresbetrag erhöht.

Die Deckung durch Einnahmen (Entgelte) stellt sich wie folgt dar: Im Haushaltsjahr 2001 werden ca. 23.700 DM/ 12.118 Euro erwartet, im Haushaltsjahr 2002 bis einschließlich zu den Pfingstferien ca. 65.900 DM/ 33.694 Euro.

Die Stelle in der Innenverwaltung (s. Ziff. 5) verursacht Personalausgaben von 115.643 DM (59.127 Euro).