Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T 7675-01
GRDrs
628/2001
Stuttgart,
09/03/2001
Euro - Glättungssatzung zur Gutachterausschussgebührensatzung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
18.09.2001
19.09.2001
20.09.2001
Beschlußantrag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses vom 21. Januar 1988, zuletzt geändert am 23. Februar 1995 wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Begründung:
Gebührengrundlage der Gutachterausschussgebührensatzung (Anlage 3) sind die ermittelten Verkehrswerte. Wegen der Euro-Umstellung werden die Ausgangswerte und die Grundbeträge der Satzung übersichtlich geglättet. Ohne die Glättung wäre die Tabelle Anlage 2, Ziffer 1 anzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen
keine (s. Anlage 2, Ziffer 2)
Beteiligte Stellen
Referate A und F
Prof. Beiche
Technischer Referent
Anlagen
Anlage 1 zur GRDrs 628/2001
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung)
vom ........................ 2001
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am ............2001 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 8a des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung beschlossen.
§1
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21.1.1988, zuletzt geändert am 23. Februar 1995 wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten wird die Gebühr wie folgt bestimmt:
Ausgangswert
Gebühr
über
bis
Grundbetrag
Zuschlag
%
auf Ausgangswert abzüglich
0 Euro
25.000 Euro
511 Euro
25.000 Euro
100.000 Euro
509 Euro
0,50
25.000 Euro
100.000 Euro
250.000 Euro
885 Euro
0,41
100.000 Euro
250.000 Euro
500.000 Euro
1511 Euro
0,23
250.000 Euro
500.000 Euro
5.000.000 Euro
2100 Euro
0,106
500.000 Euro
5.000.000 Euro
6935 Euro
0,048
5.000.000 Euro
jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer."
2. § 4 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
"Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 5 Abs. 3 des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 beträgt die Gebühr 250 ■ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer."
§ 2
Die Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.