Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T 7675-01
GRDrs 628/2001
Stuttgart,
09/03/2001



Euro - Glättungssatzung zur Gutachterausschussgebührensatzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
18.09.2001
19.09.2001
20.09.2001



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses vom 21. Januar 1988, zuletzt geändert am 23. Februar 1995 wird gemäß Anlage 1 beschlossen.


Begründung:


Gebührengrundlage der Gutachterausschussgebührensatzung (Anlage 3) sind die ermittelten Verkehrswerte. Wegen der Euro-Umstellung werden die Ausgangswerte und die Grundbeträge der Satzung übersichtlich geglättet. Ohne die Glättung wäre die Tabelle Anlage 2, Ziffer 1 anzuwenden.

Finanzielle Auswirkungen
keine (s. Anlage 2, Ziffer 2)


Beteiligte Stellen

Referate A und F




Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs 628/2001

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung)

vom ........................ 2001

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am ............2001 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 8a des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung beschlossen.

§1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21.1.1988, zuletzt geändert am 23. Februar 1995 wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


2. § 4 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Die Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.