Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
383/2004
GZ:
OB 1411-00
Sitzungstermin: 13.05.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann kr
Betreff: Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart
- Einsatzzentrale der Branddirektion (EZ)
- Führungs- und Lagezentrum für außergewöhnliche
Ereignisse und Katastrophen (SAE)
- Integrierte Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ)
Vorprojektbeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.05.2004, nichtöffentlich, Nr. 284
Verwaltungsausschuss vom 12.05.2004, nichtöffentlich, Nr. 204

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 04.05.2004, GRDrs 383/2004.


StRin Küstler (PDS) gibt den folgenden Redebeitrag zu Protokoll:

"Das ist wieder so ein Projekt, das unter dem Druck von außen gesetzter Termine mit heißer Nadel gestrickt wird. Alles soll ganz schnell gehen wegen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Ich glaube nicht, dass innerhalb von zwei Jahren ein solches Projekt fertig ist. Wir werden dann 2006 mit den alten Einrichtungen arbeiten müssen, und das Neue wird nicht durchdacht.

Was mir überhaupt nicht einleuchtet ist, dass alle wichtigen Einrichtungen für Katastrophenschutz, Sicherheit und Mobilität auf einen Fleck gelegt und von einer einzigen Versorgungsquelle abhängig gemacht werden. Wenn Sie tatsächlich für Katastrophen gewappnet sein wollen, müssten sie über Risikoverteilung, und das ist Risikominimierung, nachdenken.

Mir leuchtet auch nicht ein, dass es nicht gehen soll, zunächst nur die Einsatzzentrale der Branddirektion und die Integrierte Verkehrsleitstelle zu planen und zu bauen. Dieser Teil ist ja offenbar dringend erforderlich. Bei vorausschauender Planung müssten sich die Mehrkosten für den Bau des Führungs- und Lagezentrums für außergewönliche Ereignisse und Katastrophen dann beherrschen lassen.

Ich möchte doch noch darauf hinweisen, dass die Militarisierung der internationalen Politik es ist, die solche Vorsorgen erforderlich macht. Daher war es gut, dass sich die Stadt Stuttgart z. B. Anfang 2003 gegen den Krieg ausgesprochen hat.

Bei dieser Vorlage halte ich die Absichten für richtig, aber nicht die Umsetzung. Daher enthalte ich mich der Stimme."


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung den nachfolgend aufgeführten

Beschlussantrag:

1. Dem Vorhaben eines Neubaus einer Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart mit den Elementen:

· Einsatzzentrale der Branddirektion – EZ – (Feuerwehrleitstelle mit Räumlichkeiten für die Technische Einsatzleitung)
· Führungs- und Lagezentrum für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen – SAE–
· Integrierte Verkehrsleitzentrale Stuttgart – IVLZ –

auf dem Gelände der Hauptfeuerwache der Branddirektion in Bad Cannstatt, Mercedesstraße 35 (Flurstück Nr. 2955) mit einer Investitionssumme von 4,15 Mio. € und einer Inbetriebnahme vor der Fußball-WM 2006 wird zugestimmt.


2. Der Voruntersuchungsplanung für den Neubau der Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart in Bad Cannstatt nach den Plänen und der Baubeschreibung der Architekten Nixdorf Consult vom 8. April 2004 und der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung vom 20. April 2004 (Anlagen 3 und 4)

mit Gesamtbaukosten in Höhe von
4.400.000 € brutto
zuzüglich Kosten der Ausstattung in Höhe von
100.000 € brutto
zuzüglich Prognose Baupreissteigerung vor Baubeginn
01.01.2005 bis 01.08.2005 aus Baukosten in Höhe von
100.000 € brutto
mit Gesamtkosten in Höhe von
4.600.000 € brutto

(Risiken aus Baugrund, Altlasten und Kampfmittelbeseitigung sind nicht enthalten, die Begutachtung ist in Auftrag gegeben) wird unter der Maßgabe einer Reduzierung des Raumprogramms (Anlage 2) und sich daraus ergebenden Gesamtkosten in Höhe von 4.150.000 € brutto zugestimmt und der weiteren Planung zugrunde gelegt.


3. Aus Gründen der Dringlichkeit und des Termindrucks, bedingt durch die Realisierung bis zur Fußball WM 2006, wird auf den Projektbeschluss verzichtet und an dessen Stelle, noch vor der Sommerpause (vor Ausführungsplanungs- und Ausschreibungsphase) dem Gemeinderat ein aktueller Bericht zum Stand der Entwurfs-/Genehmigungsplanung sowie zur Kosten- und Terminsituation vorgelegt.


4. Architektenbeauftragung:

Die Vergabe der erforderlichen Architektenleistungen bis Leistungsphase 6 HOAI und Teilen von Leistungsphase 7 HOAI (ca. 60 % der Bauleistungen) an

Nixdorf Consult
Architekten + Ingenieure
Otto-Weddingen-Straße 17
70839 Gerlingen wird zugestimmt. 5. Das Hochbauamt wird mit der Bestellung einer externen Projektsteuerung beauftragt.


6. Deckung des Kostenaufwandes:

Branddirektion:

Bau AHSt.2.1300.9400.000 VKZ 01032004
800.000 €
Bau AHSt. 2.1300.9400.000 VKZ 01032005
1.000.000 €
Fzge, Einrichtg., Gerät 2.1300.9350 VKZ 09992004
700.000 €
Einrichtung AHSt. 2.1300.9350.000 VKZ 01032005
100.000 €

Amt für öffentliche Ordnung:
IVLZ AHSt.2.1100.9599.000 VKZ 010020051.100.000 €

Bei AHSt. 2.1300.9400.000 VKZ 0103 werden im Jahre 2004

450.000 €

überplanmäßig bereitgestellt. Die Mehrausgaben werden gedeckt durch Sperrung bei AHSt. 1.9140.8500.000 (Deckungsreserve).


7. Die gesamte Informations-, Kommunikations- und Leitstellentechnik der Einsatzzentrale und des Führungs- und Lagezentrums für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen inklusive Anbindung an die fünf Wachen der Berufsfeuerwehr belaufen sich auf ca. 3,5 Mio. €. Die technische Ersatzbeschaffung wird im Rahmen des Fernmeldevertrages durch die EnBW realisiert. Die Mehrkosten für anfallende Investitionsabschreibungen sind durch Aufstockung der Finanzposition 1.1300.6210.000, Fernmelde-, Alarm- und Funksprechanlage im Verwaltungshaushalt der Branddirektion ab dem Jahre 2004 gedeckt.


8. Zum technischen Aufbau und der Einrichtung der Arbeitsplätze innerhalb des gemeinsamen Projektes Integrierte Verkehrsleitzentrale fallen bis Ende 2005 6,55 Mio. € an. Diese beinhalten die Beschaffung von Hardware (Verkehrsrechner, Wechselwegweiser, Verkehrserfassungssysteme), Kommunikationskosten (Vernetzung der Systeme) und die Entwicklung von Software zum Steuern der Ampelanlagen.

9.Für die technische Ausstattung der Arbeitsplätze von SSB und LPD II innerhalb der IVLZ fallen zusätzliche Kosten an. Diese betragen auf Seite der SSB 0,5 Mio. € und auf Seite der LPD II rund 65.000 €. Diese fachspezifische Technikausstattung der jeweiligen Arbeitsplätze wird entsprechend der GRDrs 909/2001 von den jeweiligen Partnern finanziert.