Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
76
3
Verhandlung
Drucksache:
170/2006
GZ:
St
Sitzungstermin:
27.04.2006
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
BM Hahn
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
hr
Betreff:
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Wohnbebauung Ditzinger Straße im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 230)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO
mit Anregungen
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.04.2006, nichtöffentlich, Nr. 192
Ergebnis: nach Vorberatung ohne Votum in die Vollversammlung verwiesen
StR J. Zeeb (FW) nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 10.04.2006, GRDrs 170/2006, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Wohnbebauung Ditzinger Straße" im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 230) wird in der Fassung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 04.03.005/02.11.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 4) dargestellt.
Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 04.03.2005/02.11.2005/03.03.2006.
Die Anregungen der Beteiligten Nr. 2 können über das Maß der Änderung vom 02.11.2005 nicht berücksichtigt werden.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.
BM
Hahn
berichtet, dass es zu diesem Bebauungsplan Anregungen gegeben habe, die sich auf die Frage der Zugänglichkeit von Grundstücken, der Anordnung von Parkplätzen sowie auf die Breite der Straße und deren Befahrbarkeit bezogen hätten. Soweit möglich, sei den Wünschen der Anlieger Rechnung getragen worden.
StR
Dr. Schlierer
(REP) sieht bei dem Vorhaben durchaus Argumente, die für eine Erweiterung des Gebietes sprechen. Dennoch halte seine Gruppe die Planungen für bedenklich, weil sie befürchte, dass die Bebauung Ausgangspunkt dafür sein könne, die Fläche noch weiter zuzusiedeln. Die Notwendigkeit des Wohnungsbaus sei unbestritten, andererseits komme es hier zu einem stückweisen Zusammenwachsen der Siedlungsflächen. Da in Abwägung aller Interessen der Schutz der Grünflächen Vorrang haben sollte, werde seine Gruppe der Vorlage nicht zustimmen.
StRin
Küstler
(DIE LINKE.PDS) spricht sich gegen den Verlust an wertvollem Boden durch die Planungen aus; außerdem handle es sich um Schutz- und Sicherungsflächen für die Biotopentwicklung. Sie lehne daher das Vorhaben ab.
StR
Rockenbauch
(SÖS) betont, dass auch er keinem weiteren Natur- und Flächenverbrauch zustimmen werde.
Für ihre Fraktion, so StRin
Peppler-Kelka
(90/GRÜNE), sei der Verbrauch an Boden, der durch die Abbuchung von eigentlich gering erscheinenden 1,23 Punkten von der BOKS-Liste belegt werde, dennoch erheblich, da im Jahr insgesamt nur etwa 30 Punkte abgebucht werden dürften. Auch gehe es hier um einen der besten Ackerböden. Wenn nur eine Reihe gebaut worden wäre, hätte ihre Fraktion der Vorlage zugestimmt, nicht aber bei einer Bebauung in zwei Reihen, die in den Ackerboden hineingehe.
StR
Thurner
(SPD) sieht sich mit der Fraktion der GRÜNEN einig im Kampf für das Bodenschutzkonzept, allerdings könne man nicht so weit gehen, dass überhaupt kein Bauland mehr ausgewiesen wird. Was der Flächennutzungsplan ausweise, liege für seine Fraktion im Rahmen des Bodenschutzkonzepts.
Abschließend stellt OB
Dr. Schuster
fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 14 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie beantragt.