Protokoll:

Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
33
4
VerhandlungDrucksache:
43/2005
GZ:
St
Sitzungstermin: 03.03.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: A. Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010,
Parallelverfahren - Feststellungsbeschluss
B. Bebauungsplan m. Satzung über örtl. Bauvorschrif-
ten Obere Straße/Karl-Schurz-Str. (Stgt 172)
- Satzungsbeschl. gem. § 10 (1) BauGB u. § 74 LBO

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 01.03.2005, nichtöffentlich, Nr. 100
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 16.02.2005, GRDrs 43/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

A. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 wird Kenntnis genommen.

Die Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 wird festgestellt. Maßgebend ist der Übersichtsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 30.05.2003 (Anlage 1).

B. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Obere Straße / Karl-Schurz-Straße (Areal Frauenklinik)" wird in der Fassung des Entwurfs vom 20.04.2004 als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 20.04.2004 (redaktionell ergänzt am 25.11.2004).

Die im Anhang der ausführlichen Begründung (Anlage 4) dargestellten Anregungen können nicht berücksichtigt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 12) dargestellt.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


Über diesen Bebauungsplan, so BM Hahn, habe es zahlreiche Diskussionen gegeben, insbesondere über die Randbebauung an der Oberen Straße. In einem gemeinsamen Gespräch mit Berger Bürgern unter Beteiligung von EBM Föll, der Geschäftsführung von LEG und SWSG sowie von ihm selbst habe man sich auf eine Lösung geeinigt, die an der Oberen Straße gegenüber dem ursprünglichen Entwurf Änderungen gebracht habe: Der Abstand vom Gehweg sei vergrößert worden, das Gebäude wurde geteilt und mit einer Lücke von 5 m versehen, das obere Dachgeschoss wurde um 1,20 m zurückversetzt. Nicht entsprochen wurde dem Wunsch nach einer gemeinsamen Einfahrt in die Tiefgarage, sondern es werde drei Einfahren geben. Die künftig zu erwartende Fahrzeugzahl werde in etwa der der bisherigen Frauenklinik einschließlich Wohnheim entsprechen und sei daher über die drei Einfahrten verträglich zu bewältigen.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich wie beantragt.