Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 55/2002
Stuttgart,
02/08/2002



Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Zuffenhausen 4 - Im Raiser - (ehem. Grenadierkaserne)
Verlängerung des Vertrages zur Entwicklungsträgerschaft nach § 167 Baugesetzbuch

Bezugsvorlage 593/1998




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
26.02.2002
01.03.2002
06.03.2002
07.03.2002



Beschlußantrag:
  1. Der Verlängerung des Entwicklungsträgervertrages zu den in der Begründung genannten Konditionen zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart als Auftraggeber und der Firma WHS, Wüstenrot Haus- und Städtebau Gesellschaft mbH für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Zuffenhausen 4 - Im Raiser - für den Zeitraum 9. März 2002 bis 30. Juni 2004 wird zugestimmt.
  2. Der Verlängerung der Finanzierungsrahmenvereinbarung mit der Commerzbank bis zum 30. Juni 2004 wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 17. Dezember 1998 hat der Gemeinderat der Beauftragung der WSE, Wüstenrot Städtebau- und Entwicklungsgesellschaft mbH als Entwicklungsträger für die Dauer von drei Jahren zugestimmt (GRDrs 593/1998). Bereits zum damaligen Zeitpunkt war eine mögliche Verlängerung der Laufzeit angedacht.

Die umfangreichen unvorhersehbaren Maßnahmen bei der Aufbereitung des Geländes durch die zeit- und kostenintensive Altlastensanierung führen nunmehr zu einem Abschluss der Entwicklungsmaßnahme erst bis Mitte 2004.


Daher soll die Entwicklungsträgerschaft bis zum 30. Juni 2004 verlängert werden.

Die Finanzierungsrahmenvereinbarung wird entsprechend diesem zeitlichen Rahmen angepasst.

Finanzielle Auswirkungen
Das Honorar in Höhe von max. 87.210 brutto ist angemessen und wird aus dem Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme finanziert.


Beteiligte Stellen

Referat F
Referat WK





Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 55/2002


Ausführliche Begründung:


Auf die GRDrs 593/1998 wird Bezug genommen. Die damalige Beschlussvorlage sah vor, den Entwicklungsträger, die Wüstenrot Städtebau und Entwicklungsgesellschaft mbH für einen Zeitraum von drei Jahren beginnend ab der Vertragsunterschrift als Entwicklungsträger zu beauftragen. Am 9. März 2002 sind drei Jahre vergangen.

Im Verlauf der Durchführung des Verfahrens haben sich starke Verzögerungen bei der Aufbereitung des Geländes ergeben. Hauptsächlich war dafür verantwortlich die zeit- und kostenintensive Altlastensanierung des Geländes, wodurch sich die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Realisierung der letzten vegetationstechnischen Arbeiten voraussichtlich bis Winter 2003/2004 verschieben wird.

Einschließlich der nach Fertigstellung der baulichen Maßnahmen durchzuführender Abrechnung wird derzeit mit einem Abschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Mitte 2004 gerechnet.

Der Entwicklungsträger zwischenzeitlich umfirmiert in WHS, Wüstenrot Haus- und Städtebau Gesellschaft mbH hat am 12. Dezember 2001 ein Angebot zur Fortführung der Entwicklungsträgerschaft eingereicht. Das Angebot sieht vor, die ab dem 9. März 2002 anfallenden Arbeiten zur Projektsteuerung, Kosten- und Finanzierungsübersicht, Förderabwicklung und Führung des Treuhandkontos mit rund 3.230 e/pro Monat zu honorieren. Dies entspricht bei 27 Monaten Verlängerung einem angebotenen Aufwand von rund 87.210 brutto.

Die Verhandlungen bezüglich des Honorars sind noch nicht abgeschlossen. Wir bitten jedoch aufgrund der Eilbedürftigkeit bezüglich der Verlängerung der Finanzierungrahmenvereinbarung, die an die Laufzeit des Entwicklungsträgervertrages gekoppelt ist und somit am 09. März 2002 ausläuft, um Zustimmung zur Verlängerung des Vertrages zu den aufgeführten Konditionen, wobei das genannte Honorar als Obergrenze zu sehen ist.

Die Abbruchmaßnahme konnte im November 2001 abgeschlossen werden. Die Erschließung wird bis zum 30. April/30. Juni 2002 abgeschlossen sein. Als Baubeginn für die Baulose ist Mai 2002 vorgesehen.