Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
851/2006
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 22.03.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Jugendhaus Bad Cannstatt

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 19.03.2007, öffentlich, Nr. 19

Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.03.2007, öffentlich, Nr. 117

Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe, dass nicht die baurechtlich, sondern die funktional erforderlichen Stellplätze errichtet werden

Verwaltungsausschuss vom 21.03.2007, öffentlich, Nr. 128

Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag, der hinsichtlich des Stellplatzkonzepts um eine Ziffer 9 ergänzt wurde


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 07.03.2007, GRDrs 851/2006, mit folgendem um die Ziffer 9 ergänzten

Beschlussantrag:

1. Dem Vorschlag der Verwaltung, das Gelände an der Elwertstraße/Kegelenstraße mit einem Jugendhaus, der Geschäftsstelle der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, einem "Jugendhotel" und einem Familien- und Generationenzentrum zu bebauen, wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Die Umsetzung des Projekts, weitere Planung und Bauherrschaft wird der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH übertragen. Dabei hat die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH gemeinsam mit der Verwaltung auch zu prüfen, inwieweit zum Bau des Projekts in ihrer Bauherrschaft ein Investorenmodell am geeignetsten und wirtschaftlichsten sein könnte.

3. Der Absicht der Verwaltung, das Grundstück Elwertstraße/Kegelenstraße der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH im Wege des Erbbaurechts zu übertragen, wird zugestimmt.

4. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH wird gebeten, die Planung zur Bebauung des o. g. Geländes bis zum Baubeschluss (Leistungsphase 4) fortzuführen. Die hierfür gesperrten Haushaltsmittel in Höhe von 175.000 € werden auf die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH übertragen. Im Ergebnis ist auch detailliert die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierung der Folgelasten für alle Investitionsteile darzustellen. Anschließend wird auf dieser Grundlage in der Sache über den städtischen Finanzierungsanteil zu beschließen sein.

5. Die Verwaltung empfiehlt der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, mit dem Jugendherbergswerk wegen der Übernahme der Betriebsträgerschaft für das "Jugendhotel" zu verhandeln.

6. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH die für das Familien- und Generationenzentrum vorgesehenen Räumlichkeiten dem Haus der Familie als Betriebsträger überlässt.

7. Von den durch die Projektsteuerungsgesellschaft Prof. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 11.449.578 Mio. € (incl. Ausstattung 300.000 € sowie 165.658 € Ablösung Parkplätze) brutto (9.227.557 Mio. € netto) wird Kenntnis genommen (siehe Anlage 1).

8. Dem Finanzierungsvorschlag der Verwaltung wird grundsätzlich zugestimmt. Über die Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel wird im Rahmen der Beratung zum Haushalt 2008/2009 entschieden. Eine Erhöhung des städtischen Förderbudgets für die Jugendhaus gGmbH ist nicht vorgesehen 9. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stellplatzkonzept für das Gesamtgebiet bis Herbst 2007 auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.


Der Verwaltungsausschuss, so OB Dr. Schuster, habe die Verwaltung beauftragt, ein Stellplatzkonzept für das Gesamtgebiet zu erarbeiten. Da im Umfeld des Jugendhauses weitere Aktivitäten geplant seien, sei es sinnvoll, dies auch bei der Stellplatzfrage mit zu berücksichtigen. Der Beschlussantrag werde daher mit der entsprechenden Ergänzung um eine Ziffer 9 zur Abstimmung gestellt.

StR Dr. Schlierer (REP) sieht es als problematisch an, dass es bei der Vorlage zwar um eine grundsätzliche Zustimmung gehe, mit der Ziffer 8 des Beschlussantrags aber im Prinzip schon ein Präjudiz geschaffen werde. Wegen der noch nicht abschließend geklärten Finanzierungsrisiken werde seine Gruppe sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Enthaltungen mehrheitlich den um die Ziffer 9 ergänzten Beschlussantrag.
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Protokoll8512006.pdf