Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 61-21 Teu
GRDrs 487/2001
Stuttgart,
05/31/2001



Städtebauprojekt Stuttgart 21, Teilgebiet A1,
Bauvorhaben der LBBW auf den Baufeldern A1.1 – A1.3 im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
- Zustimmung des Gemeinderats zu den städtebaulichen Verträgen
- Beitrag der Stadt zur Aufwertung des Öffentlichen Raums




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
19.06.2001
26.06.2001
27.06.2001
28.06.2001



Beschlußantrag:

1. Dem Abschluss der städtebaulichen Verträge mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) (Anlage 2 und 3) wird zugestimmt.

2. Dem städtischem Kostenanteil zur Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich der Baufelder A1.1 – A1.3 mit einem Betrag von 1,6 Mio. DM (0,82 Mio. €) wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1) Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan Stuttgart 21 Teilgebiet A1 (Stgt 977.A) – im Folgenden Gesamtbebauungsplan genannt - am 8. Oktober 1998 als Satzung beschlossen (GRDrs 425/1998). Den zugehörigen städtebaulichen Verträgen hat der Gemeinderat am 3. Dezember 1998 zugestimmt (GRDrs. 559/1998). Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG hat diesen Verträgen bisher nicht zugestimmt. Des Weiteren steht der Abschluss des Erschließungsvertrags für das gesamte Teilgebiet A1 und die Erklärung der Deutschen Bahn AG zur Realisierung des Bahnprojekts noch aus. Daher ist der Gesamtbebauungsplan von der Landeshauptstadt Stuttgart bisher nicht in Kraft gesetzt worden. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden.

Zwischenzeitlich hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) die Baufelder A1.1 – A1.3 erworben und beabsichtigt, ihren zentralen Firmensitz an dieser Stelle zu erweitern. Die aus einem Städtebaulichen Gutachterverfahren entwickelte Baukonzeption weicht in Teilen von den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplans Stgt. 977.A ab. Der Gemeinderat hat die notwendigen Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet; für die Teilfläche der Baufelder A1.1 und A1.2 ist das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen (Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2000, GRDrs. 995/2000), für das Baufeld A1.3 (Hochhaus) wird das Verfahren voraussichtlich im Juni dieses Jahres abgeschlossen werden.

Zur Sicherung und Realisierung der Teilbebauungspläne für das Vorhaben der Landesbank (Bebauungspläne 977.1 und 977.2) ist es erforderlich, das Vertragswerk von 1998 in analoger und angemessener Weise für diese Bereiche anzupassen sowie angrenzende Flächen der inneren Erschließung einzubeziehen, die von der Deutschen Bahn AG herzustellen sind.

Voraussetzung für das In-Kraft-Treten der Teilbebauungspläne oder das Eintreten der Planreife gemäß § 33 BauGB für eine Baugenehmigung vor deren In-Kraft-Treten ist der wirksame Abschluss eines Erschließungs- und Städtebaulichen Vertrags zwischen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der Stadt sowie eines Städtebaulichen Vertrags mit Energiekonzeption zwischen der LBBW und der Stadt, da das Vertragswerk Gegenstand der Abwägung zu den Bebauungsplänen und Voraussetzung zur Sicherung der Erschließung ist.

Die Vertragsentwürfe sind abschließend ausgehandelt und als Anlage 2 und 3 beigefügt.


Zu 2) Wie im Erschließungsvertrag dargelegt, verpflichtet sich die DB AG zur Herstellung der Inneren Erschließungsanlagen. Dabei ist, unter Berücksichtigung eines von der DB AG zu tragenden Gesamtkostenrahmens für das gesamte Teilgebiet A1 von 76 Mio. DM (38,86 Mio. €) für die innere Erschließung, ein Oberflächenbelag für nicht-asphaltierte Flächen mit Betonplatten 30 cm x 30 cm x 10 cm ohne Vorsatzeinstreuung vereinbart. Dieser Oberflächenbelag soll – vorbehaltlich der Beschlüsse des Gemeinderats hierzu – jedoch nicht im gesamten Teilgebiet A1 ausgeführt werden, sondern es ist für dieses zentrale Gebiet angemessen, überwiegend höherwertige Oberflächenmaterialien zu verwenden.

Finanzielle Auswirkungen
Öffentlicher Raum

Der städtische Kostenanteil zur Aufwertung des Öffentlichen Raums im Bereich der Baufelder A1.1 – A1.3 (ca. 25 % der inneren Erschließung des gesamten Teilgebietes A1) beträgt bis zu 1,6 Mio. DM (0,82 Mio. €). Der genaue Betrag kann erst nach der Ausschreibung alternativer Oberflächenmaterialien und dem Vorliegen entsprechender Angebote genannt werden. Hierüber wird gesondert berichtet.

Energieberatung

Der maximale Finanzbedarf für die Energieberatung (angesiedelt im Amt für Umweltschutz) in den Baufeldern A 1.1 – A1.3 beträgt insgesamt ca. 480.000,- DM (245.420,- €). Da die DB AG die entsprechenden Aufwendungen hälftig mitfinanziert, beträgt der städtische Anteil 50% oder maximal 240.000,- DM (122.710,- €). Er kann aus Mitteln der Infrastrukturpauschale finanziert werden. Sofern die Energieberatung nicht mit dem vorhandenen Personal des Amtes für Umweltschutz durchgeführt werden kann, müssen Teilleistungen an private Ingenieurbüros vergeben werden.


Beteiligte Stellen

Referate USO, T, F

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister

Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen



1. Ausführliche Antragsbegründung

2. Erschließungs- und Städtebaulicher Vertrag zwischen der DB AG und der Stadt vom 18. Mai 2001 mit Protokollnotiz (Anlage 2a) (siehe Dateianhang)

3. Städtebaulicher Vertrag mit Energiekonzeption zwischen der LBBW und der Stadt,
vom 18. Mai 2001 (siehe Dateianhang)

Anlage 1


Ausführliche Antragsbegründung:


1. Erschließungs- und Städtebaulicher Vertrag zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt (Anlage 2)

2. Städtebaulicher Vertrag zwischen der LBBW und der Stadt (Anlage 3)

Im genannten Vertrag verpflichtet sich die LBBW zur:

· Abstimmung des Bauvorhabens mit der Erschließungsplanung
· Beseitigung ggf. vorhandener Altlasten
· Umsetzung der Energiekonzeption im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung
· Anwendung der Öko-Audit-Norm
· Beteiligung an einem Parkierungsmanagement
· Anerkennung der städtebaulichen Oberleitung durch die Stadt
· dauerhaften Erhaltung der Transparenz der Hochhausspitze
· Berücksichtigung der Trassenvariante B der U12
· Übernahme des Risikos für eine - für die Stadt kostenfreie - Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Innenhof des Bestandsgebäudes Am Haupt bahnhof 2 der LBBW zur Piazzetta.

3. Energiekonzeption (Anlage 3)

Die freiwillige Selbstverpflichtung der LBBW für den Bereich Energie weicht in folgenden Punkten vom Gesamtvertrag (1998) ab:

· Die LBBW verpflichtet sich nicht beim baulichen Wärmeschutz den Grenzwert der derzeit gültigen Wärmeschutzverordnung um mindestens 30 % zu unterschreiten.

· Für den Fall, dass die Absichtserklärung (freiwillige Selbstverpflichtung) nicht umgesetzt wird, ist keine Ausgleichsregelung im Vertrag vorgesehen.

· Die LBBW hat die Absicht, die kostenlose Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Eine Verpflichtung besteht nicht.

· Die LBBW verpflichtet sich nicht, die Dachflächen der Baufelder A1.1-1.3 zur Aufstellung von Solaranlagen zur Verfügung zu stellen. Sie erklärt die Absicht, diese Dachflächen selbst für Solartechnik zu nutzen.

· Die LBBW verdoppelt das Budget für innovative energiesparende Maßnahmen von 5 auf 10 DM pro m² oberirdischer Bruttogrundfläche.

4. Städtische Beteiligung zur Aufwertung des öffentlichen Raums



Anlage 2 (siehe Dateianhang)


Anlage 2a (siehe Dateianhang)


Anlage 3 (siehe Dateianhang)