Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 370/2006
Stuttgart,
05/23/2006



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Burgenland-/Leobener Straße im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 234)

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
13.06.2006
14.06.2006



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Burgenland-/Leobener Straße im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 234) wird in der Fassung des Entwurfs des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 23. Januar 2006/21. März 2006 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 1) dargestellt. Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 23. Januar 2006/ 21. März 2006/18. Mai 2006.



Begründung:


1. Vorgang

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 6. Februar 1996 den Rahmenplan Feuerbach-Mitte / Westlicher Bahnhofsbereich beschlossen. Der Rahmenplan sieht für den Geltungsbereich eine Stärkung der Wohnfunktion bei begrenztem Anteil an Büros und nicht störenden kleineren Gewerbebetrieben vor.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 1. Dezember 1998 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Das Bebauungsplankonzept wurde aus dem Rahmenplan entwickelt.

Zwischenzeitlich wurde für das Grundstück Leobener Straße 38 für ein beantragtes Bauvorhaben die Genehmigung gemäß § 33 (2) BauGB herbeigeführt und das Gebäude wurde erstellt. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gingen keine schriftlichen Anregungen ein. Am Erörterungstermin im Bezirksrathaus Feuerbach nahmen 3 Bürgerinnen und Bürger teil, die die Sicherung der bestehenden Wohnnutzung ausdrücklich befürworten.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde am 21. März 2006 vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Antrag, nur geneigte Dachformen festzuschreiben, einstimmig angenommen.

Der geänderte Bebauungsplanentwurf und seine Begründung lagen vom 31. März bis 2. Mai 2006 zur öffentlichen Einsicht aus. Während dieser Zeit wurden keine Anregungen vorgebracht.


2. Begründung zum Bebauungsplan

Die wichtigsten Grundzüge und Merkmale der Planung sind in der Begründung des Bebauungsplans vom 23. Januar/21. März 2006/18. Mai 2006 (Anlage 1) dargestellt. Die Begründung wurde bezüglich Vergnügungsstätten und Artenschutz gemäß § 42 BNatSchG ergänzt.


3. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom Amt für Umweltschutz und vom Landesnaturschutzverband Anregungen vorgebracht, die nicht berücksichtigt werden konnten. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist in Anlage 2 dargestellt.

Die beteiligten Träger wurden von der öffentlichen Auslegung am 30. März 2006 benachrichtigt, es wurden keine weiteren Anregungen vorgebracht.


4. Eingriff-/Ausgleichsregelungen

Eine förmliche Umweltprüfung für das Bebauungsplanverfahren ist nicht erforderlich, da das Verfahren nach den bis zum 20. Juli 2004 geltenden Vorschriften weitergeführt wird.

Durch das bestehende, rechtsverbindliche Planungsrecht ist bereits heute eine bauliche Nutzung möglich. Insofern sind für den Bebauungsplan keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

Es fallen keine Grunderwerbskosten an, die Erschließung ist gesichert. Eventuelle Umgestaltungsmaßnahmen an den Verkehrsflächen führen zu keinem Mittelrückfluss über Erschließungsbeiträge.

Aufgrund der Umwandlung von Gewerbegebiet in ein Mischgebiet mit einer geringeren Geschossflächenzahl entsteht kein Planungsvorteil.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Begründung zum Bebauungsplan vom 23. Januar 2006/21. März 2006/18. Mai 2006
2. Anregungen der Träger öffentlicher Belange (TöB)
3. Entwurf des Bebauungsplans vom 23. Januar 2006/21. März 2006
4. Textteil des Bebauungsplans