Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Tiefbau und Stadtentwässerung
Gz: TS
GRDrs 928/2005
Stuttgart,
10/26/2005



Erhöhung der Abwassergebühr ab 1. Januar 2006
Änderung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren (AbwGS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
08.11.2005
23.11.2005
15.12.2005



Beschlußantrag:

1. Die Höhe der Abwassergebühr wird ab 1. Januar 2006 auf 1,67 EUR/m³ festgesetzt.

2. Die Änderung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren (Stadtrecht Nr. 7/8) wird in der Fassung der Anlage 4 zur GRDrs beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Seit 1. Januar 2005 wird eine Abwassergebühr in Höhe von 1,62 EUR/m³ erhoben. Zur Deckung des gebührenfähigen Aufwands des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart für das Wirtschaftsjahr 2006 (vgl. Anlage 2 zur GRDrs) ist eine Anhebung der Abwassergebühren um 0,05 EUR auf 1,67 EUR/m³ (+3,1 %) erforderlich.

Der notwendige Investitionsbedarf der Vorjahre und der für 2006 vorgesehene Bedarf (zur Sanierung, Erneuerung und Ausbau der betrieblichen Anlagen der Stadtentwässerung) wirkt sich auf die investitionsabhängigen Positionen wie Abschreibungen und Zinsen weiter aufwandserhöhend aus. Gleichzeitig entwickelt sich die der Gebührenkalkulation zu Grunde liegende Frischwassermenge, entsprechend dem Trend der Vorjahre, weiter leicht abnehmend. In 2006 ist eine ertragserhöhende Auflösung der Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 2,3 Mio. EUR bereits einkalkuliert.

Die Stuttgarter Abwassergebühren bleiben, im bundesweitem Vergleich, weiterhin auf einem sehr niedrigen Preisniveau.


Finanzielle Auswirkungen

Die Abwassergebühr in Höhe von 1,67 EUR/m³ wird für das Wirtschaftsjahr 2006 kostendeckend sein.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB, T und R haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Prof. Beiche Betriebsleitung Stadtentwässerung
Referent Tiefbau und StadtentwässerungEndrich i. V. Gekeler


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Fortschreibung Gebührenkalkulation 2006 (Anlage 2)
Erfolgsplan 2006 (Anlage 3)
Satzungsänderung (Anlage 4)
Gebührenübersicht (Anlage 5)