Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0330-06
GRDrs 852/2007
Stuttgart,
10/08/2007



Nachrücken von Herrn Andreas Winter (GRÜNE) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.10.2007
18.10.2007



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Andreas G. Winter in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.


Begründung:


Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 ist Herr Winter nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und rückt daher für die aus beruflichen Gründen ausscheidende Stadträtin Frau Daniela Feindor gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach.

Herr Winter hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Winter keine Hinderungsgründe vorliegen.

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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