Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz: WK
GRDrs 919/2001
Stuttgart,
10/01/2001



Die Einführung des EURO
Glättungen in den Betriebssatzungen der Eigenbetriebe "Kur- und Bäderbetriebe Stuttgart" sowie
"Kur- und Bäderbetriebe, Hallen- und Freibäder" (KBB)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bäderausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
12.10.2001
25.10.2001



Beschlußantrag:


1.
      Das Stammkapital des Eigenbetriebs “Kur- und Bäderbetriebe Stuttgart” in Höhe von 40 Mio DM wird zum festgelegten Umrechnungskurs von 1 ■ = 1,95583 DM in ■ umgerechnet (20.451.675,25 ■) und anschließend durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage um 48.324,75 ■ auf 20,5 Mio ■ erhöht.
2.
      Das Stammkapital des Eigenbetriebs “Kur- und Bäderbetriebe, Hallen- und Freibäder” in Höhe von 7 Mio DM wird zum festgelegten Umrechnungskurs von 1 ■ = 1,95583 DM in ■ umgerechnet (3.579.043,17 ■) und anschließend durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage um 20.956,83 ■ auf 3,6 Mio ■ erhöht.
3.
      Die Satzungen der Eigenbetriebe “Kur- und Bäderbetriebe Stuttgart” vom 30.11.1995 (Amtsblatt Nr. 51/52 vom 21.12.1995) und “Kur- und Bäderbetriebe, Hallen- und Freibäder vom 28.11.1996 (Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.1996) werden, wie in der Anlage dargestellt, geändert.



Begründung:


Mit dem Dritten Euro-Einführungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber den nationalen Rechtsrahmen für die Einführung des Euro fertiggestellt. Damit wird die D-Mark zum Stichtag 01.01.2002 durch den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt.

Für die Betriebssatzungen der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart bedeutet dies, dass anstatt der darin enthaltenen DM-Beträge kraft Gesetzes ab dem Stichtag ungerade Euro- bzw. Centbeträge gelten. Insofern würde kein zwingender Regelungsbedarf entstehen. Jedoch sind die Glättungen sinnvoll, um für die Organe der Eigenbetriebe und für die Verwaltung merkfähige und praktikable Euro-Beträge zu erhalten.

Das Stammkapital wird bei allen Eigenbetrieben – soweit möglich - durch eine geringfügige Kapitalerhöhung aus Mitteln der Kapitalrücklage erhöht. Das satzungsmäßige Stammkapital beim Eigenbetrieb “Kur- und Bäderbetriebe Stuttgart” beträgt 40 Mio DM, beim Eigenbetrieb “Kur- und Bäderbetriebe, Hallen- und Freibäder” 7 Mio DM. Durch die Umrechnung entstünde ein Stammkapital von 20.451.675,25 ■ bzw. 3.579.043,17 ■.

Es wird vorgeschlagen, diese durch eine Kapitalerhöhung beim Eigenbetrieb “Kur- und Bäderbetriebe Stuttgart” um 48.324,75 ■ auf 20,5 Mio ■, beim Eigenbetrieb “Kur- und Bäderbetriebe, Hallen- und Freibäder” um 20.956,83 ■ auf 3,6 Mio ■ zu glätten. Die hierfür notwendigen Beträge können aus den Kapitalrücklagen entnommen werden, welche zum 01.01.2001 mit 13.924.920,02 DM = 7.119.698,55 ■ bzw. 52.188.264,10 DM = 26.683.435,73 ■ ausgewiesen sind.

Die in den Betriebssatzungen ausgewiesenen Wertgrenzen werden entsprechend der Betriebssatzung AWS einheitlich im Verhältnis 2 DM : 1 ■ umgerechnet.

Die Änderung der Betriebssatzung mit der Änderung des Stammkapitals tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Stuttgart in Kraft.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Euro-Umstellung keine weitergehenden Änderungen verbunden werden; diese werden jeweils in besonderen Beschlussvorlagen zur Entscheidung gebracht und sind nicht Gegenstand dieser "Euro-Glättungsvorlage”.


Finanzielle Auswirkungen
Die Stammkapitalerhöhung und die Änderung der Wertgrenzen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.



Beteiligte Stellen

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Blessing
Bürgermeister


Anlagen



In den Betriebssatzungen der Eigenbetriebe “Kur- und Bäderbetriebe Stuttgart” und Kur- und Bäderbetriebe, Hallen- und Freibäder” (KBB) ergeben sich nachfolgend dargestellte Notwendigkeiten zur Glättung, um merkfähige und für die Verwaltung handhabbare Euro-Beträge zu erhalten.

In den nachfolgenden Regelungen wird jeweils der DM-Wert durch den Euro-Wert (Spalte “Neufestsetzung in Euro”) ersetzt:

    Text der Regelung
Neufest-
setzung in Euro (netto)
Exakte Umrechnung in Euro
Abweichung von der exakten Umrechnung
Bisherige Festsetzung in DM
    § 1 Rechtsform, Name Stammkapital
    (“KBB Stuttgart”)
    (3) Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt
20.500.000
20.451.675,25
+0,24 %
40.000.000
    § 1 Rechtsform, Name Stammkapital
    (“KBB, Hallen- und Freibäder”)
    (3) Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt
3.600.000
3.579.043,17
+0,59 %
7.000.000
    § 5 Bäderausschuss
    (“KBB Stuttgart”) bzw.
    § 6 Bäderausschuss
    (“KBB, Hallen- und Freibäder”)
    (3) Der Bäderausschuss entscheidet insbesondere über
    2. Mehraufwendungen im Erfolgsplan, wenn diese im Einzelfall übersteigen
150.000
153.387,56
-2,21 %
300.000
    3. Mehrausgaben bei.veranschlagten Investitionsausgaben, wenn diese für das einzelne Vorhaben.übersteigen
150.000
153.387,56
-2,21 %
300.000
    4. die Genehmigung von im Vermögensplan nicht vorgesehenen Vorhaben, die im Einzelfall übersteigen
150.000
153.387,56
-2,21 %
300.000
    5. die Genehmigung von im Vermögensplan nicht veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen von mehr als.im Einzelfall
750.000
766.937,82
-2,21 %
1.500.000
    6. die Ausführung eines Bauvorhabens.bei.Gesamtbaukosten von mehr als.
625.000
639.114,85
-2,21 %
1.250.000
    7. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen ab im Einzelfall,.
275.000
281.210,53
-2,21 %
550.000
    8. die Erteilung von Architekten-, Ingenieur- und Gutachteraufträgen bei einem Honorar von mehr als
75.000
76.693,78
-2,21 %
150.000
    9. den Erwerb, die Veräußerung und die dingliche Belastung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert im Einzelfall übersteigt.
200.000
204.516,75
-2,21 %
400.000
    10. den Erwerb und die Veräußerung anderer Gegenstände des Anlagevermögens, wenn die Gegenleistung im Einzelfall übersteigt
200.000
204.516,75
-2,21 %
400.000
    11. Miet-, Pacht- und Leasingverträge, sofern das jährliche Nutzungsentgelt übersteigt
60.000
61.355,03
-2,21 %
120.000
    12. die Stundung, die Niederschlagung, den Erlass von Forderungen und den Verzicht auf sonstige Ansprüche des Eigenbetriebs mit einem Wert über
25.000
25.564,59
-2,21 %
50.000
    13. die Entscheidung über die Führung eines Rechtsstreits und den Abschluss von Vergleichen mit einem Streit- oder Gegenstandswert über
50.000
51.129,19
-2,21 %
100.000