Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
326
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VerhandlungDrucksache:
997/2005
GZ:
OB 7512-06.00
Sitzungstermin: 16.12.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann fr
Betreff: Bürgerhaus Möhringen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 23.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 524

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 25.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 205

Ergebnis: Vorberatung

Verwaltungsausschuss vom 28.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 533 (Haushaltsplanberatungen, Neue Investitionen u. ä.)

Ergebnis: Festlegung auf die weitere Vorgehensweise

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.12.2005, nichtöffentlich, Nr. 711

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 18.11.2005, GRDrs 997/2005.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Rahmen der 3. Lesung unter der lfd. Nr. 326 aufgerufen und behandelt. Die Beratung sowie die Beschlussfassung sind nachstehend wiedergegeben.


OB Dr. Schuster teilt mit, dass davon ausgegangen werden könne, für die Vergabe der Namensrechte am Bürgerhaus mindestens 600.000 € zu erlösen. Dadurch würde die durch die Erhöhung der Baukosten entstandene Problematik entsprechend entschärft. Er schlage daher vor, die Mittel zur Deckung der Mehrkosten in den Haushalt einzustellen.

Von allen Fraktionen wird der angekündigte Erlös aus den Namensrechten nachdrücklich begrüßt. Dennoch, so StR Barg (CDU), bleibe seine Fraktion bei ihrer anlässlich der Einbringung der Vorlage geäußerten Kritik an der Finanzierung und der Art, wie der Gemeinderat über die Abläufe informiert wurde. Seine Fraktion stehe hinter dem Bürgerhaus Möhringen, allerdings sei es zwar von den Vereinen gewünscht, in der Bevölkerung jedoch nicht ganz unumstritten.

Nach Ansicht von StR Kanzleiter (SPD) wird mit dem Bürgerhaus dem Wunsch derjenigen Möhringer Bürgerinnen und Bürger entsprochen, die dort eine aktive Rolle spielen und sich sehr stark engagiert haben. Allerdings hätten sie durch ihr Engagement auch mit zur Kostensteigerung durch das aus ihrer Sicht notwendige Raumprogramm beigetragen. Es bringe aber nichts, jetzt nochmals alles aufzurollen. Seine Fraktion hoffe, dass auch nach der Fertigstellung des Bürgerhauses die Aktivitäten fortbestehen und das Haus durch die Bevölkerung voll genutzt wird.

StRin Marx (90/GRÜNE) spricht die Hoffnung aus, dass das Geld für die Namensrechte auch in der erwarteten Höhe eingenommen werden kann. Die Verteuerung der Baukosten sehe ihre Fraktion jedoch als sehr ärgerlich an. Vielleicht sollte der Gemeinderat daraus lernen und insgesamt solchen Wünschen etwas kritischer und zurückhaltender gegenüberstehen.

Etwas mehr Sicherheit in der Finanzierung hätte sich StR Zaiß (FW) gewünscht; immerhin sei der anstehende Verkauf der Namensrechte eine erfreuliche Nachricht. Man sollte künftig bei Planungen aber genau hinsehen, ob der Platzbedarf tatsächlich so groß ist wie angenommen.

StRin Küstler (DIE LINKE.PDS) hält es zwar für richtig, dass in Möhringen ein Bürgerhaus entsteht, sie sei jedoch gegen die Finanzierung durch einen Investor und werde sich daher der Stimme enthalten.


Abschließend stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschießt bei 2 Enthaltungen mehrheitlich den nachfolgend aufgeführten

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem 1. Preisträger des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs, der N.N. AG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) bzw. deren Tochterunternehmen, der N. N. mbH (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), einen Kaufvertrag zur Veräußerung des Flurstücks 3216/2 zum Kaufpreis von 2.653.500 Euro in Stuttgart-Möhringen sowie über den Rückerwerb des mit dem Bürgerhaus bebauten Teilgrundstückes in Höhe von 1.225.900 Euro zu schließen.

2. Den sich ergebenden Gesamtkosten für die Stadt von brutto 6.349.500 Euro bzw. netto 3.257.500 Euro nach Abzug eines Grundstückserlöses von 2.653.500 Euro, der Entnahme aus den Mitteln für Stellplatzablösebeträge in Höhe von 343.000 Euro sowie der Deckung der Wettbewerbskosten aus dem Budget des Stadtplanungsamts von 95.500 Euro wird zugestimmt.

3. Die Haushaltsansätze im UA 7690 werden im Doppelhaushalt 2006/2007 um die Mehrkosten gegenüber dem Grundsatzbeschluss GRDrs 501/2003 von insgesamt netto 531.600 Euro aufgestockt.

4. Für den Betrieb des Bürgerhauses wird dem Trägerverein Bürgerhaus Möhringen ein jährlicher Personalkostenzuschuss in Höhe von 33.000 Euro gewährt, entsprechend einer TVöD Entgeltgruppe 5 (bisher: BAT VII, DZ 5, OZ 3) Stelle, und zzgl. einem Sachkostenzuschuss von jährlich 2.000 Euro analog zum Bürgerzentrum West.