Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 1051/2000
Stuttgart,
12/19/2000



Bürgerstiftung Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
17.01.2001
18.01.2001



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart nimmt zustimmend Kenntnis
2. Die Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt die Bildung eines auskömmlichen Grundstockvermögens durch die Bereitstellung von zunächst 1 Mio. DM, die über einen Zeitraum von 2 Jahren mit jährlich höchstens 500.000 DM dem Stiftungskapital komplementär im Verhältnis 1 : 1 zufließen sollen. 3. Der Aufwand wird in den Vermögenshaushalten bei AHSt. 2.000.9850.000 4. Der Oberbürgermeister entsendet als Schirmherr der Bürgerstiftung einen Vertreter der Stadt in den Stiftungsrat.


Begründung:


Vorgeschichte

Die Idee einer Bürgerstiftung nach dem amerikanischen Modell einer “Community Foundation” wurde im Zusammenhang mit unseren Maßnahmen zur generellen Förderung bürgerschaftlichen Engagements und zur Stärkung des Stiftungsgedankens konsequent entwickelt. Dabei soll es um eine von der Stadt unabhängige Stiftung gehen, die in freier Trägerschaft “von Bürgern für Bürger” handelt.

Zwischenzeitlich hat sich ein Initiativkreis gebildet, der die Gründung einer solchen Bürgerstiftung konkret vorantreibt. Einen wichtigen Impuls dazu gab der kürzlich verstorbene Ehrenvorsitzende der Bosch-Gruppe, Professor Hans L. Merkle. Bei seiner Festrede am letztjährigen Stiftungstag stellte er die vorgesehene Bürgerstiftung in Zusammenhang mit dem Denken Robert Boschs, nämlich “den ehrlichen Gemeinschaftswillen und den Geist der Gemeinnützigkeit im Bürgerraum zu pflanzen und zu pflegen”.

Beim diesjährigen Stiftungstag am 24. November habe ich die Gründungsinitiative vorgestellt; sie wird repräsentiert durch Herrn Georg Mehl, Herrn Prof. Dr. Walter Sigle und Herrn Dr. Dr. h. c. Walther Zügel. Die Stiftungssatzung ist im Entwurf fertiggestellt und wird derzeit von der Gründungsinitiative in das Genehmigungsverfahren gegeben. Das Gründungsfest der Bürgerstiftung ist für den 30. Januar 2001 vorgesehen.

Ziel und Wirkung der “Bürgerstiftung Stuttgart”

Bürgerstiftungen sind unabhängige, autonom handelnde und gemeinnützige Stiftungen mit möglichst breiter Zweckrichtung. Eine Bürgerstiftung handelt dauerhaft in einem bestimmten geographischen Raum und ist dort fördernd und operativ zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements tätig.

Im Gegensatz zu “klassischen Stiftungen” kooperieren bei der Bürgerstiftung viele Stifter, indem sie mit ihren vergleichsweise kleinen Geldstiftungen das Grundstockvermögen bilden. Ein wichtiges Merkmal ist also eine Vielzahl von Stiftern, die durch Übertragung von Vermögenswerten, wie etwa Geld, Immobilien, Sachwerte zum Entstehen und Wachsen “ihrer” Stiftung beitragen.

Bürgerschaftlich orientierte Stiftungsprojekte benötigen neben finanzieller Unterstützung vor allem auch persönliche Betreuung in unterschiedlicher Form. Die Bürgerstiftung ermöglicht deshalb neben Geldstiftungen in gleichwertiger Weise auch Zeitspenden. Damit fördert sie effektives bürgerschaftliches Engagement in zwei Richtungen: Sie schafft gemeinnützige Projekte und sie bietet Möglichkeiten zu ehrenamtlichem Engagement. In den Vereinigten Staaten sind Bürgerstiftungen deswegen so attraktiv und erfolgreich, weil sie mit der dabei erzeugten Gestaltungskraft die Bürgergesellschaft in einem bestimmten, lokal begrenzten Umfeld prägen und selbst ausmachen.

Anschubkapital

Für ein erfolgreiches Arbeiten benötigt die Bürgerstiftung möglichst schnell einen auskömmlichen Kapitalstock, damit der breit angelegte Stiftungszweck aus den Stiftungserträgnissen zeitnah verwirklicht werden kann.

Deshalb wird seitens der Stadt Stuttgart eine Einlage zum Grundstockvermögen der Stiftung in Höhe von zunächst 1 Mio. DM vorgeschlagen. Dieses Kapital soll der Bürgerstiftung mit jährlich 500.000 DM als Komplementärmittel, d. h. in Ergänzung zu entsprechend eingegangenem Kapital von dritter Seite im Verhältnis 1 : 1, zufließen. Die Komplementärfinanzierung soll vor allem als Anreiz für andere Zustifter wirken. Über weitere Komplementärmittel wird nach Maßgabe der Entwicklung der Stiftung und des Kapitalstocks entschieden.

Mittel zur Finanzierung des erforderlichen Komplementäranteils der Stadt werden im Doppelhaushalt 2002/2003 bereitgestellt.

Gremienbildung

Als Hauptorgan der Stiftung ist ein Stiftungsrat vorgesehen, der sich aus maximal 14 Mitgliedern rekrutieren wird (vgl. § 9 des beiliegenden Satzungsentwurfs). Der Stiftungsrat entscheidet insbesondere über die Bestellung, Abberufung und Entlastung des Vorstands; die Genehmigung des Haushaltsplans; Satzungsänderungen und Anträge auf Umwandlung oder Aufhebung der Stiftung; genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte; die Grundsätze der Vergabe von Geldmitteln; die Zustimmung zu Förderungen ab 25.000 EURO; die Feststellung des Jahresabschlusses und die Geschäftsordnung für den Vorstand (vgl. § 10 des beiliegenden Satzungsentwurfs).

Im Interesse einer sachgerechten Zusammenarbeit zwischen Bürgerstiftung und Stadt entsendet der Oberbürgermeister als Schirmherr der Stiftung (vgl. § 6 des beiliegenden Satzungsentwurfs) einen Vertreter der Stadt in den Stiftungsrat der Bürgerstiftung.

Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen