Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1395/2003
GZ:
St
Sitzungstermin: 29.01.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvor-
schriften Kirchheimer Straße (West) im Stadtbezirk
Sillenbuch (Si 67)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO
mit Anregungen


Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.01.2004, nichtöffentlich, Nr. 16

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 19.12.2003, GRDrs 1395/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der Beteiligten (Namensliste siehe Anlage 2)

- Nrn. 2, 3, 5 und 7 teilweise
- Nrn. 1 und 6 nicht und
- Nr. 4 ganz

berücksichtigt werden können (Anlage 3).

2. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kirchheimer Straße (West) im Stadtbezirk Sillenbuch (Si 67) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung (früher Stadtplanungsamt) vom 12. November 2002/16. Juni 2003 gemäß § 10 BauGB und 74 LBO als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt (Anlage 4).

Es gilt die Begründung vom 12. November 2002/16. Juni 2003.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


Der Bebauungsplan, so BM Hahn, verfolge das Ziel einer städtebaulichen Neustrukturierung entlang der Kirchheimer Straße; gleichzeitig würden damit auch die Innenbereiche der Wohngebiete auf beiden Seiten geregelt. Zur Festsetzung habe es eine Reihe von Einwendungen gegeben, denen aber nur teilweise entsprochen werden konnte (siehe Anlage 3 zur GRDrs 1395/2003). Unter anderem sei bemängelt worden, dass nun von einem reinen auf ein allgemeines Wohngebiet übergegangen werde. Dies entspreche jedoch der bereits stattgefundenen Entwicklung.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinde beschließt einstimmig wie beantragt.