Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 559/2002
Stuttgart,
07/03/2002



Sanierung Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld -
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung
eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
16.07.2002
23.07.2002
24.07.2002
24.07.2002



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl l S. 2141, ber. BGBl 1998 S. 137) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S 698) in seiner Sitzung am ........................... folgende Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebietes und die Teilgebiete D, E und F des Sanierungsgebietes Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld - beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes

Das Sanierungsgebiet Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld - wird um die Teilgebiete D, E und F (nördlich des Panoramaweges entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 323) erweitert.

Die neuen Gebiete werden im wesentlichen begrenzt:

Teilgebiet D:
Von der bisherigen südlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes an der Wallensteinstraße bis Adalbert-Stifter-Straße (beginnend am Max-Brod-Weg bis zur Kreuzsteinschule, Adalbert-Stifter-Straße).

Teilgebiet E:
Von der bisherigen nördlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes an der Balthasar-Neumann-Straße entlang der westlichen Grenze der Grundstücke Balthasar-Neumann-Straße 75 bis 79, dann nördlich entlang der Gemarkungsgrenze Zuffenhausen-Zazenhausen bis zur Straße Himmelsleiter, Stamitzweg und Mönchfeldstraße.

Teilgebiet F:
Von der bisherigen Abgrenzung an der Steinbuttstraße entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 325, der südlichen Grenze des Flurstücks 819 bis zur westlichen Grenze der Flurstücke mit dem Gebäuden Sprottenweg 24 + 27 und dem Fußweg, der den Sprottenweg mit der Steinbuttstraße verbindet.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 18. Juni 2002. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 6. April 2000 wurde mit der GRDrs 140/2000 die Überleitung des Sanierungsverfahrens Mühlhausen 1 - Kaufpark Freiberg - von einem klassischen Verfahren in das vereinfachte Verfahren und am 11. Mai 2000 mit GRDrs 360/2000 die Satzung über die Umbenennung und Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld - vom Gemeinderat beschlossen.

Am 26. Juli 2000 wurde im Gemeinderat mit GRDrs 657/2000 die Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung des Teilbereiches C beschlossen. Die jetzige Erweiterung umfasst die restlichen Flächen (D + E) für die bereits Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt worden sind (Ausnahme Teilbereich F).

Für diese Gebiete liegen bereits zahlreiche Vorschläge aus der Offenen Bürgerbeteiligung vor, die nach Erweiterung des Gebietes nunmehr angegangen und finanziert werden können.

Finanzielle Auswirkungen
Mit Mitteilung des Wirtschaftsministers des Landes Baden Württemberg vom 02. April 2002 wurde der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen des Bund- Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" eine weitere Finanzhilfe des Bundes und Landes in Höhe von insgesamt rund 2,88 Mio. e zugesagt. Zusammen mit dem städtischen Komplimentäranteil von 40 % (rund 1,92 Mio. ) beträgt die Förderrahmenerhöhung somit rund 4,80 Mio. . Entsprechend den Haushaltsplanberatungen werden die jeweils für die Haushaltsjahre 2002/2003 zusätzlich erforderlichen städtischen Mittel in Höhe von 255.000 € über die Deckungsreserve bereitgestellt. Der neue Gesamtförderrahmen der Sanierung Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld - beträgt nunmehr rund 13,59 Mio. .


Beteiligte Stellen

Referat F




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan
Anlage 1 zur GRDrs 559/2002



Ausführliche Begründung:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat in den Jahren 1998 bis 2001 folgende Beschlüsse gefasst bzw. Satzungen beschlossen:

In ersten Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen sollte langfristig das gesamte Untersuchungsgebiet als Sanierungsgebiet festgelegt werden, wobei Gebietsschwerpunkte zu bilden sind, um sich dort in einem ersten Erneuerungs- und Entwicklungsprozess auf die wichtigsten Maßnahmen zu konzentrieren.

Demzufolge erfolgte bereits die förmliche Festlegung der Teilgebiete A, B und C und jetzt die Erweiterung der Teilgebiete D, E und F. Die Gesamtfläche beläuft sich auf nunmehr ca. 140 ha.

Neben den vorwiegend sozialkulturellen, ökonomischen und kulturellen Schwerpunkten konzentriert sich die Sanierung auf weitere Maßnahmen, die im Rahmen der Offenen Bürgerbeteiligung vorgeschlagen wurden. Zum Beispiel die Verbesserung des Wohnumfeldes durch Neugestaltung/Verbesserung der Grünflächen. Geplant ist die Durchführung eines landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs von Studenten.

Teilbereich D:

- Schaffung von Freiräumen für Begegnungen durch z. B. durch den Rückbau
der Adalbert-Stifter-Straße, Schaffung von Parkbuchten oder Grünbereichen, Reduzierung der
Lärmbelästigung durch den Autoverkehr,

- neue Gesamtkonzeption der Fußwegenetze im Bereich der Schulen sowie
im Bereich der Ladenzentren,

- Verknüpfung der Fußwege zwischen dem Ladenzentrum Kaufpark Freiberg
sowie dem gegenüberliegenden HL-Markt unter Beachtung der Barrierefreiheit,

- Umgestaltung des dringend sanierungsbedürftigen Kinderspielplatzes hinter
dem HL-Markt und Fußweg entlang der Adalbert-Stifter-Straße.


Teilbereich E:

Hier können Mittel für notwendige Ordnungsmaßnahmen für Umnutzung eines für Sondernutzung vorgesehenen Gebietes bereitgestellt werden, Ausbau des Fußwegenetzes unter Beachtung der Barrierefreiheit.

Teilgebiet F:
Der Panoramaweg (kein offizieller Name) führt oberhalb der Weinberge entlang Freiberg/Mönchfeld bis zum Bezirksrathaus nach Mühlhausen. Nur ein Teilstück dieses Weges fehlt, so dass unterhalb der Kirchen in Mönchfeld keine akzeptable Verbindung des Panoramaweges bestehen. Der westliche Abschnitt endet bei den Garagen am Ende der Steinbuttstraße ohne Fortsetzung. Mit der Erweiterung des Teilgebietes F ist eine Verbindung des Weges (ca. 150 m) realisierbar.

Kosten- und Finanzierungsübersicht
Eine im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung durchgeführte vorläufige Kostenschätzung ergab für das Gesamtgebiet Freiberg/Mönchfeld, welches insgesamt 140 ha umfasst, nach Abzug der sanierungsbedingten Einnahmen einen Mittelbedarf (unrentierliche Ausgaben) von 13,6 Mio. e in den Jahren 1999 bis 2006. Mit der nunmehr erhaltenen Fördermittelaufstockung um rund 4,80 Mio. e auf insgesamt 13,59 Mio. e kann das Sanierungsgebiet um die Teilgebiete D, E und F erweitert werden und die Maßnahmen entsprechend realisiert werden. Die nach § 149 BauGB erforderliche Kosten- und Finanzierungsübersicht wird dem Gemeinderat gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt werden.