Es wurde ferner im Rahmen der Bemühungen der Stadtverwaltung zur Deregulierung von Dienstvorschriften auf eine knappe und möglichst einfache Regelungsweise geachtet. Dazu wurden in mehreren Fällen Vorgänge, die in vielen Ämtern vorkommen, in den allgemeinen Teil übernommen und im besonderen Teil gestrichen. Änderungswünsche, die inhaltlich richtigerweise den Aufgabengliederungsplan betrafen, wurden nicht berücksichtigt. Auf die bloße Wiederholung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten wurde verzichtet. Die bisherige Regelungsstruktur wurde beibehalten, wonach im Aufgabengliederungsplan die Aufgaben festgelegt sind und die Zuständigkeitsordnung im Bereich unterhalb der Kompetenzregelungen der Hauptsatzung die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse verleiht. Damit werden Doppelregelungen vermieden. Schließlich wurde der Versuch unternommen, die Zuständigkeitsordnung behutsam an den aktuellen Sprachgebrauch anzupassen und die Übersichtlichkeit unter Beibehaltung des bisherigen Strukturgefüges zu verbessern. Die ansonsten vorgeschlagenen Änderungen sind mehr redaktioneller als inhaltlicher Art. Änderungswünsche, die noch weiterer Klärung und Abstimmung bedürfen, bleiben einer späteren Novellierung der Zuständigkeitsordnung vorbehalten. Zur Veranschaulichung aller Änderungen ist eine vergleichende Darstellung der Neufassung und der Fassung von 1991 beigefügt, vgl. Anlage 4.