1. | Dem Masterplan Stuttgart 2012, erarbeitet vom Planungsbüro Auer + Weber + Architekten, Stuttgart, wird grundsätzlich zugestimmt. |
| |
2. | Entsprechend des Verlaufes des Bewerbungsverfahrens sind die einzelnen Bestandteile jeweils zu konkretisieren. Dies wird durch Einzelbeschlüsse des Gemeinderates der Landeshauptstadt Stuttgart geschehen. |
| |
3. | Nach einer Benennung Stuttgarts als deutscher Bewerber für die Olympischen Spiele 2012 ist auf Grundlage dieses Masterplans die internationale Bewerbung vorzubereiten. Dazu sind dann nach Möglichkeit Architekturwettbewerbe auszuschreiben. |
| |
4. | Bis zur Entscheidung über den deutschen Bewerber bzw. bis zur Vergabe der Olympischen Spiele 2012 werden durch die Landeshauptstadt Stuttgart keine Entscheidungen getroffen, die eine Umsetzung des Masterplanes oder von Teilen des Masterplanes unmöglich machen würden. |