Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-2
GRDrs 522/2002
Stuttgart,
09/25/2002



Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bad Cannstatt 8 - Burgholzhof -
- Bericht zur aktuellen Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Verlängerung der Entwicklungsträgerschaft




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
15.10.2002
18.10.2002
23.10.2002
24.10.2002



Beschlußantrag:
  1. Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 9. Juli 2002, mit einem voraussichtlichen Defizit von 3.949.000 € wird Kenntnis genommen.
2.1 Dem Honorar des Entwicklungsträgers für die Arrondierungsfläche für den Zeitraum 17.05.2001 bis 30.06.2002 in Höhe von rund 31.335 € brutto wird nachträglich zugestimmt.

2.2 Dem Honorar des Entwicklungsträgers für die Arrondierungsfläche für die Zeit ab 01.07.2002 bis 31.12.2003 bei einem Grundhonorar i.H.v. 2.450 € netto pro Monat und einer Leistungsvergütung in Höhe von 2,3 %, somit insgesamt rund 77.000 € brutto, wird zugestimmt.

2.3 Dem Honorar des Entwicklungsträgers für das Altgebiet für die Zeit ab 01.01.2003 bis 31.03.2004 nach Zeitaufwand mit max. 15.000 € brutto wird zugestimmt.

3. Die Finanzierung der Kosten erfolgt aus dem für die Entwicklungsmaßnahme eingerichteten Treuhandkonto


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

zu 1:
Mit GRDrs. 148/2001 legte der Entwicklungsträger den 4. Jahresbericht zur Kenntnis vor. Zum damaligen Zeitpunkt waren die prognostizierten Bilanzen sowohl für das Altgebiet als auch für die Arrondierungsfläche nahezu ausgeglichen.

Die nunmehr fortgeschriebene Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 09.07.2002, ergibt für das Altgebiet eine Deckungslücke in Höhe von 1.120.000 € und für die Arrondierungsfläche eine Deckungslücke in Höhe von 2.829.000 €, somit insgesamt 3.949.000 €.

Exemplarisch sind im folgenden Gemeinderatsbeschlüsse aufgeführt, die Kosten bzw. Wenigereinnahmen produzieren und damit zur Deckungslücke beitragen:
In der ausführlichen Begründung, Anlage 1 der Gemeinderatsdrucksache, legt der Entwicklungsträger, die KE LEG, detailliert dar, wie sich im einzelnen diese Defizite ergeben.

zu 2.1:
Mit GRDrs. 368/2001 wurde für die Arrondierungsfläche für den Zeitraum ab 17.05.2001 bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes die Honorierung auf Stundenbasis vereinbart. Ab 01.07.2002 ist eine Wiederaufnahme der kompletten Entwicklungsträgerschaft aufgrund der baldigen Rechtskraft des Bebauungsplanes notwendig.


zu 2.2:
Mit einer Rechtskraft des Bebauungsplans ist zum 1. Quartal 2003 zu rechnen. In Vorbereitung der weiteren Maßnahmen zur Erschließung soll die Entwicklungsträgerschaft daher wie bisher gesplittet in Grund- und Leistungshonorar ab Juli 2002 weiterbeauftragt werden.

Das Grundhonorar beträgt 2.450 € netto pro Monat, somit für 18 Monate rd. 44.100 € netto, das Leistungshonorar entsprechend dem Grundlagenvertrag 2,3 % aus den abgewickelten Aufwendungen, welche auf rd. 963.000 € geschätzt werden, was somit einem Honorar i.H.v. rund 22.150 € netto entspricht. In der Summe ergibt dies ein Gesamthonorar in Höhe von ca. 66.250 € netto, d.h. ca. 77.000 € brutto.

zu 2.3:
Die Abrechnung des Altgebietes ist aufgrund von Restabwicklungen wie z.B. Außenbereich des Jugendtreffs sowie ausstehender Abrechnungen betreffend der Schule und der Kindertagesstätte nicht bis zum Ende des Jahres 2002 möglich. Der Entwicklungsträgervertrag ist daher entsprechend der Laufzeit der Arrondierung bis zum 31.03.2004 gemäß Angebot der KE LEG vom 08.08.2002 zu verlängern.

Finanzielle Auswirkungen
In der nun vorliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht eine Deckungslücke von 3.949.000 €. Allerdings sind noch nicht alle Maßnahmen beendet bzw. alle Einnahmen erzielt worden. Sollte nach Abwicklung aller Ausgaben und Einnahmen dennoch eine Deckungslücke bestehen, muss diese über den städtischen Haushalt gedeckt werden. Hierfür muss diese zur Wunschliste für den Doppelhaushalt 2004/2005 angemeldet werden, wenn bis dahin die Entwicklungsmaßnahme abgeschlossen bzw. die tatsächliche Höhe des evtl. Defizits absehbar ist.


Beteiligte Stellen

Referat F, Referat WK




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsübersichten der KE-LEG BW GmbH