Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: St 6122-3
GRDrs 901/2004
Stuttgart,
10/15/2004



Baugebiet "Am Rohrer Weg" in Stuttgart-Möhringen
Einstellung der Verfahren und Änderung des Flächennutzungsplanes




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.10.2004
27.10.2004
28.10.2004



Beschlußantrag:

1. Die Bemühungen zur Durchführung einer freiwilligen Umlegung in dem Gebiet “Am Rohrer Weg” im Stadtbezirk Möhringen werden eingestellt.

2. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 12 “Am Rohrer Weg/Sindelbach” (Aufstellungsbeschluss vom 2. Juli 2002, GRDrs. 419/2002) wird eingestellt.

3. Die geplante Wohnbaufläche des Flächennutzungsplans 2010 im Bereich Rohrer Weg ist in Fläche für Landwirtschaft mit Ergänzungsfunktionen zu ändern.

4. Das Bebauungsplanverfahren “Rohrer Weg” im Stadtbezirk Möhringen (Mö 184) wird eingestellt. Der Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 (1) BauGB vom 23. März 1993 (GRDrs. 841/1992 vom 17. Dezember 1992) wird aufgehoben.

5. Das bisherige Landschaftsschutzgebiet “Glemswald” ist auf die schutzwürdigen Bereiche im Westen von Möhringen auszudehnen.



Begründung:


Zu 1.:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 21. Dezember 1993, GRDrs. Nr. 728, bzw. 18. Januar 1994, GRDrs. Nr. 4, beschlossen, das Bebauungsplanverfahren erst dann fortzuführen, wenn alle Eigentümer einer freiwilligen Umlegung zugestimmt und einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag unterzeichnet haben. Die Verhandlungen zur freiwilligen Bodenordnung sind entsprechend den in GRDrs. Nr. 535/2003 beschlossenen Konditionen erfolgreich weitergeführt worden. Alle für das Verfahren erforderlichen Grundstückseigentümer sind mitwirkungsbereit.

Im Antrag der Gemeinderatsfraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 13. Oktober 2004, Nr. 298/2004, und im Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 13. Oktober 2004, Nr. 299/2004, wird nun beantragt, das Verfahren der freiwilligen Umlegung einzustellen. Von der FDP-Gemeinderatsfraktion wird beantragt, die freiwillige Umlegung fortzuführen (Antrag vom 14. Oktober 2004, Nr. 300/2004).


Zu 2.:

Nach der Genehmigung des Flächennutzungsplans 2010 wurde das Flächennutzungsplan-Einzel-Änderungsverfahren Nr. 12 (Aufstellungsbeschluss 02.07.2002, GRDrs. Nr. 419/2002) zur Planung einer zusätzlichen Wohnbaufläche von 2,9 ha im Bereich der nordwestlichen Streuobstwiese begonnen. Wegen der Schwierigkeiten in der Bodenordnung konnte das Verfahren nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht weitergeführt werden. Der Planung stehen nicht überwindbare naturschutzrechtliche Bedenken entgegen.


Zu 3.:

Von der zum Flächennutzungsplan 2010 beschlossenen geplanten Wohnbaufläche (9,7 ha) ist die außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegende Kernfläche genehmigt. Im Flächennutzungsplan ist die zukünftige Art der Bodennutzung darzustellen. Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der sonstigen Sozialfunktionen dieser Fläche, ist ein Änderungsverfahren für eine Fläche für Landwirtschaft mit Ergänzungsfunktionen durchzuführen.


Zu 4.:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 23. März 1993 beschlossen, den Bebauungsplan “Am Rohrer Weg” im Stadtbezirk Möhringen (Mö 184) aufzustellen. Nach Wegfall der Planungsabsicht ist das beschlossene Bebauungsplanverfahren einzustellen.


Zu 5.:

Die Grenze des heutigen Landschaftsschutzgebietes musste sich an der 1984 genehmigten Flächennutzungsplanung des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart für eine geplante Wohnbaufläche am Rohrer Weg orientieren. Dadurch liegt der größte Teil der Streuobstwiesen nicht im Landschaftsschutzgebiet, obwohl hier Naturschutzwertigkeit nachgewiesen ist.

Als Konsequenz aus der Veränderung der Planungsziele ist der Landschaftsschutz auf die nicht mehr für Siedlungszwecke benötigte Fläche auszudehnen. Dazu ist ein Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart (zuständig für das übergemeindliche Landschaftsschutzgebiet “Glemswald”) zu stellen. Bei dem Änderungsverfahren sind die Belange der örtlichen Landwirtschaft aber auch der Konzeption “Filderpark” zu beachten.


Finanzielle Auswirkungen

Die im Vermögenshaushalt 2004/2005 in UA 6140 Möhringen – Rohrer Weg – für die Umlegung eingestellten Ausgaben von 1,52 Mio. € entfallen.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion vom 13. Oktober 2004 (Nr. 298/2004), Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 13. Oktober 2004 (Nr. 299/2004), Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 14. Oktober 2004 (Nr. 300/2004).

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


Anlagen

keine