Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
139
4
Verhandlung
Drucksache:
457/2002
GZ:
WK
Sitzungstermin:
07/04/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
sp
Betreff:
Neufassung der Förderrichtlinien für
die städtische Eigentumsförderung
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 21.06.2002,
nichtöffentlich, Nr. 88
Ergebnis: - mehrheitliche Ablehnung (11 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung) des Antrags von StR Baumstark (SPD), die Alternative "Erbbaurecht/Erwerb innerhalb von zehn Jahren" aufrecht zu erhalten,
- zum Antrag Nr. 210/2002 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Ziff. 1 und Ziff. 2 (modifizierte Fassung):
mehrheitliche Ablehnung (2 Ja-Stimmen),
Ziff. 3 ("Die Fördersätze gelten für jedes Kind, d. h. keine Beschränkung auf höchstens drei Kinder - Seite 3/Punkt 6 - ): mehrheitliche Zustimmung
- Vorberatung der GRDrs 457/2002,
unter Berücksichtigung des Vorgenannten keine Einwendungen gegen den Beschlussantrag.
Verwaltungsausschuss vom 03.07.2002,
nichtöffentlich, Nr. 302
Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen verabschiedeten Fassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft und Krankenhäuser vom 28.05.2002, GRDrs 457/2002, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Richtlinien zur Förderung des Wohneigentums (Familienbauprogramm) werden gemäß
Anlage 2
neu gefasst.
2. Die Förderrichtlinien für das “Preiswerte Wohneigentum” werden gemäß
Anlage 5
neu gefasst.
3.1 Bei FiPo 2.6200.9871.000/0103 Förderung von Eigentumsmaßnahmen wird eine überplanmäßige Ausgabe von 500.000 € zugelassen.
3.2 Die Mehrausgabe wird bei FiPo 2.6200.9260.000/0101, Darlehen an private Unternehmen, durch Sperrung von Restmitteln aus 2001 gedeckt.
4. Die neuen Förderrichtlinien treten mit der Beschlussfassung des Gemeinderates in Kraft und gelten im Familienbauprogramm für alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen, im Preiswerten Wohneigentum für alle künftigen Programmausschreibungen.
Weitere Beratungsunterlage ist der Antrag Nr. 210/2002 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.06.2002.
StR
Lieberwirth
(REP) legt die Gründe dar, aus denen seiner Ansicht nach das Programm die ursprüngliche Zielsetzung, junge, leistungsstarke Familien in Stuttgart zu halten, verfehlt hat. Obwohl auch die neuen Förderrichtlinien nicht voll den Vorstellungen der Gruppe DIE REPUBLIKANER entsprächen, stimme sie dem Beschlussantrag zu. Er bittet abschließend um Beantwortung der Frage, ob die Neufassung der Förderrichtlinien ein Steuerungsinstrument ist oder ob sie der Verwaltungsvereinfachung dient.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen und vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Fassung einstimmig
wie beantragt
.