Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
457/2002
GZ:
WK
Sitzungstermin: 07/04/2002
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Haasis sp
Betreff: Neufassung der Förderrichtlinien für
die städtische Eigentumsförderung
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 21.06.2002,
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft und Krankenhäuser vom 28.05.2002, GRDrs 457/2002, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Richtlinien zur Förderung des Wohneigentums (Familienbauprogramm) werden gemäß Anlage 2 neu gefasst.

2. Die Förderrichtlinien für das “Preiswerte Wohneigentum” werden gemäß Anlage 5 neu gefasst.

3.1 Bei FiPo 2.6200.9871.000/0103 Förderung von Eigentumsmaßnahmen wird eine überplanmäßige Ausgabe von 500.000 € zugelassen.

3.2 Die Mehrausgabe wird bei FiPo 2.6200.9260.000/0101, Darlehen an private Unternehmen, durch Sperrung von Restmitteln aus 2001 gedeckt.

4. Die neuen Förderrichtlinien treten mit der Beschlussfassung des Gemeinderates in Kraft und gelten im Familienbauprogramm für alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen, im Preiswerten Wohneigentum für alle künftigen Programmausschreibungen.


Weitere Beratungsunterlage ist der Antrag Nr. 210/2002 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.06.2002.

StR Lieberwirth (REP) legt die Gründe dar, aus denen seiner Ansicht nach das Programm die ursprüngliche Zielsetzung, junge, leistungsstarke Familien in Stuttgart zu halten, verfehlt hat. Obwohl auch die neuen Förderrichtlinien nicht voll den Vorstellungen der Gruppe DIE REPUBLIKANER entsprächen, stimme sie dem Beschlussantrag zu. Er bittet abschließend um Beantwortung der Frage, ob die Neufassung der Förderrichtlinien ein Steuerungsinstrument ist oder ob sie der Verwaltungsvereinfachung dient.

OB Dr. Schuster stellt fest: