Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
586/2005 mit Ergänzung
GZ:
AK 5200-03/0300
Sitzungstermin: 24.11.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: 1. Neufassung Betriebssatzung Klinikum Stuttgart
2. Änderung der Hauptsatzung


Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 20.07.2005, öffentlich, Nr. 288

Ergebnis: Zurückstellung der GRDrs 586/2005

Krankenhausausschuss vom 20.07.2005, öffentlich, Nr. 52

Ergebnis: Einbringung der GRDrs 586/2005

Krankenhausausschuss vom 11.11.2005, öffentlich, Nr. 85

Ergebnis: einmütige Zustimmung zur GRDrs 586/2005 mit Ergänzung mit Maßgabe

Verwaltungsausschuss vom 23.11.2005, öffentlich, Nr. 504

Ergebnis: einmütige Zustimmung zur GRDrs 586/2005 mit Ergänzung


Beratungsunterlagen ist Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 08.07.2005, GRDrs 586/2005, mit Ergänzung vom 27.10.2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Klinikum Stuttgart" wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

2. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird gemäß Anlage 3 beschlossen.


Die Verwaltung, so BM Murawski, beantrage, § 10 Abs. 2 Nr. 12 der Betriebssatzung des Klinikums (Anlage 1 zur GRDrs 586/2005 Ergänzung vom 27.10.2005) abweichend von der Ergänzungsvorlage in folgender Fassung zu beschließen (Änderung fett):

"§ 10

Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin beim Eigenbetrieb Klinikum

(1) ...

(2) Der/Die Geschäftsführer/-in erledigt alle Aufgaben des Eigenbetriebes, für die nicht aufgrund dieser Satzung der Gemeinderat, der Krankenhausausschuss
oder der/die Oberbürgermeister/-in zuständig ist, insbesondere


StR Dr. Schlierer (REP) hält es für fraglich, ob die vorgeschlagene Änderung in § 10 wirklich das 'Gelbe vom Ei' ist, denn sie bewirke künftig eine gewisse Inflexibilität, die auch im Blick darauf, wie immer man in der Zukunft die Haftungsfragen hier regelt, keine optimale Ausgangsposition biete.

Der Satzung werde seine Gruppe zwar zustimmen, er wolle aber zu Protokoll geben, dass sie sehr wohl ein Problem in dieser Satzung sehe, soweit es im § 10 Abs. 2 Ziffer 7 um bestimmte Kompetenzen gehe, die einerseits noch beim Betriebsausschuss liegen und andererseits - letzten Endes getrennt durch die Frage einer hier nicht geregelten Größenordnung - bei der Geschäftsführung des Krankenhauses. Für seine Gruppe bleibe wichtig und unverzichtbar, dass bei allen strukturellen Entwicklungsfragen für das Klinikum die Entscheidungen nicht - auch nicht präjudiziell - durch eine Krankenhausleitung getroffen werden können, sondern durch den Gemeinderat und den von ihm gebildeten Ausschuss. Er sage das deshalb, weil die novellierte Eigenbetriebssatzung in der Praxis durchaus dazu führen könnte, dass der Gemeinderat letzten Endes die Entwicklungen nur noch abnicken darf und zur Kenntnis nimmt, ohne dass er bei ganz entscheidenden Fragen - selbst wenn sie sich zunächst an kleinen Erstentscheidungen aufhängen - den entsprechenden Einfluss geltend machen kann. Der Gemeinderat müsse sich dessen bewusst sein, dass die Stadt Stuttgart nicht über ein Universitätsklinikum verfügt und deshalb als Stadt dieses Angebot mit Hilfe des Klinikums gewährleisten müsse, ungeachtet der Leistungsfähigkeit der anderen Häuser in der Region. Vor diesem Hintergrund, etwa in Hinblick auf den Alleinstellungsanspruch bei bestimmten Leistungsbereichen, sei es auch künftig wichtig, dass der Gemeinderat nicht allein unter ökonomischen Gesichtspunkten, sondern ebenso unter Strukturentwicklungsgesichtspunkten die Möglichkeit besitzt, Entscheidungen zu treffen, auch dann, wenn sie die vielleicht unter rein bilanztechnischen Gesichtspunkten nicht optimal sind. Der Gemeinderat müsse dafür Sorge tragen, dass er die entscheidenden strategischen Entwicklungen des Klinikums weiter mitbestimmen kann und dies nicht unter rein ökonomischen Gesichtspunkten einer Krankenhausleitung überlässt.

StRin Küstler (PDS) erklärt, sie lehne die Neufassung der Betriebssatzung ab, obwohl der Personalrat des Klinikums mit ihr überwiegend zufrieden ist. Zu begrüßen sei, dass mit der Betriebssatzung das Ansinnen vom Tisch ist, das Klinikum in eine GmbH zu überführen. Die Verantwortlichkeit der Stadt Stuttgart für ihr Klinikum werde dadurch unterstrichen und die demokratische Kontrolle des Gemeinderats bleibt zumindest im Ansatz erhalten. Allerdings habe die Regelung über die Klinikleitung und die Geschäftsführung einen Konstruktionsfehler, den sie für ein großes Problem für die Zukunft halte. Im Eifer, auch ohne GmbH-Gründung eine GmbH-ähnliche Struktur zu schaffen, werde der Fehler gemacht, dass in der Klinikleitung die verschiedenen Bereiche - wie z. B. die Ärzte und die Pflege - faktisch keine Rechte mehr haben, sondern der Geschäftsführer allein bestimmen kann. So werde das Gleichgewicht fachlicher und finanzieller Gesichtspunkte bei Entscheidungen zerstört - und das biete die Gefahr von Fehlentscheidungen. BM Murawski habe in diesem Zusammenhang immer wieder von der "gelebten Kultur" gesprochen. Diese brauche aber einen politischen und strukturellen Rahmen, und sie werde in nächster Zeit durch die immer schwieriger werdende Finanzierung des Klinikums aufgrund von Strukturveränderungen im Gesundheitswesen hart geprüft werden. Allein wegen dieses Konstruktionsmangels stimme sie der neuen Betriebssatzung nicht zu.

Abschließend stellt OB Dr. Schuster die GRDrsn 586/2005 und 586/2005 Ergänzung einschließlich der von BM Murawski vorgetragenen Änderung zur Abstimmung und hält fest: