Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 478/2002
Stuttgart,



Situationsbericht Verlässliche Grundschule 2002



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Personalbeirat
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
15.07.2002
17.07..2002
24.07.2002
24.07.2002



Beschlußantrag:
  1. Vom Bericht über die derzeitige Situation beim flächendeckenden Ausbau der ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und dem weiteren Vorgehen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Um eine rechtzeitige Einrichtung zum Schuljahr 2002/03 sicherstellen zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, die personellen und sächlichen Voraussetzungen für weitere 28 Gruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule zu schaffen.
  3. Bei weiterem Gruppenbedarf während des Schuljahres wird die Verwaltung ermächtigt, diese ohne erneuten Gemeinderatsbeschluss einzurichten und das dafür notwendige Personal ohne Blockierung von Planstellen einzustellen. Über derartige Einrichtungen und Personalschaffungen wird im Rahmen der Vorlage zum Schuljahr 2003/04 berichtet.
  4. Der dauerhaften Erhöhung der durchschnittlichen Arbeitszeit der neu einzustellenden Betreuuungskräfte von 12 auf 15 Stunden pro Woche wird zugestimmt.
  5. Der dauerhaften Erhöhung der Arbeitszeit von 7 Betreuungskräften, die an einer Schule mit Hortkooperation arbeiten, um 2 Stunden pro Woche, wird zugestimmt, sobald die Horte eingerichtet werden.
  6. Der aufgrund der Umfrage geschätzte, vorausichtlich erforderliche Personalbedarf in Höhe von 13,20 Stellen wird anerkannt.
    12,20 Stellen für Betreuungskräfte (einschließlich Springkräfte und Aufstockung der Arbeitszeit der Betreuungskräfte an Schulen mit Hortkooperation)
    1,0 Stellen für die Sachbearbeitung in der Innenverwaltung.
  7. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Personal - für die zum nächsten Stellenplan zu schaffenden Stellen - bereits baldmöglichst ohne Blockierung von Planstellen im Umfang zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Angebots einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen.
  8. Das auf höchstens drei Jahre befristete Angebot der Stadt, die Betreuung in den bestehenden Gruppen im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten (über den ursprünglich vom Land als zuschussfähig festgelegten Zeitkorridor hinaus), wird aufgrund der Ausdehnung des Zeitkorridors auf 6 Stunden ab dem Schuljahr 2002/2003 aufgehoben.
  9. Die Gebühren für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule werden zum Ausgleich von Kostensteigerungen um durchschnittlich 4,5% erhöht.
  10. Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Finanzmittel für die vorstehenden Maßnahmen überplanmäßig bereitzustellen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aktuelle Situation und Bedarfserhebung zum Schuljahr 2002/03
Die im März durchgeführte Erhebung ergab einen Bedarf von 28 zusätzlichen Gruppen für rund 504 Kinder. Anstelle von bisher rund 3.000 Kindern in 175 Gruppen sind künftig rund 3.500 Kinder in 203 Gruppen zu betreuen. Der Bedarf an Betreuung über den Zeitkorridor hinaus besteht an 35 Schulen.

Ausdehnung des Zeitkorridors auf 6 Stunden/Tag
Das Land Baden-Württemberg sieht zum Schuljahr 2002/03 einen Ausbau des Zeitkorridors von 5,5 Stunden auf 6 Stunden/Tag vor bei einer Förderung von 458,12 Euro pro Jahreswochenstunde Betreuung. Des weiteren sieht das Land erstmalig eine Förderung der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen mit einem Betrag von 275,08 Euro vor. Hier sind zunächst noch die Rahmenrichtlinien abzuwarten.

Erhöhung der Arbeitszeit der Betreuungskräfte auf 15 Stunden/Woche
Aufgrund der Ausdehnung des Zeitkorridors auf 6 Stunden/Tag und der damit zusammenhängenden bedarfsorientierten Betreuung wird die Arbeitszeit der Betreuungskräfte auf bis zu 15 Stunden/Woche erhöht.

Die auf 3 Jahre befristet über den Zeitkorridor hinausgehende Betreuung wird aufgrund der erweiterten Zuschussbestimmungen zum Schuljahr 2002/2003 aufgehoben.

Erhöhung der Arbeitszeit der Betreuungskräfte aufgrund der Hortkooperation
Aufgrund des entstehenden Mehraufwands durch eine Hortkooperation an Grundschulen mit Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wird die Arbeitszeit von jeweils einer Betreuungskraft pro Schule um 2 Stunden pro Woche aufgestockt.

Personelle Auswirkungen
Für die Einrichtung von 28 neuen Gruppen und die Aufstockung der Arbeitszeit der Betreuungskräfte mit Hortkooperation sind nach dem Ergebnis der Umfrage bis zu 13,20 Stellen erforderlich. Im Vorgriff zum nächsten Stellenplan wird zum gesamten Personalbedarf eine gesonderte Stellenplanvorlage erstellt.

Gebührenerhöhung
Das Entgelt für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wird zum Ausgleich von Kostensteigerungen um durchschnittlich 4,5% erhöht.

Finanzielle Auswirkungen
Die Schaffung von 13,20 Stellen verursacht Kosten in Höhe von 586.720 Euro. Der finanzielle Nettoaufwand für die Einrichtung von 28 neuen Gruppen und die Aufstockung der Arbeitszeit der Betreuungskräfte mit Hortkooperation beläuft sich auf rund 165.953 Euro. Für die Grundausstattung der 27 Gruppen (ohne Förderschule) entstehen einmalige Ausgaben in Höhe von rund 62.127 Euro. Laufende zusätzliche Sachausgaben fallen in Höhe von ca. 11.452 Euro/Jahr an. Das Budget 2002/03 muss um diese Beträge aufgestockt werden.


Beteiligte Stellen

Referate A, F und SJG haben die Vorlage mitgezeichnet.





Dr. Wolfgang Schuster







Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs. 478/2002
Ausführliche Begründung:
  1. Ausgangslage und aktueller Stand

Am 21. Juni 2001 (GRDrs. 483/2001) hat der Gemeinderat vom weiteren Ausbau der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Kenntnis genommen und folgende Beschlüsse gefasst:
Weiterhin wurde per Eilentscheid OB am 28.08.01 folgendes beschlossen:
Tatsächlich wurden im Schuljahr 2001/02 die 26 beantragten und genehmigten Gruppen eingerichtet. Damit bestehen derzeit an 69 Grund- und 8 Förderschulen insgesamt 175 Gruppen mit rund 3.000 Kindern. Die Entwicklung der Betreuung an den einzelnen Schulen ist der Anlage 2 zur GRDrs. 478/2002 zu entnehmen. Die Verteilung der Betreuungsgruppen im Schuljahr 2001/02 auf die einzelnen Schulbezirke wird in Anlage 3 zur GRDrs. 478/2002 dargestellt.

Im Schuljahr 2001/02 ging an 35 Schulen die Betreuungszeit über den vom Land vorgegebenen Zeitkorridor von 5,5 Stunden/Tag hinaus (die Schulen können der Anlage 2 zur GRDrs. 478/2002 entnommen werden).

Des weiteren wird am 20.06.02 vom GR (GRDrs. 384/2002) die nachträgliche Genehmigung von 4,53 Stellen für die Ausweitung des bedarfsorientierten Angebots und die Bereitstellung der finanziellen Mittel beschlossen.


2. Bedarfserhebung und Umfrage für das Schuljahr 2002/2003

Im März 2002 wurde an allen Schulen der Bedarf bei den Sorgeberechtigten der Erstklässlerkinder für die ergänzende Betreuung ab dem nächsten Schuljahr abgefragt. Erstmalig wurde im März 2002 auch eine Umfrage an alle Eltern, deren Kinder die Grundschulen besuchen, gestartet. In der Umfrage wurde der von den Eltern tatsächlich gewünschte Betreuungszeitraum und das Interesse an der Ferienbetreuung abgefragt. Über das Ergebnis der Ferienbetreuungsnachfrage wird in der GRDrs. 481/2002 berichtet. Die Ergebnisse der Umfrage über die tatsächlich gewünschten Betreuungszeiten sind den Anlagen 4, 5 und 6 zur GRDrs. 478/2002 zu entnehmen. Generell kann gesagt werden, dass der Rücklauf der Fragebögen sehr gering war. Der Großteil dieser Eltern zeigt sich mit den von den Schulen angebotenen Betreuungszeiten sehr zufrieden.

Nach Auswertung der Bedarfserhebung stellt sich der Bedarf für das kommende Schuljahr wie folgt dar:

Anstelle von bisher rund 3.000 Kindern in 175 Gruppen (inklusive Förderschulen) sind künftig rund 3.500 Kinder in 203 Gruppen zu betreuen.

Dies bedeutet, dass neben den bestehenden Gruppen zum Schuljahr 2002/03 an folgenden Grundschulen zusätzlich 26 neue Gruppen:

Ameisenbergschule
GS Birkach
GS Burgholzhof
GS Gaisburg
Hattenbühlschule
GHS Heumaden
Schule Im Sonnigen Winkel
Kirchhaldenschule
Luginslandschule
Mühlbachhofschule
GS Mühlhausen
Österfeldschule mit 2 Gruppen
Pfaffenwaldschule
GHS Plieningen
Reisachschule
GS Riedenberg
Salzäckerschule
Silcherschule
Sommerrainschule
GHS Stammheim
Tiefenbachschule
GS Uhlbach
Wilhelm-Hauff-Schule
Wilhelmsschule Untertürkheim
Wolfbuschschule

und 2 erstmalige Gruppen einzurichten sind:

Haldenrainschule (Förderschule)
Mönchfeldschule


3. Ausdehnung des Zeitkorridors von 5,5 Stunden auf 6 Stunden/Tag und Betreuung über den Korridor hinaus

Das Land fördert seit Beginn des Schuljahres 2000/2001 kommunale Betreuungsangebote an Verlässlichen Grundschulen innerhalb eines täglichen Zeitkorridors von maximal 5,5 Zeitstunden mit 896 DM bzw. 458,12 Euro pro Jahreswochenstunde (458,12 Euro für jede betreute Wochenstunde bezogen auf ein Schuljahr) Betreuung. Dies entspricht 50% der pauschalisierten Personalkosten, berücksichtigt aber nicht Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Krankheitsstellvertretungen.

Das Weiterentwicklungskonzept des Landes sieht vor, den täglichen Zeitkorridor für diese Förderung ab dem Schuljahr 2002/03 auf 6 Zeitstunden zu erhöhen. Bei gleichbleibender Unterrichtsdauer können die Städte und Gemeinden dadurch die Landesförderung für zusätzliche 2,5 Jahreswochenstunden (5 Wochentage à 30 Minuten) Betreuung erhalten, sofern sie entsprechende Angebote einrichten bzw. eingerichtet haben. Dies entspricht einer jährlichen zusätzlichen Landesförderung für jede Betreuungsgruppe in Höhe von 1.145,30 Euro sofern ein Bedarf in diesem Umfang besteht. Durch den Ausbau des Zeitkorridors haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, flexibler auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren zu können. Schon bei Einführung der neuen Fördersystematik zum Schuljahresbeginn 2000/2001 wurden von Seiten der Kommunen und Kommunalen Landesverbände bedarfsorientierte Richtlinienregelungen angemahnt. Viele Kommunen haben sich bereits über den seitherigen Rahmen hinaus engagiert und mussten aufgrund der geltenden Regelungen die Kosten selbst übernehmen. Den Formulierungen im Konzept des Landes ist zu entnehmen, dass die Erweiterung mit Wirkung zum Schuljahr 2002/03 greifen soll. Das wird ausdrücklich begrüßt.

Des weiteren sieht das Förderkonzept des Landes erstmalig zum Schuljahr 2002/03 auch eine Förderung für Angebote einer flexiblen Nachmittagsbetreuung mit einem Betrag von 275,08 Euro/538 DM pro Jahreswochenstunde Betreuung vor. Dies entspricht 30% der pauschalisierten Personalkosten. Die Gewährung dieser Fördermittel soll - im Gegensatz zum Hort - nicht von einer bestimmten Mindestzahl an Betreuungsstunden pro Schultag bzw. Woche abhängen.

Zum Umfang der möglichen Ausweitung der Betreuung über den Zeitkorridor hinaus müssen jedoch noch die konkreten Förderrichtlinien abgewartet werden. Nach der Forderung der kommunalen Spitzenverbände soll die Betreuung weiterhin nicht als Einrichtung der Jugendhilfe erfolgen. Wenn das Land dieser Forderung nachkommt, wird gleichzeitig sicher eine zeitliche Oberbegrenzung für die Betreuung vorgesehen.


4. Bedarf und Standard für Betreuungsräume

Der in der GRDrs. 483/2001 bis auf weiteres festgelegte Standard für Betreuungsräume wird beibehalten. Die Schulleitungen wurden im März 2002 erneut über den festgelegten Raumstandard informiert mit dem Hinweis darauf, dass auch bei nicht ausreichenden Raumkapazitäten die Anmeldungen an das Schulverwaltungsamt weiterzuleiten sind.

Nach wie vor gestaltet sich die Raumsituation an den Schulen als schwierig. Viele zusätzlich eingerichtete Gruppen betreuen in multifunktionalen Räumen. Um den Standard zu erfüllen, stehen an einigen Schulen keine Räume für die Betreuung mehr zur Verfügung, so dass nach Lösungen in nahegelegenen Räumlichkeiten (z.B. Hausmeisterwohnungen, Räume von kirchl. Einrichtungen, etc.) gesucht werden mußte. Bei der Umfrage zu den Anmeldungen für das kommende Schuljahr haben die Schulleitungen bereits rechtzeitig bekanntgegeben, an welchen Schulen es aus Kapazitätsgründen sehr schwierig wird, zusätzliche Gruppen einzurichten. Das Schulverwaltungsamt ist diesbezüglich bereits dabei, Lösungen zu finden.


5. Erhöhung der Arbeitszeit der Betreuungskräfte aufgrund des Ausbaus des Zeitkorridors

Bislang wurden die Arbeitsverträge der Betreuungskräfte auf maximal bis zu 12 Stunden ausgestellt. Man ging davon aus, dass sich durch die Optimierung der Stundenpläne die Betreuungszeiten und somit auch die Arbeitszeiten der Betreuungskräfte im Gegensatz zur Kernzeitenbetreuung verringern würden. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass der Betreuungsbedarf der Eltern über den Zeitkorridor hinausgeht. Um dem politischen Willen des Gemeinderats der Stadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg nach einer bedarfsgerechten Betreuung nachzukommen, wurden bereits in diesem Schuljahr etliche Arbeitsverträge auf bis zu 15 Stunden/Woche aufgestockt. Aufgrund des Ausbaus des Zeitkorridors auf 6 Stunden/Tag muss für die neuen Gruppen ab dem kommenden Schuljahr eine entsprechend längere Betreuungszeit und somit auch eine Erhöhung der durchschnittlichen Arbeitszeit der Betreuerinnen auf 15 Stunden pro Woche zugrunde gelegt werden.

In der GRDrs. 480/2000 hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, zur Sicherstellung des vom Gemeinderat gewünschten bedarfsorientierten Ausbaus bei entsprechend nachgewiesenem Bedarf die Betreuung in den bestehenden Gruppen auch über den vom Land als zuschussfähig festgelegten Zeitkorridor hinaus im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten. Dieses Angebot wurde auf 3 Jahre befristet. Diese Regelung kann nun entsprechend der Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg, die eine Ausdehnung des Zeitkorridors auf sechs Stunden vorsehen, aufgehoben werden.

Der Verlässliche Unterrichtsblock wird auch in diesmal erst zu Beginn des Schuljahres feststehen und damit auch die tatsächlich nötige Betreuungszeit für die weiterzuführenden und neuen Gruppen, so dass auch dann erst der Zeitpunkt für eine maßgeschneiderte Personalgestellung und der Abschluss der Betreuungsverträge gegeben ist. Da jedoch für eine zeitnahe Umsetzung der Betreuung zum kommenden Schuljahr das Personal bereits in der Sommerpause eingestellt werden muss, ist eine erneute pauschalisierte Stellenausschreibung notwendig.

Im Schuljahr 2001/02 bestand bereits bei 128 von 149 Gruppen ein Betreuungsbedarf bis zu 15 Stunden/Woche. Nach Auswertung der Umfrage (Anlage 4-6 zur GRDrs) kann für das Schuljahr 2002/03 ein weiterer Anstieg der Betreuung bei "alten" und "neuen" Gruppen bis zu 15 Stunden/Woche prognostiziert werden.


6. Erhöhung der Arbeitszeit der Betreuungskräfte aufgrund der Hortkooperation

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es bereits 2 Grundschulen mit Kooperation zwischen Hort und Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (Jakobschule und GS Riedenberg). Die Praxis hat gezeigt, dass in diesen Fällen die Arbeitszeit der Betreuungskräfte im Rahmen der Verlässlichen Grundschule nicht ausreicht. Eine Kooperation mit dem Hort, einer von der Konzeption her anders gearteten Betreuungsform, beinhaltet eine unumgängliche Absprache und Zusammenarbeit. Die Kooperationszeit dient u.a. der Vorbereitung der täglichen Betreuung, z.B. Aufgabenverteilung, Absprachen, Planungen. Aufgrund der relativ hohen Zahl der zu betreuenden Kinder sind daneben ständig umfangreiche Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten erforderlich, die nicht durch die arbeitsvertraglich festgelegte Vor- und Nachbereitungszeit abgedeckt sind. Während der Essenszeit übernimmt auch eine Betreuungskraft im Rahmen der Verlässlichen Grundschule die Aufsicht über die Kinder aus der Betreuung VGS, die am Essen teilnehmen. In dieser Zeit betreuen dann die anderen Betreuungskräfte neben "ihren" Kindern auch die Kinder aus der anderen Gruppe, die nicht am Essen teilnehmen.

Der durch die Kooperation zusätzlich entstehende Mehraufwand wird mit 2 Stunden/Woche beziffert. Bereits bei 2 Betreuerinnen (Jakobschule und GS Riedenberg) wurden die Arbeitsverträge dementsprechend aufgestockt. Eine solche Aufstockung der Arbeitszeit wird ebenfalls bei anderen Betreuungskräften notwendig werden, die an einer Grundschule mit Hort für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule tätig sind.

Zum kommenden Schuljahr ist bereits ein Hort an der Sommerrainschule fest geplant. Des weiteren wird von Jugendamt und Schulverwaltungsamt geprüft, ob an mindestens weiteren 6 Schulen ein Hort eingerichtet werden kann (GRDrs. 319/2002). Zur Einrichtung der Hortgruppen soll unter Federführung des Jugendamtes eine Hortbegleitgruppe eingerichet werden. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, die Aufstockung der Arbeitszeit bei zumindest jeweils einer Betreuungskraft im Rahmen der Verlässlichen Grundschule pro Schule mit eingerichtetem Hort aufzustocken. Demzufolge wären im Zuge der möglichen Horteinrichtung an folgenden Schulen insgesamt 7 Arbeitsverträge aufzustocken:

SchulenArbeitsverträge/Betreuungskraft
GS Riedenberg1 (dieser Vertrag wurde bereits aufgestockt)
Jakobschule1 (dieser Vertrag wurde bereits aufgestockt)
Sommerrainschule1
Schule Im Sonnigen Winkel1
GHS Ostheim1
GS Gaisburg1
Wilhelm-Hauff-Schule1
Carl-Benz-Schule1
Martin-Luther-Schule1
Summe:7 Arbeitsverträge

Die Hortkooperation wird während des kommenden Schuljahres erprobt, um Erfahrungen darüber zu sammeln, ob eventuell Aufstockungen bei weiteren Kräften im darauffolgenden Schuljahr notwendig sind. Die Verwaltung wird den Gemeinderat beim nächsten Situationsbericht darüber informieren.


7. Bereitstellung eines Handys für die Betreuungskräfte

Seit Bestehen der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule gingen beim Schulverwaltungsamt vermehrt Anträge auf die Bereitstellung von Handys für die Betreuung ein. Die Anträge wurden unter anderem aus folgenden Gründen gestellt:

Das Schulverwaltungsamt sieht nach eingehender Prüfung bei 8 begründeten Fällen die Notwendigkeit für die Bereitstellung eines Handys für die Betreuung.


8. Personelle Auswirkungen

Nach der Bedarfserhebung ist keine der bestehenden Gruppen zu schließen. Bei den neu einzustellenden Betreuungskräften wird durch die Ausdehnung des Zeitkorridors auf 6 Stunden/Woche ein arbeitsvertraglicher Beschäftigungsumfang von 15 Stunden/Woche angenommen und an den Förderschulen mit 8 Stunden/Woche. Dazu kommt für Springkräfte ein Zuschlag von 10%. Danach errechnet sich für die Einrichtung von 28 Gruppen (einschließlich einer Förderschulgruppe) und der Erhöhung der Arbeitszeit der Betreuerinnen mit Hortkooperation um 2 Stunden folgender maximaler Stellenmehrbedarf (Brutto):

Betreuungskräfte (28 neue Gruppen und 7 Aufstockungen)
11,09 Stellen
Springkräfte
1,11 Stellen
=
12,20 Stellen
SachbearbeiterInnen in der Innenverwaltung
1,00 Stellen
Summe
13,20 Stellen


Im Schuljahr 2001/2002 wurden insgesamt 26 Gruppen mit 445 Kindern eingerichtet.
Im neuen Schuljahr 2002/2003 werden zusätzlich erneut 28 Gruppen mit ca. 500 Kindern projektiert, mithin 54 Gruppen mit ca. 945 Kindern.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung, Organisation und dem Ausbau der Verlässlichen Grundschule und einem stark bürgerorientierten Selbstverständnis der Verwaltung sind vielgestaltige neue und zusätzliche Erfordernisse zu bewältigen: für ca. 1.000 Kinder sind Vertragsabschlüsse, Gebührenänderungen, Kündigungen, Schriftverkehr und Telefonate mit den Sorgeberechtigten zu erledigen. Hinzu kommen noch Verhandlungen mit Schulleitungen sowie zusätzliche Personalgewinnung und die laufende Personalverwaltung.
Bereits die Neueinrichtung der Gruppen 2001/2002 hätte einen Stellenanteil im Bereich der Innenverwaltung von 0,68 Stellen erfordert (entsprechend VergGr. IV b BAT bzw. BesGr. A 10).
Dieser Stellenanteil wurde nicht bewiligt, weshalb die Verwaltung bereits im letzten Jahr aufgrund des personellen Engpasses gezwungen war einen Teil der neue Gruppen, anstatt zu Schuljahresbeginn, erst Ende November/Anfang Dezember einrichten zu können. Diesmal errechnet sich wiederum ein Stellenanteil von 0,73 Stellen; somit insgesamt ein Stellenanteil von 1,41 Stellen.

Um weiterhin auch bei zusätzlichen 54 Gruppen den erreichten Standard einer qualifizierten und bürgernahen Serviceleistung bieten zu können, ist es deshalb zwingend erforderlich, wenigstens eine zusätzliche Stelle (anstelle der erforderlichen 1,41 Stellen) für die Innenverwaltung zu genehmigen. Kann diese zusätzliche Stelle nicht bewilligt werden, sollte konsequenterweise auf die Einrichtung zusätzlicher Gruppen verzichtet werden, da die dabei erforderlichen Serviceleistungen nicht in einer akzeptablen Qualität erbracht werden können.


9. Gebührenerhöhung

Nach Einführung der Verlässlichen Grundschule und dem damit verbundenen Anstieg der Betreuungsgruppen sind die Sach- und Personalkosten gestiegen und die Entgelteinnahmen im Vergleich zur Kernzeitenbetreuung gesunken. Dies hat zur Folge, dass die Gesamtausgaben gestiegen sind und sich der Kostendeckungsgrad verringert hat. Zum Ausgleich der Kostensteigerung wird deshalb eine Entgelterhöhung für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule von durchschnittlich 4,5% vorgeschlagen. Dieser Satz orientiert sich an den Tarifsteigerungen der letzten beiden Jahre.


10. Finanzielle Auswirkungen

10.1 Nettomehraufwand für die Einrichtung und Aufstockung von Gruppen

Es können nur Durchschnittswerte genannt werden, da der tatsächliche Nettomehraufwand von der Gruppengröße, der Betreuungszeit und der Zusammensetzung der Gruppen abhängt. Nach Ausdehnung des Zeitkorridors auf 6 Stunden/Woche ergibt sich bei einer Betreuungszeit von 15 Stunden pro Woche und bei Annahme von 18 Kindern/Gruppe folgender Nettoaufwand pro Gruppe:


2000
2001
2002
Personal- und Sachkosten/Gruppe (in den Jahren 2000 und 2001 wurde lediglich von einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 12 Std.Woche ausgegangen)
14.464
14.785
17.094 Euro
./. Landeszuschüsse
(458,12 Euro/Stunde/Jahr)
5.498
5.498
6.872 Euro
(in den Jahren 2000 und 2001 wurden nur bis zu 12 Std./Woche bezuschusst)
./. Entgelteinnahmen
4.299
4.299
4.690 Euro
Nettoaufwand/Gruppe
4.667
4.988
5.532 Euro

Für die eine an einer Förderschule einzurichtende Gruppe mit 8 Stunden/Woche ergibt sich folgender tatsächlicher Nettoaufwand (siehe auch GRDrs. 483/2001):

Personal- und Sachkosten
7.094 Euro
./. Landeszuschüsse
3.665 Euro
./. Entgelteinnahmen
0,0 Euro


Gesamtnettoaufwand für eine Förderschulbetreuungsgruppe von 3.429 Euro.

Für die Einrichtung von 27 neuen Gruppen und einer Förderschulgruppe ergeben sich demnach Nettokosten von 152.793 Euro.

Für die Aufstockung der Arbeitszeit der Betreuungskräfte an Grundschulen mit Hort um 2 Stunden/Woche ergibt sich folgender Nettomehraufwand pro Betreuungskraft von 1.880 Euro.

Demnach berechnet sich für eine Aufstockung der Arbeitszeit bei 7 Betreuungkräften ein Nettomehraufwand in Höhe von 13.160 Euro.


10.2 Kosten für zusätzliches Personal

Die Schaffung von 12,20 Stellen für Betreuungskräfte in Vergütungsgruppe VI b BAT verursacht Kosten in Höhe von 513.620 Euro. Dazu kommen die Kosten für den Personalbedarf in der Innenverwaltung von 1,00 Stellen in BesGr. A10 bzw. Verg.Gr. IV b BAT in Höhe von 73.100 Euro.


10.3 Bereitstellung von Finanzmitteln für Sachausgaben

Der Gesamtaufwand für die Grundausstattung (einmalige Leistung pro Gruppe von 2.301 Euro) bei 27 neu einzurichtenden Gruppen (Förderschule erhält keine Grundausstattung) beläuft sich auf 62.127 Euro bei Finanzposition 1.2920.5200 - Beschaffung geringwertiger Wirtschaftgüter -. Die für die Grundausstattung nötigen Gelder müssen den Gruppen zu Beginn des Schuljahres 2002/03 bereitgestellt werden, was eine überplanmäßige Bereitstellung des Gesamtaufwands noch im Jahre 2002 bedeutet. Des weiteren fallen für die 28 einzurichtenden Gruppen (inkl. Förderschule) zusätzliche Sachausgaben für den laufenden Betrieb von voraussichtlich ca. 11.452 Euro jährlich an. Das Budget des Schulverwaltungsamtes ist deshalb ab 2002 entsprechend zu erhöhen.


10.4 Nettoaufwand für die Bereitstellung von Handys

Die monatliche Grundgebühr zzgl. Mehrwertsteuer beträgt pro Handy ca. 10,00 Euro, jährlich demnach 120,00 Euro. Der Gerätepreis zzgl. Mehrwertsteuer beträgt ca. 37,00 Euro. Demnach ergibt sich für die Bereitstellung von 8 Handys ein Gesamtnettoaufwand von 1.256 Euro. Bei einer Sammelbestellung werden sich diese Kosten voraussichtlich noch verringern. Diese Kosten können über das Budget der Sachausgaben für den laufenden Betrieb gedeckt werden.