Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
308
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VerhandlungDrucksache:
1065/2001
GZ:
T
Sitzungstermin: 11/29/2001
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Haasis kr
Betreff: Abfallgebühren für Haus- und Gewerbeabfälle ab 1.1.2002
Änderungen
- der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren
(HGS)
- der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung
- AfS-) sowie
- der Satzung über die Vermeidung und Entsorgung
(Verwertung und Beseitigung) von mineralischen
Abfällen
einschließlich der Euro-Umrechung der Abwasser-
beseitigungsgebühr sowie der Gebühren für
mineralische Abfälle und Bodenaushub aus dem
Bereich des Tiefbauamtes
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.11.2001,

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 13.11.2001, GRDrs 1065/2001, mit Ergänzung vom 28.11.2001.

Dieser Niederschrift angeheftet sind die Ergänzung zur GRDrs 1065/2001 vom 28.11.2001 sowie der Antrag Nr. 673/2001 der FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion vom 23.11.2001.

StR Föll (CDU) teilt die Zustimmung der CDU-Gemeinderatsfraktion zu einer Gebührenerhöhung um 5 % mit. Sie orientiere sich an einer Steigerungsrate von 4,6 % im Jahr 2002, wie sie sich bei einer fiktiven kostendeckenden Gebühr im Jahr 2001 ergeben würde. Die strukturellen Probleme - wie Verbrennungsvertrag und betriebswirtschaftliche Effizienz des Logistikteils - seien über die Gebührenerhöhung nicht zu lösen. Es komme deshalb nur eine moderate Anhebung infrage, die aus einer echten Preiserhöhung resultiere. Das dennoch verbleibende Defizit im Gebührenhaushalt von rd. 20 Mio. DM müsse mittelfristig durch strukturelle Maßnahmen geschlossen werden.

StR Kanzleiter (SPD) hält die Gebührenanpassung unter den gegebenen Umständen für gerade noch vertretbar. Die "Lösung des Problems der erträglichen Gebühren bei der Abfallverbrennung" sei dringend, und nicht ohne Grund erwarte der Verwaltungsausschuss bis spätestens 15.12.2001 eine Antwort.

Auch nach Ansicht von StR Wölfle (90/GRÜNE) ist die Gebührenerhöhung unter den gegebenen Umständen zu rechtfertigen.

Kritik an der "Müllmisere", in die man durch das getrennte Einsammeln der verschiedenen Abfälle und die Müllverbrennung geraten sei, übt StR Fahrion (FW). Um wieder zu wirtschaftlichen Verhältnissen zu kommen, sei ein Umdenken erforderlich. Seiner Ansicht nach sollte man sich auch über das neueste wissenschaftliche Gutachten unterhalten, demzufolge es in der Ökobilanz das Beste wäre, den gesamten Müll in einer Tonne zu sammeln. StR Fahrion signalisiert abschließend Zustimmung zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion.

StR R. Zeeb (FDP/DVP) nimmt zum Antrag Nr. 673/2001 Stellung und bittet um Abstimmung über die Ziff. 2 b dieses Antrags: "Die Erhöhung der Müllgebühren soll für das Jahr 2002 max. 2,5 % betragen." Damit liege die Erhöhung immer noch über der Inflationsrate. Zu berücksichtigen sei auch, dass sich - wie der AWS mitgeteilt habe - die Rationalisierungerfolge durch das neue Management erst ab 2002 auswirkten.

StRin Johnson (REP) erklärt, sie halte es für eine Zumutung für die Bürger, für Planungsfehler in der Müllpolitik finanziell zur Rechenschaft gezogen zu werden. DIE REPUBLIKANER lehnten die Vorlage daher ab.

StR Deuschle (PDS) spricht sich dagegen aus, die strukturellen Probleme beim Heizkraftwerk Münster durch Gebührenerhöhungen zu lösen. Damit würden nicht nur die Bürgerinnen und Bürger gestraft, sondern gleichzeitig auch die Kolleginnen und Kollegen des Eigenbetriebs, die ihre schwere Aufgabe vorbildlich erfüllten. Er schließe sich dem Antrag von StR R. Zeeb an.

OB Dr. Schuster stellt abschließend fest: