Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO
GRDrs 634/2004
Stuttgart,
07/09/2004



Verwaltungsreform (Eingliederung Wirtschaftskontrolldienst beim Amt für öffentliche Ordnung)
hier: Ermächtigung a) zur Einstellung von 7 Lebensmittelkontrolleuren in Ausbildung und b) zur Einstellung von max. 12 ausgebildeten Lebensmittelkontrolleuren




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.07.2004
22.07.2004



Beschlußantrag:

1. Vom Personalbedarf in Höhe von 7 Stellen für Lebensmittelkontrolleure in Ausbildung (Verg. Gr. Vc Fg. 1a BAT) wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 7 Beschäftigte ohne Blockierung von Planstellen zum 01.01.2005 einstellen zu können.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vorgriff auf die Gesamtvorlage “Umsetzung des Verwaltungsreform-Strukturgesetzes” (19 Stellen für Lebensmittelkontrolleure) verbindliche Einstellungszusagen für max. 12 bereits ausgebildete Lebensmittelkontrolleure zu treffen.

3. Über die Schaffung der erforderlichen Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2006 wird im Rahmen des üblichen Verfahrens entschieden.


Begründung:


1. Aufgabenübergang auf die Stadt In der Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zum Verwaltungsstrukturreformgesetz (VRG) wurde über die Übertragung von Aufgaben vom staatlichen in den kommunalen Bereich berichtet - vgl. GRDrs 147/2004. Die angestrebten Verlagerungen werden in weiten Teilen für sinnvoll und sachgerecht erachtet.

Mit Inkrafttreten des VRG zum 01.01.2005 muss die Stadt das Funktionieren der Lebensmittelüberwachung gewährleisten. Zur Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs ist geplant, 19 WKD-Beamte (Lebensmittelkontrolleure) von der Polizei längstens bis 2010 zur Stadt abzuordnen. Parallel dazu muss die Stadt mit dem Aufbau eines eigenen Personalbestandes beginnen.

Aufgrund des engen Sachzusammenhangs zwischen der Aufgabenerfüllung der Unteren Lebensmittelbehörde und den Kontrollaufgaben des Wirtschaftskontrolldienstes (WKD; Teilbereich Lebensmittelüberwachung) soll dieser Bereich der Dienststelle 23 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen des Amts für öffentliche Ordnung zugeordnet werden.


2. Ausbildung eigenen Personals Mit Beginn des Jahres 2005 ist die Stadt verpflichtet, eigene Lebensmittelkontrolleure im Rahmen eines 2-jährigen Ausbildungsgangs an der Polizeiakademie in Freiburg auszubilden, welche die abgeordneten Polizeibeamten Zug um Zug ersetzen werden. Der Stadtverwaltung stehen in den Jahren 2005 / 2006 insgesamt 7 Ausbildungsplätze für Lebensmittelkontrolleure an der Polizeiakademie in Freiburg zur Verfügung; ab 2007 / 2008 bzw. 2009 / 2010 noch jeweils 6. Damit die Ausbildung am 01.01.2005 beginnen kann, müssen Ausschreibung und Stellenbesetzung im Herbst 2004 erfolgen.

Daher müssen 7 Auszubildende zunächst ohne Blockierung von Planstellen eingestellt werden.


3. Zusätzliche Gewinnung ausgebildeter Lebensmittelkontrolleure
Die Sicherstellung der Aufgabenübernahme durch die Stadt soll zusätzlich durch die parallele Einstellung geeigneter, bereits ausgebildeter Lebensmittelkontrolleure (maximal 12) unterstützt werden. Die Einstellung ausgebildeter Lebensmittelkontrolleure reduziert die Zahl der abgeordneten WKD-Beamten und ist insoweit kostenneutral. Dazu soll ein separates Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.

Die Verwaltung wird deshalb ermächtigt, verbindliche Einstellungszusagen für max. 12 ausgebildete Lebensmittelkontrolleure zu treffen.


4. Stellenbewertung · Allgemeines
Der Wandlung der Lebensmittelüberwachung und des Lebensmittelrechts hat der Gesetzgeber durch eine deutliche Verschärfung der Rechtsnormen auf der Basis der geltenden EU-Bestimmungen sowie durch wesentlich höhere Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Lebensmittelkontrolleurs (z.B. durch höhere Anforderungen an die abgeschlossene Berufsausbildung im Lebensmittelsektor) Rechnung getragen (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung - LKonV - vom 17.08.2001, Erlass des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum BW vom 19.05.2004). Diese nachhaltigen Veränderungen, einhergehend mit einer erhöhten Sensibilisierung der Verbraucher z.B. durch die BSE-Problematik und Lebensmittelskandale, führen zu einer Intensivierung des Verbraucherschutzes.

· Lebensmittelkontrolleur (allgemeine Tätigkeiten)
Das Berufsbild des Lebensmittelkontrolleurs auf der Basis der Lebensmittelkontrolleursverordnung von 1977 ist nach der Rechtsprechung des BAG mit Verg. Gr. Vc Fg. 1b BAT (Bewährungsaufstieg nach 3 Jahren nach Verg.Gr. Vb Fg. 1c BAT) bewertet. · Sonderfunktionen
Durch stadtspezifische Besonderheiten wie überregionale Großveranstaltungen, Großmarkt und landesweit tätige Firmen mit Auswirkungen auf eine große Klientel werden die Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung erhöht. Daher kann für die folgenden 8 Funktionen eine (vorläufige) Bewertung nach Bes.Gr. A 10 bzw. Verg.Gr. IVb BAT bejaht werden: Bereichsleitung (1), Großmarkt (2), Überprüfen und Bewerten der Eigenkontrollkonzepte der Betriebe (2), Risikobewertungen (2) und Verbraucherbeschwerdemanagement (1). Damit können entsprechend vorqualifizierte Kräfte für die Ausbildung oder für den Dienstbetrieb gewonnen werden. · Ausbildung
Aufgrund der geltenden Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur (s.o. Allgemeines) verfügen Interessenten durch ihren beruflichen Hintergrund in der Regel bereits über ein entsprechendes (hohes) Einkommen. Mit herkömmlichen Ausbildungsvergütungen kann mit Sicherheit kein geeignetes Personal gewonnen werden. Da sich die in Ausbildung befindenden künftigen Lebensmittelkontrolleure nur zeitweise an der Polizeiakademie befinden, den Großteil der Ausbildung im Rahmen einer praxisbezogenen Mitarbeit vor Ort absolvieren, sind die 7 benötigten Ausbildungsplätze nach Verg. Gr. Vc Fg. 1a BAT zu bewerten (ohne Bewährungsaufstieg). Eine Überprüfung der Bewertungen kann erst nach dem Übergang der Aufgaben und der konkreten Ausgestaltung der Aufgabengebiete erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen

Die Stadt hat der vom Land für die Übernahme von Aufgaben vorgesehenen finanziellen Abgeltung (pauschale Zuweisung) zugestimmt mit der Maßgabe, dass im weiteren Verfahren der von der LHS insgesamt ermittelte Mehrbedarf für die laufenden Kosten in Höhe von 1,65 Mio.€ sowie für einmalige Ausgaben von 880.000€ berücksichtigt wird. In diesen Summen sind die für den Bereich des Amts für öffentliche Ordnung ermittelten Einzelbeträge für die Unterbringung, Umzugs- und Umbaumaßnahmen, IuK-Ausstattung und –betrieb sowie Anschaffung und Betrieb von Dienstfahrzeugen enthalten (vgl. Ausführungen zu GRDrs 147 / 2004; Ziffer II c).

Auf der Personalkostenseite ist von folgenden Aussagen im Entwurf des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (VRG) auszugehen: je Stelle und Jahr werden 53.350,--€ in den Finanzausgleich eingestellt (vgl. Anlage 1.6; Tabelle 1 zum VRG). Diese Zuweisungsrate ist damit in allen Fällen (ausgebildete Lebensmittelkontrolleure [allgemeine Tätigkeiten und Sonderfunktionen], Lebensmittelkontrolleure in Ausbildung) auskömmlich. Ab 2011 fallen jedoch Ausbildungs- und Personalkosten an, die im Finanzausgleich nicht mehr berücksichtigt sind. Dies betrifft den aktuell noch nicht zu konkretisierenden Fluktuationsersatz, der auch künftig nicht zulasten der eigentlichen Überwachungstätigkeit gehen darf. Je Auszubildendem liegt dieser Betrag jährlich in der Größenordnung von 67.000,--€ (Personalkosten in Verg. Gr. Vc BAT = 41.700,--€ sowie 25.000,--€ Ausbildungskosten an der Polizeiakademie).



Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Jürgen Beck
Bürgermeister


Anlagen

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