Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 952/2001
Stuttgart,
10/11/2001



"Bündnis für Integration": Grundlagen einer Integrationspolitik in der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Internationaler Ausschuss
Internationaler Ausschuss
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
17.10.2001
14.11.2001
28.11.2001
29.11.2001



Beschlußantrag:
  1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt nimmt von der Konzeption “Bündnis für Integration” Kenntnis und stimmt ihm im Grundsatz zu.
  2. Im Interesse einer breit angelegten Vorberatung sollen im Rahmen der Sitzung des Internationalen Ausschusses vom 14. November 2001 ein öffentliches Hearing unter Hinzuziehung von Experten aus Stuttgart sowie im Frühjahr 2002 ein weiteres öffentliches Hearing zur künftigen Stuttgarter Integrationspolitik mit Experten aus Wissenschaft und aus der kommunalen Integrationsarbeit anderer Städte durchgeführt werden.
  3. Der Gemeinderat nimmt ferner zustimmend davon Kenntnis, dass Frau Dr. Caroline Robertson (Interfakultatives Institut für Angewandte Kulturwissenschaft der Universität Karlsruhe (TH)) die Entwicklung der Konzeption sowie die erste Phase ihrer Umsetzung wissenschaftlich begleitet. Hierfür werden der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2002 Mittel in Höhe von 75.400 DM (38.551,41 ■) zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden bei AHSt. 1.0551.6200.000 – Sonstige Betriebsausgaben – etatisiert.
  4. Der in der Begründung Ziffer 4 als notwendig dargestellte Stellenmehrbedarf wird anerkannt. Über die Schaffung wird im Rahmen der Stellenplanberatungen des Doppelhaushalts 2002/3 entschieden.


Begründung:


1. Zur Konzeption:

Im Hinblick auf die wachsende Internationalität der Stuttgarter Bevölkerung müssen die bestehenden Formen des Zusammenlebens neu reflektiert und bewusster auf gemeinsame Ziele hin ausgerichtet werden. Stuttgart wird im 21. Jahrhundert immer stärker zu einer internationalen Stadt werden. Diese Entwicklung gilt es weiterhin positiv für die deutschen wie für die zugewanderten Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.

Veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und die veränderte Einwanderungsrealität in unserer Stadt erfordern eine veränderte kommunale Migrations- und Integrationspolitik. Die sozialen und kulturellen Lebenswelten unserer Zuwandererinnen und Zuwanderer differenzieren sich – genau wie bei der einheimischen Mehrheitsbevölkerung. Stereotype Einteilungen der Zuwanderer in nationale oder religiöse Kategorien spiegeln die tatsächliche plurale Zuwanderungsrealität in Deutschland nicht wider.

Dies bedeutet nicht einen Bruch mit der bisherigen “Ausländerpolitik” der Landeshauptstadt, sondern deren organische und kontinuierliche Fortentwicklung und Anpassung an wesentlich veränderte Lebenslagen.

Eine herkömmliche “Ausländerpolitik”, die Zuwanderung einseitig unter dem Aspekt der Benachteiligung von Minderheiten oder der Belastung der Aufnahmegesellschaft betrachtet, übersieht die bereichernden Potenziale, die sich durch die interkulturelle Öffnung unserer Gesellschaft ergeben. Eine nur defizitorientierte oder gar abwehrende Ausländerpolitik kann die gegenwärtigen und zukünftigen Integrationsaufgaben nicht meistern.

Mit dem vorliegenden Positionspapier weisen wir auf die zentralen Handlungsfelder der künftigen Integrationspolitik in der Landeshauptstadt Stuttgart hin und zeigen auf, welche Umsetzungsschritte notwendig sind, damit die Integrationsziele in diesen Handlungsfeldern realisiert werden können.

Die Ergebnisse der Arbeit der neu geschaffenen Stabsabteilung für Integrationspolitik sollen in einem regelmäßig erscheinenden Integrationsbericht der Stadt Stuttgart dokumentiert und der Öffentlichkeit präsentiert werden. In Fortentwicklung der bislang vorgelegten Tätigkeitsberichte soll künftig weniger dokumentiert werden, was getan wurde, sondern vor allem, was bewirkt wurde. Die Ergebnisse der Bürgerumfrage sind dabei mit einzubeziehen.


2. Zum weiteren Procedere:

Das vorliegende Integrationskonzept kann als Positionspapier nur der erste Schritt und eine notwendige Gesprächsgrundlage unserer neu ausgerichteten Integrationspolitik sein. Integration ist eine kommunale Querschnittsaufgabe und liegt als solche in der Verantwortung aller: Politik, Stadtverwaltung, Organisationen der freien Träger, deutsche und nichtdeutsche Bevölkerung und ihre selbstorganisierten Vereinigungen. Alle diese Gruppen müssen aktiv beteiligt werden, damit das Gesamtziel Integration in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gelingt.


3. Zur wissenschaftlichen Begleitung:

Das vorliegende Konzept ist entstanden mit wissenschaftlicher Beratung und unter Mitwirkung von Frau Dr. Caroline Robertson. Sie soll zudem mit der Vorbereitung und Moderation der unter Ziffer 2 dargestellten öffentlichen Hearings, deren Auswertung, sowie mit der Anpassung des Positionspapiers und der weiteren Konkretisierung der ersten Umsetzungsschritte beauftragt werden.

Frau Dr. Robertson hat sich seit Jahren in Forschung und Lehre mit Fragen der Globalisierung, der Zuwanderung und der Integration von Migranten befasst. Seit 1990 ist sie Geschäftsführerin des Interfakultativen Instituts für Angewandte Kulturwissenschaft der Universität Karlsruhe.

Für ihre in einem Werkvertrag zu regelnden Leistungen in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002, insbesondere


wird ein Honorar in Höhe von 75.400 DM (38.551,41 ■; incl. MWSt.) für angemessen gehalten. Für ihre bisherige Tätigkeit im Rahmen eines Werkvertrags bis zum 31. Dezember 2001 erhält Frau Dr. Robertson aus dem Budget 2001 der Stabsabteilung für Integrationspolitik ein Honorar von 28.420 DM (14.530,92 ■; incl. MWSt.).


4. Zu den notwendigen Personalressourcen:

Entsprechend den inhaltlichen Vorstellungen des Positionspapiers wird folgende Mindestausstattung zusätzlich zum vorhandenen Personalbestand von

für notwendig gehalten:


Finanzieller Aufwand: jeweils 127.544 DM/Jahr.

Das vorliegende Positionspapier ist eine gute Grundlage und weiterführende Orientierung unserer künftigen Arbeit. Integration bleibt aber ein “work in progress”, eine Entwicklungsarbeit, die flexibel auf gesellschaftliche Veränderungen und die daraus resultierenden fachlichen Anforderungen eingehen muss. Insoweit kann die geplante wissenschaftliche Unterstützung der Stabsabteilung für Integrationspolitik hier wertvolle Impulse geben.

Beteiligte Stellen

S-IP




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen