Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
310
2
Verhandlung
Drucksache:
338/2005
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
15.12.2005
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Böhringer
sp
Betreff:
Fördergrundsätze für die Bezuschussung von
Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 09.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 446
Ergebnis: Vertagung
Verwaltungsausschuss vom 23.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 520
Ergebnis: Einbringung
Jugendhilfeausschuss vom 28.11.2005, öffentlich, Nr. 84
Ergebnis: positives Votum zur Vorlage
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 12.12.2005, öffentlich, Nr. 141
Ergebnis: Kenntnisnahme
Verwaltungsausschuss vom 14.12.2005, öffentlich, Nr. 572
Ergebnis: Verweisung in die 3. Lesung des Haushalts
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 07.11.2005, GRDrs 338/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2006/2007 erhalten ab dem 01.01.2006:
a) die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen und der Katholischen Kirche eine Förderung entsprechend den Fördergrundsätzen in Anlage 2,
b) die sonstigen Tageseinrichtungen für Kinder eine Förderung entsprechend den Fördergrundsätzen in Anlage 3,
c) die Betriebskindertageseinrichtungen - einschließlich des Klinikums - eine Förderung entsprechend den Fördergrundsätzen in Anlage 4.
2. Vorbehaltlich einer Umsetzung der Förderrichtlinien nach Beschlussantrag 1 a, b, c werden ab dem 1. Januar 2006 die Investitionen für Tageseinrichtungen für Kinder der freien Träger nach den Fördergrundsätzen in Anlage 5 gefördert.
3. Die durch die beabsichtigte Erhöhung der Gebühren (GRDrs 754/2005) zum 01.01.2006 eingesparten Fördermittel werden wie folgt verwendet:
- Zuschlag für ein- und zweigruppige Einrichtungen
- Erhöhung der Sachkostenpauschale
- Förderung von Mittagessen in VÖ-Kindergärten
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
5. Folgende Einrichtungen, für die bisher ein Sonderförderstatus galt, werden ab 1. Januar 2006 mit einer Übergangsregelung in die Regelförderung übernommen:
- Evangelische Kirche Wangen: Regelförderung ab dem 01.01.2011
- Schwäbischer Frauenverein: Regelförderung ab dem 01.01.2009
Dieser Tagesordnungspunkt ist in die 3. Lesung des Haushalts
verwiesen
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