Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
310
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VerhandlungDrucksache:
338/2005
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 15.12.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Böhringer sp
Betreff: Fördergrundsätze für die Bezuschussung von
Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 09.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 446

Ergebnis: Vertagung

Verwaltungsausschuss vom 23.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 520

Ergebnis: Einbringung

Jugendhilfeausschuss vom 28.11.2005, öffentlich, Nr. 84

Ergebnis: positives Votum zur Vorlage

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 12.12.2005, öffentlich, Nr. 141

Ergebnis: Kenntnisnahme

Verwaltungsausschuss vom 14.12.2005, öffentlich, Nr. 572

Ergebnis: Verweisung in die 3. Lesung des Haushalts


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 07.11.2005, GRDrs 338/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2006/2007 erhalten ab dem 01.01.2006:
2. Vorbehaltlich einer Umsetzung der Förderrichtlinien nach Beschlussantrag 1 a, b, c werden ab dem 1. Januar 2006 die Investitionen für Tageseinrichtungen für Kinder der freien Träger nach den Fördergrundsätzen in Anlage 5 gefördert.

3. Die durch die beabsichtigte Erhöhung der Gebühren (GRDrs 754/2005) zum 01.01.2006 eingesparten Fördermittel werden wie folgt verwendet:

- Zuschlag für ein- und zweigruppige Einrichtungen
- Erhöhung der Sachkostenpauschale
- Förderung von Mittagessen in VÖ-Kindergärten

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

5. Folgende Einrichtungen, für die bisher ein Sonderförderstatus galt, werden ab 1. Januar 2006 mit einer Übergangsregelung in die Regelförderung übernommen:
- Schwäbischer Frauenverein: Regelförderung ab dem 01.01.2009


Dieser Tagesordnungspunkt ist in die 3. Lesung des Haushalts verwiesen.