Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
213
2
Verhandlung
Drucksache:
186/2006
GZ:
StU
Sitzungstermin:
12.10.2006
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Wohnbebauung Föhrichstraße / Stuttgarter Straße im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 244)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.10.2006, nicht öffentlich, Nr. 497
Ergebnis: einmütige Zustimmung
StRin Dr. Unold nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 25.09.2006, GRDrs 186/2006, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Wohnbebauung Föhrichstraße / Stuttgarter Straße" im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 244) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 29.07.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 29.07.2005 / 03.03.2006 (Anlage 2).
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
StR
Rockenbauch
(SÖS) ist erfreut, dass für die Bauvorhaben eine Unterschreitung der Energieeinsparverordnung um 15 % bzw. 20 % festgeschrieben wurde. Er vermisst jedoch in der Vorlage den Textbaustein zum Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Grundidee sei, so BM
Hahn,
die Energieeinsparmenge vorzuschreiben, es jedoch dem Vorhabenträger zu überlassen, auf welchem Wege er dieses Ziel erreichen will. Es wäre aber in der Tat richtig, im Falle, dass der Vorhabenträger schon weiß, welche Einsparmethode er wählen werde, das auch mitzuteilen.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.