Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 277/2002
Stuttgart,
05/07/2002



Ganztagesschulen neuer Art;
Weiterentwicklung des Projekts “Erweiterte Angebote an Hauptschulen mit besonderen pädagogischen und sozialen Anforderungen”




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.06.2002
19.06.2002
20.06.2002



Beschlußantrag:

A Erfahrungsbericht

Von dem Bericht über die im Schuljahr 2000/01 gemachten Erfahrungen im Rahmen der "Erweiterung der schulischen Angebote in den Klassenstufen 7 bis 9”

an der Altenburgschule in Bad Cannstatt, der Friedensschule in Stuttgart-West, der Grund- und Hauptschule Gablenberg in Stuttgart-Ost, der Heusteigschule in Stuttgart-Süd und an der Hohensteinschule in Stuttgart-Zuffenhausen

und im Rahmen der “Einrichtung neuer Angebote in den Klassenstufen 5 und 6”

an der Rosensteinschule in Stuttgart-Nord, der Raitelsbergschule in Stuttgart-Ost, der Rappachschule in Stuttgart-Weilimdorf, der Uhlandschule in Stuttgart-Zuffenhausen und an der Wilhelmschule in Stuttgart- Wangen

wird Kenntnis genommen.

B Erweiterung der schulischen Angebote in den KlSt. 7- 9 a.d. bestehenden Einrichtungen

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt beim Land, für die im Schuljahr 2000/2001 eingerichteten Hauptschulen das in den Klassen 5 und 6 bestehende modifizierte Ganztagesangebot mit Schuljahresbeginn 2002/2003 für die Klassenstufen 7 bis 9 weiterzuführen und die entsprechenden Lehrerwochenstunden für den pädagogischen Bereich bereitzustellen.

2. Die Stadt übernimmt die Kosten für die Betreuung und den Sachaufwand.

3. Der durch die Weiterführung des Ganztagesbetriebs in modifizierter Form in den Klassen 7 bis 9 entstehende Betreuungsaufwand soll durch Angebote von Trägern der Jugendhilfe, Verbänden und Vereinen abgedeckt werden.

4. Die Ausgaben für die Betreuung in Höhe von 76.700 € jährlich für fünf Hauptschulen (15.340 € je Schule) werden im Verwaltungshaushalt bei AHSt. 1.2100.7010.000 gedeckt. Die Ausgaben für Lernmittel in Höhe von 7.670 € jährlich werden im Verwaltungshaushalt bei AHSt. 1.2100.5920.000 bereitgestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 1997 (vgl. GRDrs 387/1997) bzw. am 23. März 2000 (vgl. GRDrs 615/1999) die Einrichtung von “Erweiterten Angeboten” an Hauptschulen, die unter schwierigen sozialen und pädagogischen Rahmenbedingungen arbeiten, beschlossen.

Diese Ganztagesschulen neuer Art wurden zum Schuljahresbeginn 1998/99

an der Altenburgschule in Bad Cannstatt, der Friedensschule in Stuttgart-West, der Grund- und Hauptschule Gablenberg in Stuttgart-Ost, der Heusteigschule in Stuttgart-Süd und der Hohensteinschule in Stuttgart-Zuffenhausen für die Klassenstufen 5 und 6 eingerichtet und ab Schuljahresbeginn 2000/01 auf die Klassenstufen 7 bis 9 ausgeweitet.

An der Rosensteinschule in Stuttgart-Nord, der Raitelsbergschule in Stuttgart-Ost, der Rappachschule in Stuttgart-Weilimdorf, der Uhlandschule in Stuttgart-Zuffenhausen und der Wilhelmsschule in Stuttgart-Wangen läuft das Angebot seit dem Schuljahr 2000/01 zunächst beschränkt auf die Klassenstufen 5 und 6. Hier steht der Beschluss zur Ausweitung auf die Klassenstufen 7 bis 9 an.

Die Berichte der betroffenen Schulen über die im vergangenen Schuljahr in der Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe gemachten Erfahrungen geben insgesamt ein positives Bild darüber, dass dieser Ansatz richtig ist. Die Beteiligten sind sich einig, dass dieses sicher noch weiterzuentwicklende und zu verbessernde schulische Konzept eine große Chance für die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bietet, eine Vermittlung und Stärkung von sozialen Bindungen zwischen den Schülern ermöglicht und in wesentlichen Punkten wirksam der Gewaltbereitschaft vorbeugt. Die vom Land einzubringenden zusätzlichen Unterrichtsstunden verbessern die Chancen der Schüler/innen bezüglich der Schulabschlüsse und entsprechen daher den Intentionen des von der Stadt Stuttgart veröffentlichten Sozialberichts “Armut in Stuttgart – Quantitative und qualitative Analysen – ."

Die Auswertungen der Erfahrungsberichte sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

Auch zur Umsetzung des Konzepts für die Klassenstufen 7 bis 9 bietet es sich an, die vom Schulträger zu übernehmenden Leistungen für die notwendige schulische Betreuung von Trägern der Jugendhilfe bzw. von gleichartigen Verbänden und Vereinen auf der Grundlage von entsprechenden Zielvereinbarungen (Kontraktmanagement) wahrnehmen zu lassen.

“Weitere Ganztagesschulen in Brennpunktgebieten”
Ziel des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport ist es, vorrangig an Hauptschulen in sogenannte "Brennpunktgebieten” weitere ganztägige schulische Angebote mit einem sinnvollen pädagogischen Konzept einzurichten. Inwieweit sich durch das Landesprogramm für die Landeshauptstadt Stuttgart die Option für die Einrichtung weiterer Hauptschulen mit einem erweiterten Angebot ergibt, bleibt abzuwarten.


Finanzielle Auswirkungen
Die jährlichen Kosten für die Betreuung betragen 76.700 €, die Kosten für Lernmittel 7.670 €. Für das Jahr 2002 wird die Hälfte der genannten Beträge benötigt.

Die für 2002 und 2003 erforderlichen Mittel werden vom Finanzreferat überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt bei den Lernmitteln aus dem Budget des Schulverwaltungsamtes, bei den Betreuungsmitteln je hälftig aus dem Budget des Schulverwaltungsamtes (Einrichtung) und aus allgemeinen Deckungsmitteln (Deckungsreserve).



Beteiligte Stellen

Die Referate F und SJG haben die Vorlage mitgezeichnet.
Die Schulkonferenzen der bestehenden Einrichtungen haben der Weiterführung des Ganztagesbetriebs in den Klassen 7 bis 9 zugestimmt.





Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2 und 3: Auswertungen der Erfahrungsberichte der 10 "Brennpunktschulen"

Anlage 1 zur GRDrs 277/2002



Ausführliche Begründung:

Ganztagesschulen neuer Art;

Weiterentwicklung des Projekts “Erweiterte Angebote an Hauptschulen mit besonderen pädagogischen und sozialen Anforderungen”



Gliederung:
Seite
Zielsetzung und Rahmenbedingungen
4
Ø Ganztagesschulen neuer Art
4
Auswertung der Erfahrungsberichte
5
Angebote Klassenstufe 7 – 9 für die bestehenden Einrichtungen
5
Ø Pädagogische Organisation
5
Auswirkungen auf den Schulträger
6
Ø Ziele der Betreuung und Freizeitangebote
6
Ø Raumbedarf
6
Ø Sächliche Kosten
6
Ø Kosten für Betreuung und Freizeitangebote
6
Weitere Ganztagesschulen in Brennpunktgebieten
7
Ganztagesschulen vor dem bildungspolitischen Hintergrund
7

Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Mit der Zielsetzung, die Ausbildungs- und Lebenssituation von bisher benachteiligten Jugendlichen im großstädtischen Bereich zu verbessern – vgl. vorliegenden Sozialbericht “Armut in Stuttgart – Quantitative und qualitative Analysen – “ und dadurch gleichzeitig präventiv der zunehmenden Gewalt- und Jugendkriminalität entgegenzuwirken, soll ein wichtiger schulpolitischer Akzent gesetzt werden. Der Gemeinderat hat deshalb am 18. Dezember 1997 bzw. am 23. März die Einrichtung von erweiterten Angeboten an Hauptschulen, die unter schwierigen sozialen und pädagogischen Rahmenbedingungen arbeiten, beschlossen (vgl. GRDrs 387/1997 und 615/1999).

An dem Programm nehmen aus Stuttgart ab Schuljahresbeginn 1998/99 (Klassenstufen 5 bis 9)

Ø die Altenburgschule in Bad Cannstatt
Ø die Friedensschule in Stuttgart-West
Ø die Grund- und Hauptschule Gablenberg in Stuttgart-Ost
Ø die Heusteigschule in Stuttgart-Süd
Ø die Hohensteinschule in Stuttgart-Zuffenhausen und

ab Schuljahresbeginn 2000/01 (Klassenstufen 5 und 6)

§ die Rosensteinschule in Stuttgart-Nord
§ die Raitelsbergschule in Stuttgart-Ost
§ die Rappachschule in Stuttgart-Weilimdorf
§ die Uhlandschule in Stuttgart-Zuffenhausen und
§ die Wilhelmsschule in Stuttgart-Wangen

teil.

Mit dem Zustimmungserlaß des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 16. Juni 1998 bzw. vom 6. November 2000 waren die Voraussetzungen erfüllt, den Ganztagesbetrieb in den Klassen 5 und 6 der vorgenannten zehn Stuttgarter Hauptschulen einzurichten bzw. die schulischen Angebote in den Klassenstufen 7 bis 9 an den ab Schuljahresbeginn 1998/99 eingerichteten Ganztagesschulen zu erweitern. Für die mit Schuljahresbeginn 2000/01 neu eingerichteten erweiterten Angebote wird die Zustimmung des Ministeriums für die Weiterführung der modifizierten Ganztagesangebote in den Klassenstufen 7 bis 9 von der Landeshauptstadt Stuttgart nach vorliegendem Gemeinderatsbeschluss beantragt.

“Ganztagesschulen neuer Art”

Kern der Angebote sind zusätzliche schulische Fördermaßnahmen über zusätzliche Lehrerstunden und soziale Betreuungs- und Freizeitangebote im Sinne einer Ganztagesbetreuung. Gravierender Unterschied zu den bisherigen tradionellen Ganztagesschulen ist, dass die Betreuung der Schüler über Mittag und in den Freistunden während der erweiterten Aufenthaltszeit in der Schule nicht mehr von Lehrern gegen Kostenersatz wahrgenommen, sondern bei den “Ganztagesschulen neuer Art” ganz dem Schulträger überantwortet wird.

Die Betreuung wird im Auftrag der Schulen durch Träger der Freien Jugendhilfe, von Verbänden und Vereinen abgedeckt. Ein im Vorfeld zwischen der städtischen und staatlichen Schulverwaltung abgestimmter Rahmenvertrag wurde von den Trägern der Freien Jugendhilfe und den von ihnen betreuten Hauptschulen unterschriftlich anerkannt. Für die schulische Betreuung der Klassenstufen 5 und 6 stellt die Stadt jährlich 153.400 Euro (pro Schule 30.680 Euro), für die Weiterführung in den Klassenstufen 7 bis 9 jährlich 76.700 Euro (pro Schule 15.340 Euro) zur Verfügung.

Für die zur Umsetzung der Konzepte notwendigen Baumaßnahmen sowie für die sich von den üblichen Klassenräumen unterscheidende Ausstattung der Kommunikationsräume wurden zusätzliche Mittel für die Klassenstufen 5 und 6 in Höhe von 255.650 Euro bereitgestellt. Für die Weiterführung in den Klassenstufen 7 bis 9 entstehen keine zusätzlichen räumlichen Anforderungen.

Die für den Pflichtbereich sowie für die über die Zuweisung nach dem Organisationserlass hinausgehende Lehrerzuweisung von fünf Wochenstunden je Klasse bzw. fünf Wochenstunden je Klassenstufe anfallenden Lehrerkosten werden vom Land getragen. Dieser erweiterte Zeitrahmen ist für die Entwicklung entsprechender pädagogischer Konzepte gedacht. Dabei werden die formalen Strukturelemente der bereits vorhandenen Ganztagesschulen wie Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemeinschaften übernommen oder neue schulpädagogische Strukturen entwickelt.

Erfahrungsberichte

Seit Schuljahresende 2000/01 liegen von den betroffenen Schulen die Berichte über die in der Anlaufphase des in den Klassen 5 und 6 bestehenden modifizierten Ganztagesangebotes bzw. in der Weiterführung in den Klassenstufen 7 bis 9 gemachten Erfahrungen über die an den Hauptschulen eingerichteten erweiterten Angebote vor.

Die in ihrer Arbeit von einem teilweise sehr schwierigen sozialen Umfeld nachhaltig beeinflußten Hauptschulen haben sich in ihrer abschließenden Wertung uneingeschränkt positiv und für eine Fortführung des Projekts ausgesprochen. Die enge Arbeit mit den Trägern der Freien Jugendhilfe ist für die insbesondere zum Schuljahresbeginn 2000/01 eingerichteten Ganztagesschulen neuer Art weitgehend Neuland. Hier müssen die Möglichkeiten im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit noch ausgelotet, erprobt und vertieft werden.

Sehr positiv ist die Wertung der Schulen zu diesem Angebot, das eine große Chance in der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bietet und eine Vermittlung und Stärkung von sozialen Bindungen zwischen den Schülern ermöglicht (vgl. Anlagen 2 und 3).

Angebote ab Klassenstufe 7 für die seit dem Schuljahr 2000/2001 bestehenden Einrichtungen

Die städtische und staatliche Schulverwaltung haben sich mit den beteiligten Schulen Gedanken zur Weiterentwicklung der einzelnen Schulen im pädagogischen und sozialen Bereich gemacht.

Nach einem einmütigen Votum der zum Schuljahresbeginn 2000/01 neu eingerichteten Ganztagesschulen” wurden die in die Umsetzung der Betreuungskonzepte in den Klassen 5 und 6 gesetzten Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern teilweise sogar übertroffen. Aus der Sicht der betroffenen Hauptschulen wird die Weiterführung des Ganztagesbetriebs in den Klassenstufen 7 bis 9 als offenes – wenn angenommen – verpflichtendes Angebot als sinnvoll angesehen. Dies bedeutet, dass im Einzelfall Schüler auch gezielt gefördert werden können. Damit wäre für die Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 5 bis 9, die es wünschen und brauchen, eine durchgängige Ganztagesbetreuung gegeben.

Für die Weiterführung des Ganztagesbetriebs in den Klassenstufen 7 bis 9 zum Schuljahresbeginn 2002/2003 wurden von den fünf betroffenen Hauptschulen die Zustimmungen der schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz, Schulkonferenz) eingeholt.

Pädagogische Organisation

Für die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 soll der erweiterte Zeitrahmen für eine über den Pflichtbereich hinausgehende, sich an den Bedürfnissen der Schüler orientierende Förderung offen und vor allem flexibel gestaltet und eine Vernetzung mit Angeboten außerhalb der Schule geknüpft werden. Sofern es die Akzeptanz der betreffenden Schüler zulässt, können gezielte Förderungsmaßnahmen auch verpflichtend angeboten werden.

Die Klassen 7 bis 9 werden in der Regelform weitergeführt, wobei zwei Aspekte der pädagogischen Organisation der Klassenstufen 5 und 6 übernommen werden:

Ø Den Schülern steht ein Hausaufgaben-Stützpunkt zur Verfügung. Der Schüler kann sich auch der Hilfe des anwesenden Lehrers bedienen. Falls notwendig, können Schüler von der Schule zur selbständigen Erledigung der ihnen zugewiesenen Aufgaben im Stützpunkt verpflichtet werden.

Ø Zur Verstärkung der sozialen Kontakte der Schüler und Lehrer über den Unterricht hinaus, bieten die Schulen allgemeine Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Teestube, Cafeteria, Schülertreff) an.

Daneben sollen offene Formen pädagogischer Angebote (Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung) mit freiwilliger Teilnahme der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der dem Staatlichen Schulamt Stuttgart zur Verfügung stehenden Ressourcen (5 Wochenstunden pro Klassenstufe) erprobt werden.

Diese Angebote können sein:

Ø erlebnis- und sozialorientierte Angebote. Gedacht ist auch an handwerkliche und kunsthandwerkliche Angebote, die in Zusammenarbeit mit den gewerblichen Berufsschulen zu realisieren wären.
Ø Zeitlich befristete Angebote in Form von Arbeitsgemeinschaften oder Projekten, die sich vorwiegend an Schülerinteressen orientieren.
Ø Kurzfristige, gezielte Angebote, die notfall- oder interventionsbedingt sind (z.B. Betreuung und Förderung ausschlußgefährdeter Schüler).

Auswirkungen auf den Schulträger

Schulische Betreuung

Die an die Bedürfnisse der Hauptschulen angepaßte Konzeption will den älteren Schülerinnen und Schülern im großstädtischen Bereich neben dem Angebot der Schulsozialarbeit offene, mit einer gewissen Verpflichtung einzugehende, Unterricht und Freizeit einbeziehende erweiterte Angebote machen, ohne die totale Verbindlichkeit herzustellen. Grundlage für diese Konzeption sind die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die besonders im Großstadtbereich die Lebenswelt der Schüler verändern. Dazu gehören z.B. Lebensprobleme von Kindern und Jugendlichen, die in der unterrichtsfreien Zeit auf sich allein gestellt sind, aber auch Probleme im sozialen Bereich. Den Jugendlichen echte Zukunftschancen und Perspektiven zu bieten, ist gleichzeitig die erfolgversprechendste Prävention zur Verringerung der Jugendkriminalität.

Die Abwicklung der Angebote wird über eine Zielvereinbarung (Kontraktmanagement) gesteuert, die zwischen den tangierten Hauptschulen und den Freien Trägern der Jugendhilfe bzw. gleichartigen Vereinen und Verbänden abgeschlossen wird. Die jährlich abzugebenden Erfahrungsberichte orientieren sich an der abgeschlossenen Zielvereinbarung.

Raumbedarf

Für den an den fünf Hauptschulen in den Klassen 7 bis 9 als offenes Angebot weiterzuführenden Ganztagesbetrieb entstehen keine zusätzlichen räumlichen Anforderungen.

Sächliche Kosten

Die notwendigen Kosten für Lernmittel bzw. intensivere Reinigung in Höhe von jährlich 7.670 € (1.534 € je Schule) weden innerhalb des Budgets des Schulhaushalts bereitgestellt.

Kosten für schulische Betreuung und Freizeitangebote

Um den nach dem Erlass des Landes als Beitrag der Stadt geforderten Betreuungsbeitrag zu erfüllen, wird der durch die Weiterführung des Ganztagesbetriebs in den Klassen 7 bis 9 entstehende Betreuungsaufwand von jährlich 15.340 € pro “Brennpunktschule”, was einem jährlichen Betreuungskostenrahmen von 76.700 € entspricht, im Verwaltungshaushalt bei AHSt. 1.2100.7010.000 bereitgestellt.
Da aus allgemeinen Deckungsmitteln (Deckungsreserve) nur die Hälfte dieser Kosten übernommen wird, müssen die verbleibenden 38.350 € durch eine jährliche Sperrung bei den Einrichtungsmitteln innerhalb des Schulhaushalts finanziert werden.

Weitere Ganztagesschulen in Brennpunktgebieten

Ziel des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg ist es, an Hauptschulen in sog. "Brennpunktgebieten” weitere ganztägige schulische Angebote mit einem sinnvollen pädagogischen Konzept einzurichten, wo es die Bedarfslage erfordert. Inwieweit sich durch das Landesprogramm für die Landeshauptstadt Stuttgart die Option für die Einrichtung weiterer Hauptschulen mit einem erweiterten Angebot ergibt, bleibt abzuwarten.

Von der staatlichen Schulverwaltung wird derzeit geprüft, ob es über die bereits bestehenden Hauptschulen hinaus noch einen weiteren Bedarf an ganztägigen Betreuungs- und Freizeitangeboten im Hauptschulbereich gibt. Angesichts der Bedarfslage der Schulen und des schulischen Umfeldes sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Herbert-Hoover- und Mönchfeldschule in den Stadtteilen Freiberg und Mönchfeld (Wohngebiete mit überwiegend sozialem Wohnungsbau in großen Wohneinheiten und ungesunder Sozialstruktur), die Bismarckschule in Stuttgart-Feu-erbach (verdichteter Stadtbezirk von Stuttgart mit allen sozialen Problemen eines großstädtischen Brennpunkts) sowie die Grund- und Hauptschulen Münster und Stammheim (gesellschaftliche Veränderungen mit einer Zunahme von alleinerziehenden Elternteilen in einem geschlossenen Stadtbezirk mit eigenständiger Struktur) zu nennen.

Inwieweit sich die betroffenen Schulen dem Konzept des Kultusministeriums annähern bzw. einem solchen pädagogischen Konzept offen gegenüberstehen, wäre noch eingehend in den schulischen Gremien zu beraten.

Ganztagesschulen vor dem bildungspolitischen Hintergrund

Mit mehr Ganztagesschulen will etwa das Institut der Deutschen Wirtschaft den Fachkräftemangel sowie das relativ schlechte Abschneiden der Deutschen in internationalen Bildungsvergleichen abwenden. Ganztagesangebote bieten mehr methodische, lerndidaktische und erzieherische Chancen und erhöhen dadurch die Leistungsfähigkeit der Schulen und Schüler.

Studien belegen, dass es in Ganztagesschulen weniger Gewalt, weniger Abbrecher, weniger Gleichgültigkeit und mehr Identifikation gibt. Im Idealfall sind sie die “Polis”, so der Bildungsforscher Hartmut von Hentig, in der sich Kinder als Teil einer demokratischen Gemeinschaft fühlen.

Bundespräsident Johannes Rau hat Bund und Länder zu einer gemeinsamen Kraftanstrengung für eine neue Bildungsreform aufgefordert. In seiner jüngsten bildungspolitischen Grundsatzrede forderte Rau mehr Ganztagesschulen in allen Schulformen. Ganztagesschulen bedeuteten keine “Verstaatlichung der Kindererziehung” oder die “Auflösung der Familien”. Angesichts des Wandels in Gesellschaft, Familie und auf dem Arbeitsmarkt müsse die Schule zu einem “Lebensraum” werden, wo der einzelne junge Mensch nicht nur erfährt, was man tut und was man wissen muss, sondern wo er auch als Person mit seinen Stärken und Schwächen wahrgenommen wird. Ganztagesschulen unterstützten nicht nur Alleinerziehende, sonder böten allen Eltern die Chance einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Erkenntnisse aus den Erfahrungsberichten der zehn “Ganztagesschulen neuer Art” zeigen, dass das mit Schuljahresbeginn 1998/99 bzw. 2000/01 eingerichtete Projekt “Erweiterte Betreuungsangebote” an Hauptschulen geeignet ist, um das gesteckte Ziel zu erreichen.