Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 356/2001
Stuttgart,
04/06/2001



Erweiterung Freizeit- und Erlebniszentrum Stuttgart
International Möhringen, Musical Theater II
- P + R-Stellplätze
- Rückzahlung von Zuschüssen nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
24.04.2001
25.04.2001
26.04.2001



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über den Stand der Verhandlungen mit dem Zuschussgeber wird Kenntnis genommen.

2. Von dem Erfordernis der Rückzahlung eines Teils der Zuschüsse wird Kenntnis genommen.

3. Der Beantragung von GVFG-Fördermitteln für barrierefreie Nachrüstung der Umsteigeanlagen Marienplatz und Nürnberger Straße wird zugestimmt, weil das Land bereit ist, den durch die Rückzahlung erweiterten Förderspielraum zur frühzeitigen Genehmigung von Förderanträgen für weitere ÖPNV-Maßnahmen in Stuttgart auszuschöpfen.


Begründung:


Im Februar 1996 hatte die Stadt einen Antrag auf Bezuschussung der P + R-Stellplätze in der Tiefgarage des SI-Centrums und des Ausbaus der Anschlussstelle an die B 27 sowie des Umbaus der Plieninger Straße gestellt. Der Zuschussgeber hatte im Oktober 1996 Zuwendungen bis zu einer maximalen Höhe von 14,5 Mio. DM zugesagt. In den Erläuterungen zum Baubeschluss vom Juli 1996 wurde von Zuwendungen in Höhe von 12,91 Mio. DM ausgegangen. Die P + R-Anlage ging dann Ende 1997 in Betrieb.

Das Gutachten des Ingenieurbüros SSP aus dem Jahr 1995 sah einen Bedarf für eine P + R-Anlage in der Tiefgarage des SI-Centrums neben der Stadtbahnhaltestelle Salzäcker. Zielgebiete der Nutzer waren das Industriegebiet Vaihingen/Möhringen und die Universität Hohenheim.

Die Erfordernis und die Anzahl der P + R-Stellplätze begründete das Gutachten mit einer Reihe von Faktoren. Es wurde dabei nach den Vorgaben der Stadtplanung langfristig eine verstärkte Aufsiedelung des Zielbereichs Industriegebiet Vaihingen/Möhringen vorausgesetzt. Infolge gleichzeitiger planungsrechtlicher Einschränkung des Baus neuer Parkstände im Industriegebiet war mit einer erheblichen Unterdeckung des Bedarfs zu rechnen. Weiter wurde entsprechend dem seinerzeitigen Trend davon ausgegangen, dass die Betriebe ihren Mitarbeitern Gebühren für die Inanspruchnahme von Parkplätzen auf den Firmengeländen berechnen, die zum Teil über den Kosten für die P + R-Nutzung liegen.

Bislang hat die Aufsiedelung des Industriegebiets jedoch noch nicht den Stand erreicht, der zu einer spürbaren Zunahme des Parkdrucks führt. Die planungsrechtliche Einschränkung von Parkständen soll inzwischen zurückgenommen werden. Gespräche mit den Betreibern von privaten Firmenstellplätzen über die Einführung von Parkgebühren erscheinen aus heutiger Sicht erst dann wieder sinnvoll, wenn die Aufsiedelung weiter fortgeschritten ist.

Die P + R-Anlage in der Tiefgarage des SI-Centrums wird tatsächlich nur in sehr geringem Maße angenommen. Durch zusätzliche gezielte Informationen der Unternehmensleitungen und Arbeitnehmer im Industriegebiet und an der Universität über die Parkmöglichkeit konnte die Belegung nicht verbessert werden. Gespräche mit Firmen kamen nicht zum Abschluss, da diese mittlerweile Stellplätze auf Firmengelände im Industriegebiet Vaihingen/Möhringen schaffen, bzw. mieten konnten.

Die Stadt hat mit der Zahlung eines einmaligen Baukostenzuschusses an den Eigentümer der Tiefgarage tagsüber ein dauerndes Nutzungsrecht an 495 Stellplätzen für P + R-Zwecke erworben. Da auch in Zukunft eine verstärkte P + R-Nutzung nicht erwartet werden kann, werden Gespräche geführt mit dem Ziel, die Stellplätze für die Fahrzeuge der in der Nähe angesiedelten Firmen tagsüber zu nutzen.

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat mittlerweile der Stadt mitgeteilt, dass die P + R-Anlage wegen der mangelnden Auslastung den Zuwendungszweck nicht erreicht hat. Aufgrund der geltenden Rechtslage ist die Maßnahme nicht förderfähig, ausgezahlte Zuwendungen müssen zurückgezahlt werden.

Die Stadt hat mit dem Ministerium mehrere Verhandlungen über die Rückzahlung der Zuwendungen geführt. Das Ministerium hat in dieser Frage keinen Verhandlungsspielraum, auch wenn es das zum Nachweis des P + R-Bedarfs aufgestellte Gutachten mitgetragen und die P + R-Anlage als zuwendungsfähig anerkannt hat.

Das Ministerium hatte aufgrund seiner Bewilligung ca. 6,825 Mio DM an Zuwendungen ausgezahlt, die zunächst vollständig zurückgezahlt werden sollten. In mehreren Verhandlungen wurde erreicht, dass der Umbau der Plieninger Straße sowie auch die Verlegung der Ausfahrt der 409 Stellplätze von der Plieninger Straße zur B 27 als zuwendungsfähig anerkannt wurden. Es wird von Zuwendungen in Höhe von 0,893 Mio DM ausgegangen, sodass sich die zurückzuzahlende Summe auf voraussichtlich 5,932 Mio DM reduziert.

Der Mehraufwand wird gedeckt durch Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt 2001 bei der Einnahmehaushaltsstelle 1.9000.0410.000 - Schlüsselzuweisungen vom Land -.

Durch die Rückzahlung entsteht für den Zuwendungsgeber eine verbesserte Finanzmittelsituation, von der die Stadt profitieren kann. Das Umwelt- und Verkehrsministerium hat in Aussicht gestellt, diesen Spielraum für eine vorgezogene Förderung von ÖPNV-Maßnahmen innerhalb von Stuttgart zu nutzen.

Geeignete Vorhaben hierfür sind die barrierefreie behindertengerechte Erschließung der Umsteigeanlage Marienplatz sowie der S-Bahnhaltestelle Nürnberger Straße in Verbindung mit einer Verlegung der Stadtbahnhaltestellen Augsburger Platz und Nürnberger Straße. Die Stadt und die SSB werden dafür die Aufnahme ins Förderprogramm nach dem GVFG beantragen.

Bei der Haltestelle Nürnberger Straße ist geplant, die Haltestellen der U 1 Nürnberger Straße und Augsburger Platz unter die S-Bahnbrücke zu verlegen. Die Bahnsteige der Stadtbahn und der S-Bahn werden über einen Aufzug miteinander verbunden. Die Kosten werden auf ca. 8,4 Mio DM geschätzt. Es werden Zuwendungen in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Kosten (7,1 Mio DM) beantragt.

Beim Marienplatz wird als Teilmaßnahme der Umgestaltung und des Platzes die Brücke der Zahnradbahn tiefer gelegt, die Zugänge der Zahnradbahn zur Stadtbahn behindertengerecht ausgebaut . Die Kosten werden auf 7,2 Mio DM geschätzt. Es werden Zuwendungen in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Kosten (6,1 Mio DM) beantragt.

Die Finanzierung der o. g. GVFG-Vorhaben erfolgt durch die SSB. Entsprechende Zuschussanträge sind in Vorbereitung bzw. werden in Kürze eingereicht. Beim Marienplatz fallen im Zusammenhang mit den Maßnahmen der SSB keine städtischen Kostenanteile an. Bei der Haltestelle Nürnberger Straße sind bzgl. eventueller Kostenanteile der Stadt noch Abstimmungsgespräche mit den
Beteiligten (SSB, Bahn und Stadt) zu führen. Sollte sich hieraus tatsächlich eine Kostenbeteiligung der Stadt ergeben, wird eine Finanzierung im Rahmen der nächsten Haushaltsplanberatungen beantragt.

Die Förderrichtlinien sehen vor, dass zuviel gezahlte Zuschüsse einschließlich Zinsen zurückzuzahlen sind. Da jedoch der Wegfall der Förderfähigkeit für die P + R-Anlage nicht vom Zuwendungsempfänger Stadt zu vertreten ist, lassen die bisherigen Gespräche erwarten, dass das Land bei einer raschen Einigung über die Rückzahlung auf die Zinsen verzichten wird.

Das Rechtsamt empfiehlt eine Einigung in der oben beschriebenen Weise.

Beteiligte Stellen

Finanz- und Beteiligungsreferat
Rechtsreferat
haben der Vorlage zugestimmt.





Prof. Beiche
Technischer Referent