Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
209
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VerhandlungDrucksache:
670/2005
GZ:
St
Sitzungstermin: 22.09.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvor-
schriften "Solitudestraße 30 - Wohnheim der Diakonie
Stetten" im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 228)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO
ohne Anregungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.09.2005, nichtöffentlich, Nr. 524

Ergebnis: Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 24.08.2005, GRDrs 670/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Solitudestraße 30 - Wohnheim der Diakonie Stetten" im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 228) wird in der Fassung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 19.04.2004/ 15.07.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.

Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 19.04.2004/15.07.2005.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.