Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
209
5
Verhandlung
Drucksache:
670/2005
GZ:
St
Sitzungstermin:
22.09.2005
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvor-
schriften "Solitudestraße 30 - Wohnheim der Diakonie
Stetten" im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 228)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO
ohne Anregungen
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.09.2005, nichtöffentlich, Nr. 524
Ergebnis: Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 24.08.2005, GRDrs 670/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Solitudestraße 30 - Wohnheim der Diakonie Stetten" im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 228) wird in der Fassung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 19.04.2004/ 15.07.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.
Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 19.04.2004/15.07.2005.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.