Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister
Gz: OB 7831-10.08
GRDrs 177/2001
Stuttgart,
02/15/2001



Stuttgart 21 - Beteiligung an der Vorfinanzierung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
07.03.2001
08.03.2001



Beschlußantrag:

1. Die Stadt nimmt das Verhandlungsergebnis der Bundesregierung mit der Landesregierung Baden-Württemberg zur Finanzierung und Realisierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm zur Kenntnis.

2. Die Stadt ist grundsätzlich bereit, sich an den nicht abgedeckten Kosten der Vorfinanzierung von Stuttgart 21 zu einem Drittel, maximal 50 Millionen DM, zu beteiligen, wenn Land und Region jeweils ebenfalls ein Drittel tragen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen über einen Finanzierungs- und Realisierungsvertrag mit Bund, Land, Region und Bahn zu führen und dem Gemeinderat zur Beschlußfassung vorzulegen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1



Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster
Anlage 1 zur GRDrs 177/2001

Ausführliche Begründung:


Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm sind bekanntlich die wichtigsten Verkehrsprojekte des Landes, der Region und der Stadt. Es ist ein wesentliches Anliegen der Stadt, daß diese Schienenprojekte bald möglichst realisiert werden. Dies betrifft zum einen den Bahnknoten Stuttgart. Der Kopfbahnhof ist heute schon überlastet und müßte mit einem Aufwand von rund 1,5 Milliarden DM komplett saniert werden, ohne daß die wachsenden verkehrlichen Engpässe beseitigt würden.

Stuttgart 21 und die Neubaustecke Wendlingen – Ulm bilden eine funktionale Einheit. Deshalb ist es wichtig, daß sie auch möglichst zeitgleich realisiert wird.

Nachdem sich vor rund einem Jahr das Land, die Region und die Stadt, letztere mit der Bereitschaft, die freiwerdenden Grundstücke mit Ausnahme von A 1 in einem abgezinsten Wert zu übernehmen, auf ein Finanzierungskonzept geeinigt haben, war die Wirtschaftlichkeit des Projekts Stuttgart 21 gegeben. Dies bedeutet, daß die Deutsche Bahn mit diesem Projekt Geld verdienen wird.

Die Vertreter der Bundesregierung haben allerdings in der Aufsichtsratssitzung im März 2000 die Bedingung gestellt, daß Stuttgart 21 und die Neubaustrecke zeitgleich realisiert werden müssen.

Nach dem derzeitigen Bundesverkehrswegeplan und den langfristigen Investitionsplänen der Bahn war aber eine Finanzierung der Neubaustrecke vor 2012 in neun Jahresraten vorgesehen.

Das Land hat sich deshalb entschlossen, eine komplette Vorfinanzierung der Neubaustrecke zu übernehmen.

Im Oktober 2000 hat die Bundesregierung erklärt, daß auch der Bundesanteil für Stuttgart 21, nämlich 886 Millionen DM vorfinanziert werden müßten. Auch hier stünden Gelder erst ab 2012 zur Verfügung.

In langwierigen Verhandlungen hat man sich darauf verständigt, daß das Gesamtprojekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm zeitgleich und möglichst rasch verwirklicht wird.

Dies ist aber nur möglich, wenn der Anteil von 886 Millionen DM grundsätzlich vorfinanziert wird, abzüglich der von der Bahn zu überbringenden notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 120 Millionen DM.

Bei einer 6 %-igen Verzinsung ergeben sich hiermit Kosten von 270 Millionen DM, abzüglich der vom Bund bzw. Bahn übernehmenden Anteil von 120 Millionen DM. Die 150 Millionen DM sollen von Land, Region und Stadt zu je einem Drittel, d. h. mit je 50 Millionen DM getragen werden.

Bei einer Verzinsung von 5,5 % betragen die Vorfinanzierungskosten rund 250 Millionen DM abzüglich 120 Millionen DM, die die Bahn bzw. der Bund trägt. Die verbleibenden 130 Millionen DM können von Land, Stadt und Region jeweils zu einem Drittel getragen werden.

Damit wäre der Baubeginn für das Jahr 2004 finanziell abgesichert. Experten gehen davon aus, daß bis dahin das Planfeststellungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen werden kann, die Ausschreibungen erfolgen können und spätestens 2004 die Bauarbeiten beginnen können.

Der Bund tilgt dann die vorfinanzierten Baukosten ab dem Jahre 2011 in acht Jahren.

Dieses Verhandlungsergebnis wird im einzelnen in einem gemeinsamen Vertrag von Bund, Land, Stadt und Region festgeschrieben.

Da sich durch die zeitliche Verzögerung die bisher in den Kaufvertragsverhandlungen vorgesehenen Daten und Fristen verändern werden, wird die Stadt mit der Bahn entsprechend der neuen zeitlichen Vorgaben den Kaufvertrag anpassen und dem Gemeinderat zur Beschlußfassung vorlegen.