Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Gz: F 9011-05
GRDrs 855/2001
Stuttgart,
09/05/2001



Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
19.09.2001
20.09.2001



Beschlußantrag:

Für das Haushaltsjahr 2001 wird folgende
Nachtragshaushaltssatzung

beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

1.
      Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben
      des
      Vermögenshaushalts je um
      auf
1.983.200.000 DM
2.648.691.500 DM
2.
      Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
      für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
      (Kreditermächtigung) erhöht sich um

      auf
1.160.000.000 DM
1.300.000.000 DM
3.
      Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
      erhöht sich um

      auf
111.000.000 DM
222.090.000 DM

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.

§ 3

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert.


Begründung:


Nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung (GemO) ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bedeutende, bisher nicht veranschlagte Investitionen, geleistet werden sollen. Diese Situation ist nunmehr gegeben, da sich die Landeshauptstadt mit einer weiteren stillen Einlage von rd. 1 060 Mio. DM bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) beteiligen will. Außerdem sollen nunmehr auch die Grundstücke in den Teilflächen A 2 und A 3 im Bereich von Stuttgart 21 von der Stadt erworben werden. Des weiteren ist vorgesehen, Grundstücke im Bereich des Cannstatter Güterbahnhofes zu erwerben, wofür eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 111 Mio. DM notwendig ist.

Wegen Einzelheiten über die stille Einlage wird auf die Gemeinderatsdrucksache Nr. 864 /2001 verwiesen.

Vom beabsichtigten Grundstückskauf der Teilflächen A 2 und A 3 hat der Gemeinderat am 12. Juli 2001 (Gemeinderatsdrucksache Nr. 664/2001, Niederschrift Nr. 159/2001) zustimmend Kenntnis genommen. Derzeit wird ein gemeinsamer Kaufvertrag über alle von der Stadt zu erwerbenden Grundstücke im Bereich von Stuttgart 21 verhandelt. Die Gesamtaufwendungen werden sich voraussichtlich auf 923,3 Mio. DM belaufen. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird eine entsprechende Vorlage zur Beschlußfassung vorgelegt.

Die Aufwendungen für die stille Einlage und den Grunderwerb S 21 betragen insgesamt 1.983,2 Mio. DM. Für den bereits beschlossenen Erwerb der Teilfächen B, C und D im Bereich Stuttgart 21 stehen 351 Mio. DM in der allgemeinen Rücklage zur Verfügung. Weiterhin leistet die Deutsche Bundesbahn für die Geländemodellierung einen Beitrag von 33,3 Mio. DM, die vorerst zur Kaufpreisfinanzierung verwendet werden sollen. Die restlichen 1.598,9 Mio. DM sollen durch eine Zwischenfinanzierung aus der Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm von 438,9 Mio. DM und durch zusätzliche Kreditaufnahmen von 1.160 Mio. DM aufgebracht werden.

Nach den bestehenden Optionsverträgen ist es der Stadt möglich, vorhandene Energiebeteiligungen ganz oder teilweise zu veräußern. Sofern diese Optionen wahrgenommen werden, könnten im Jahr 2002 die aufgenommenen Kredite mit einem Teil der Veräußerungserlöse zurückgeführt und die Zwischenfinanzierung aus der Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm beendet werden. Beide Verwendungszwecke würden den vom Gemeinderat beschlossenen Grundsätzen, nämlich die Veräußerungserlöse als Vermögen dauerhaft zu erhalten, Rechnung tragen.

Falls auf den Verkauf der Beteiligungen verzichtet wird, müßte die stille Beteiligung im Jahr 2002 langfristig mit Fremdmitteln finanziert werden. Die Zwischenfinanzierung aus der Teilrücklage müßte stufenweise, entsprechend dem Mittelabfluß für die festgelegten Verwendungszwecke, ebenfalls durch Kreditfinanzierungen ersetzt werden.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2001 sind als Anlage zur GDRs 855/2001 beigefügt . Dabei wird besonders auf die Seiten 15 bis 17 hingewiesen, auf denen die Planänderungen dargestellt sind. Auf den Seiten 3 bis 14 und 18 bis 20 sind die Auswirkungen der Veränderungen auf den Gesamtplan, die Verpflichtungsermächtigungen, die Rücklagen und die Schulden enthalten, die aus formalen Gründen vorgelegt werden müssen.

Beteiligte Stellen






Dr. Klaus Lang
Erster Bürgermeister


Anlagen



Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2001