Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 3252-08
GRDrs 951/2004
Stuttgart,
11/30/2004



Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH - Gesellschafterversammlung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
15.12.2004
16.12.2004



Beschlußantrag:

1. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH wird ermächtigt


2. Der bisher im Vermögenshaushalt bei der Finanzposition 2.3211.9353.000-0999 veranschlagte Ankaufsetat “Kunstwerke für Galerie” wird ab dem Jahr 2005 auf die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH in Form eines Kapitalzuschusses übertragen. Damit wird die gGmbH Eigentümerin der aus diesen Mitteln neu erworbenen Kunstgegenstände.


3. Ausstellungen der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH sind über die städtische Eigenversicherung versichert. Dies gilt für die Kunstgegenstände, die die Landeshauptstadt der gGmbH überlässt, die ab 2005 von der gGmbH selbst erworben werden sowie für (Dauer-) Leihgaben Dritter an die gGmbH.


4. Die Verwaltung ist berechtigt, unterjährig Abschlagszahlungen auf die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Zuschüsse zu leisten.


Begründung:


Wirtschaftspläne 2004 und 2005

Für die Festsetzung des Wirtschaftsplanes ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Stiftungsrat zuständig. Abweichend davon werden die Wirtschaftspläne in der Übergangsphase für das Geschäftsjahr 2004 und 2005 durch Gesellschafterbeschluss festgesetzt. Aufgrund der verzögerten Eröffnung wurden die laufenden Ausgaben für das Jahr 2004 größtenteils aus dem städtischen Haushalt bestritten. Für den Wirtschaftsplan 2004 ist demnach nur eine sehr vereinfachte Form ausreichend.

Gesellschafterzuschuss
Die LHS zahlt den Zuschuss in Höhe von 3.876.120 EUR je nach Liquiditätsbedarf in Raten an die gGmbH aus. Der ursprünglich geschätzte Ansatz von 4.622.100 EUR wird um 745.980 EUR reduziert, da die Mitarbeiter der Stadt Stuttgart, die der gGmbH im Wege der Personalgestellung zum 01.01.05 zugewiesen werden, über den städtischen Haushalt bezahlt werden.

Da der Umzug und die Eröffnung vom Jahr 2004 nach 2005 verschoben wurde, erhält die gGmbH in 2005 noch einen “Sonderzuschuss”, der aus den verzögerten Maßnahmen 2004 resultiert. Die genaue Höhe kann erst nach Abschluss des Haushaltsjahres 2004 (Haushaltsreste) und der Ermittlung der tatsächlich aus der Verzögerung noch benötigten Mittel festgelegt werden. Der im Wirtschaftsplan 2005 vorgesehene Sonderzuschuss ist somit als vorläufige Größe zu betrachten und wird erst im Frühjahr 2005 konkretisiert.

Ankaufsetat
Die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH soll künftig den Ankaufsetat in Form eines Zuschusses in die Kapitalrücklage zur selbständigen Bewirtschaftung erhalten. Neben den im Haushaltsplan vorgesehenen und im Wirtschaftsplan 2005 eingestellten Mittel für den Ankaufsetat über 250 TEUR werden ggf. noch weitere Mittel aus Haushaltsresten übertragen, die erst nach Abschluss des Haushaltsjahres 2004 festgelegt werden können.

Die neu erworbenen Kunstgegenstände werden Eigentum der gGmbH. Damit ist eine klare Regelung getroffen, indem die bisherigen Kunstgegenstände im Eigentum der Stadt bleiben, alle Neuanschaffungen dagegen der gGmbH gehören. Der Erwerb neuer Kunstgegenstände aus diesem Ankaufsetat fällt damit in die Zuständigkeit der Geschäftsführung bzw. des Stiftungsrates und nicht mehr in die Zuständigkeit der LHS.

Im Gesellschaftsvertrag ist sichergestellt, dass das Vermögen der Gesellschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von ihnen geleisteten Sacheinlage übersteigt, an die Stadt Stuttgart zurückfällt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Kunst und Kultur zu verwenden hat (§ 3 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag).

Der Etat für “sonstige Kunstwerke” (Fipo 2.3211.9354.000-0999) aus dem junge und/oder mittellose Künstler/innen durch Ankäufe gefördert werden, bleibt Bestandteil des städtischen Haushaltsplanes und wird weiterhin durch das Kulturamt bewirtschaftet. Das Kunstmuseum berät den für Bildende Kunst zuständigen Fachreferenten beim Kulturamt.

Bewegliches Anlagevermögen (Erstausstattung)
Der gGmbH wird im Wege der Sacheinlage das bewegliche Anlagevermögen (Erstausstattung) für das Kunstmuseum sowie für die Büroräume des Handelshauses “Scala” übertragen, sobald alle Anschaffungen getätigt wurden und die genaue Höhe feststeht. Außerdem wird in diesem Zusammenhang ein Teil des bisher von der Galerie genutzten Anlagevermögens mit übergehen. Die Abstimmung hierfür erfolgt zwischen dem Kulturamt und der gGmbH. Die jährliche Abschreibung soll nach Feststellung des Jahresabschlusses der Kapitalrücklage entnommen werden. Der Beschluss über die Sacheinlage und der damit verbundenen Einlage in die Kapitalrücklage wird in 2005 vorgelegt.

Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2004 die Wirtschaftspläne vorberaten.


Abschlussprüfer für die Jahre 2004 und 2005
Die Stadtverwaltung hat vier Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Angebotsabgabe für die Jahresabschlussprüfung des Rumpfgeschäftsjahres 2004 und des Geschäftsjahres 2005 aufgefordert. Dabei erhält das wirtschaftlichste und ausgewogenste Angebot den Zuschlag.


Vergütung der Stiftungsratsmitglieder
Der Stiftungsrat hat seine Tätigkeit aufgenommen und bisher drei Mal getagt. Für die Festsetzung der Vergütung der Stiftungsratsmitglieder ist die Gesellschafterversammlung zuständig.


Eigenversicherung
Bei der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH handelt es sich um eine eigene juristische Person, für die die Eigenversicherungsordnung nicht automatisch gilt, sodass eine Entscheidung des Verwaltungsausschusses bzw. Gemeinderates herbeizuführen ist. Eine Versicherung der im Beschlussantrag genannten Fälle über ein privates Versicherungsunternehmen wäre mit erheblichen Kosten für die gGmbH verbunden.


Finanzielle Auswirkungen

Die in den Wirtschaftsplänen 2004/2005 vorgesehenen Zuschüsse sind im Haushaltsplan 2004/2005 veranschlagt.


Beteiligte Stellen

Referat KBS und Rechtsreferat

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Erfolgs- und Vermögensplan 2004
Anlage 2: Erfolgs- und Vermögensplan 2005
Anlage 3: Finanzplan
Anlage 4: Stellenplan 2005