Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
763/2001
Stuttgart,
10/08/2001
Stellenausstattung im Flüchtlingsbereich
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
15.10.2001
14.11.2001
15.11.2001
Beschlußantrag:
Für die
zentrale Verwaltung der Flüchtlinge beim Sozialamt
und
den
Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte in den Stadtbezirken
wird insgesamt ein Stellenbedarf von 46,65 Stellen anerkannt.
Das Verhältnis der Stellen in der zentralen Verwaltung der Flüchtlinge einschließlich des Betriebs der Flüchtlingsunterkünfte zu der Zahl der Flüchtlinge (Stellenschlüssel) wird auf 1:86 festgelegt.
Für die
soziale Betreuung sowie die Fachstelle Migration/Rückkehrberatung beim Sozialamt
wird insgesamt ein Stellenbedarf von 6,5 Stellen anerkannt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Nach dem sog. Asylkompromiss von 1993 nahm die Anzahl der in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Asylbewerber und somit auch die Zahl der von der Landeshauptstadt Stuttgart unterzubringenden Flüchtlinge zunächst konstant ab. Dies und personelle Veränderungen beim Sozialamt führten 1996/1997
zur Auflösung der früheren Abteilung "Aussiedler, Flüchtlinge und Unterkünfte"
des Sozialamtes (50-5) und zu einer Eingliederung der entsprechenden Arbeitsbereiche in die Abteilungen Verwaltung (50-1), Sozialleistungen (50-2) sowie Sozialarbeit und Betreuungsbehörde (50-4), verbunden mit abteilungsinternen Umstrukturierungsmaßnahmen. Im Jahre 1997 wurden von der Landeshauptstadt Stuttgart 3.800 Flüchtlinge untergebracht (vgl. Grafik in
Anlage 1
). Im Hinblick auf einen angenommenen weiteren deutlichen Rückgang der Flüchtlingszahlen hielt man es für denkbar, ohne eine entsprechende Abteilung auszukommen.
Die globalen Entwicklungen jedoch, vor allem die kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan, in Russland, in Afrika etc. und insbesondere auch die gesetzliche Veränderung (Übertragung der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber zum 1. April 1998 vom Land auf den Stadtkreis Stuttgart) führten dazu, dass die Zahl der von der Landeshauptstadt Stuttgart
unterzubringenden
Flüchtlinge seit 1997 wieder kontinuierlich stieg und sich auf einem deutlich höheren Niveau als dem ursprünglich angenommenen einpendelte. Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage (Afghanistan, Irak) ist mit einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen zu rechnen.
Seit Mitte der 80er bis fast zum Ende der 90er Jahre war der Bereich "Flüchtlinge" von einem ständigen Krisenmanagement geprägt, das durch die verantwortlichen Mitarbeiter permanent geleistet werden musste. Dabei wurde immer von einer relativ kurzen Aufenthaltsdauer dieser Flüchtlinge in Stuttgart und einer zügigen Rückführung in ihre Heimatländer ausgegangen. Weil man jeweils nur von vorübergehenden Erscheinungen ausging, ging man nicht daran, die Situation grundlegend zu verändern. Die in den vergangenen 10 Jahren in Europa und weltweit anhaltenden Krisen und geänderte aufenthalts- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen haben die Situation und auch die inhaltliche Arbeit grundlegend verändert: Flüchtlinge bleiben immer länger in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in Stuttgart (vielfach zwischen 5 und 10 Jahren). Auf Grund der Anzahl der sowohl im geregelten Verfahren der Landeshauptstadt Stuttgart zugewiesenen als auch im ungeregelten Verfahren (ohne Visum) nach Stuttgart einreisenden Flüchtlinge handelt es sich bei diesem Bereich um eine Daueraufgabe und einen ständigen Schwerpunkt im kommunalpolitischen Geschehen. Die hierfür dezentral und zentral vorzuhaltenden personellen und finanziellen Ressourcen sowie die für die Flüchtlingsunterbringung erforderlichen Unterkunftskapazitäten müssen dieser Daueraufgabe, die sich in den letzten 10 Jahren aus dem Krisenmanagement heraus entwickelt hat, Rechnung tragen.
Beteiligte Stellen
Das Referat Allgemeine Verwaltung hat die Vorlage mitgezeichnet.
Stellungnahme des Finanz- und Beteiligungsreferates:
"Damit die Kriterien für den künftigen Stellenbestand im Bereich Flüchtlinge festgeschreiben werden können, ist es erforderlich die bisher gültigen Maßstäbe für die Personalbemessung darzulegen.
Geht man von der ursprünglichen Ermächtigung des Gemeinderates im Jahr 1992 (GRDrs 193/1992) aus, so wurde für den Verwaltungsbereich (Verwaltung, Unterkünfte, Koordination der Betreuung - ohne Sozialhilfe und Betreuung) eine Gesamtstellenermächtigung von 53,5 Stellen bei 5.500 unterzubringenden Flüchtlingen festgelegt. Dies entspricht einem Stellenschlüssel von 1:103. Würde man diesen Stellenschlüssel auf die heutige Situation anwenden, so würde sich bei 4.000 Flüchtlingen ein Stellenbedarf von 39 Stellen ergeben. Nach dem Vorlageentwurf sind dem Flüchtlingsbereich derzeit 45,65 Stellen zuzuordnen. Somit ergibt sich gegenüber der Ermächtigung ein Stellenüberhang von 6,65 Stellen. Unter Anerkennung der im Vorlageentwurf vorgeschlagenen Schaffungen von 3,5 Stellen würde noch ein Überhang von 3 Stellen verbleiben.
Nach dem Rückgang der Flüchtlingszahlen wurden 1996 im Rahmen der Auflösung der Flüchtlingsabteilung verschiedene Stellen, die ursprünglich für Aufgaben im Flüchtlingsbereich geschaffen wurden, anderen Arbeitsgebieten zugeordnet. Damit die Entwicklung zwischen 1992 und heute einigermaßen nachvollzogen werden kann, sollte im Vorlageentwurf auch die Ausgangsbasis des Jahres 1992 und die Situation 1996 vor Auflösung der Flüchtlingsabteilung sowie die Stellenumwidmungen im Zusammenhang mit der Auflösung der Flüchtlingsabteilung dargelegt werden.
Im Ergebnis sollten dann unter Einbeziehung des OE-Prozesses und der damit verbundenen Nutzung von Synergieeffekten auch Aussagen zur Effektivitätssteigerung gemacht werden."
Hierzu ist folgendes zu bemerken:
Intensive, aufwändige Recherchen vom Sozialamt (unter Mithilfe des Haupt- und Personalamtes) der vergangenen (fast) zwei Jahre haben folgendes ergeben:
- Der heutige Stellenbestand im Flüchtlingsbereich, aber auch die Situation 1996 vor Auflösung der ehemaligen Flüchtlingsabteilung, wurde bereits dargelegt.
Insofern ist diese Forderung erfüllt.
Mit Schreiben vom 9. März 2001 wurde dem Haupt- und Personalamt eine
Aufstellung übermittelt, aus der ersichtlich ist, wie die Stellen der früheren
Abteilung 50-5 nach dem 1996 vom szt. Hauptamt geleiteten Organisations-
entwicklungsprozess innerhalb des Sozialamtes zugeordnet wurden. Somit wurde
auch diese Forderung erfüllt; das Haupt- und Personalamt hat daraufhin die
vorgenannten, vom Sozialamt dargestellten Fakten nicht mehr beanstandet.
- Unterlagen, aus denen sich zuverlässig der Stellenbestand im Flüchtlingsbereich
bis zum Jahre 1992 zurück recherchieren ließe, liegen nicht mehr vor. Dies hat
mehrere Gründe: Die Verwaltungsabteilung des Sozialamtes, einschließlich dem
Flüchtlingsbereich, mit dem Abteilungsleiter Herr Spatz hat sich erst Anfang 1997
neu formiert. Frühere Mitarbeiter/-innen sind nicht mehr im Amt bzw.
ausgeschieden. Anlässlich des Umzugs des Sozialamtes im Jahre 1995
wurden auch Akten in diesem Bereich ausgeschieden.
- Eine konkrete Personalbemessung für den Flüchtlingsbereich (Verwaltung) hat es
Anfang der 90er Jahre nicht gegeben. Der frühere Abteilungsleiter hat schriftlich
u. a. übermittelt: “... Daher versteht es sich von selbst, dass zur Bewältigung des
seinerzeit in Krisenmanagement ausartenden Dienstbetriebs das Personal
wechselseitig eingesetzt werden musste. So wurden vom Aussiedlerbereich
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Mithilfe bei der Asylbewerber- und Flüchtlings-
unterbringung, der Sozialbetreuung bei der Unterkunftsbeschaffung, der Sozial-
hilfe bei der Kostenabrechnung usw. eingesetzt. Auch konnte bei der Personal-
einteilung nicht streng nach Angestellten- und Arbeiterstellen unterschieden
werden. Eine genaue Zuordnung der Aufgabenbereiche wie heute war in dieser
Zeit nahezu unmöglich. ...”.
- Die Sozialverwaltung bestätigt, dass die in diesem Bereich tätigen
Mitarbeiter/-innen schon heute an den Grenzen ihrer psychischen und physischen
Belastbarkeit angelangt sind bzw. diese überschritten haben. Der im
Beschlussantrag genannte Stellenschlüssel ist für die ordnungsgemäße
Aufgabenerledigung zwingend erforderlich.
Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin
Anlagen
Ausführliche Begründung
Flüchtlingskoordination
Organisation und Gewährung von Sachleistungen
Aufnahme und Belegung
Hausorganisation in den Flüchtlingsunterkünften
Anlage 1 zur GRDrs 763/2001
Ausführliche Begründung:
1.
Situation früher und heute:
Mitte der 80er bis fast zum Ende der 90er Jahre war der Flüchtlings-/Aussiedlerbereich auf Grund der Ereignisse im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands und den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien durch ein permanentes Krisenmanagement, das durch die verantwortlichen Mitarbeiter permanent geleistet werden musste, gekennzeichnet. Im Vordergrund stand insbesondere die kurzfristige und behelfsmäßige Unterbringung von mehr als 7.500 Asylbewerbern. Außerdem musste die gleiche Anzahl von Flüchtlingen, die ohne Visum nach Stuttgart eingereist waren und bei Verwandten und Bekannten privat untergekommen sind, nach sozialhilferechtlichen Regelungen unterstützt werden (bis zum Juli 1997 nach dem Bundessozialhilfegesetz
- BSHG -, ab August 1997 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- AsylbLG -).
Seinerzeit wurde nur von einer relativ kurzen Aufenthaltsdauer dieser Flüchtlinge in Stuttgart und einer raschen Rückführung in ihre Heimatländer ausgegangen; daher erschien ein integrativer Ansatz der Betreuung für die Dauer des Aufenthalts weniger bedeutsam.
Infolge der grundlegenden Neuregelungen des Asylrechts im Jahre 1993 ("Asylkompromiss") und der u. a. damit verbundenen Drittstaatenregelung nahm die Anzahl der in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Asylbewerber und somit auch die Zahl der von der Landeshauptstadt Stuttgart unterzubringenden Flüchtlinge zunächst konstant ab. Dies und personelle Veränderungen beim Sozialamt führte ab Dezember 1996 zur Auflösung der früheren Abteilung "Aussiedler, Flüchtlinge und Unterkünfte" des Sozialamtes (50-5).
Die weltweiten kriegerischen Auseinandersetzungen in den vergangenen Jahren, die aktuellen Gefährdungslagen auf dem Balkan (nach wie vor Mazedonien), in Afghanistan und dem Irak sowie insbesondere auch die Übertragung der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber zum 1. April 1998 vom Land auf den Stadtkreis Stuttgart führten dazu, dass die Zahl der von der Landeshauptstadt Stuttgart
unterzubringenden
Flüchtlinge seit 1997 wieder kontinuierlich zugenommen und sich auf einem deutlich höheren Niveau als dem ursprünglich angenommenen stabilisiert hat (siehe
Grafik
):
Das Bundesinnenministerium teilte Anfang August 2001 mit, dass im gesamten laufenden Jahr die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 15,1 % anstieg. Die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland erreichte im Juli 2001 den bisherigen Jahreshöchststand; konkret stellten im vorgenannten Monat 8.093 Menschen einen Asylantrag. Zudem werden auch in den künftigen Jahren von der Bundesrepublik Deutschland im bisherigen noch relativ hohen Umfang Spätaussiedler (100 000 Personen) und jüdische Emigranten aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion
(5.000 - 10.000 Personen) aufgenommen mit dem Ziel, diese in der Bundesrepublik Deutschland umfassend einzugliedern.
Weil die Flüchtlinge auf Grund anhaltender Krisen in ihren Heimatländern und wegen geänderter aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen immer länger in der Bundesrepublik Deutschland bleiben (vielfach zwischen 5 und 10 Jahren), ist die heutige Aufgabenstellung im Flüchtlingsbereich vor allem durch einen für die Dauer des Aufenthalts integrativen Ansatz vor Ort in den Stadtbezirken geprägt (Einbindung der Nachbarschaft, Flüchtlingsfreundeskreise, Schulen, Kindergärten, kirchliche Einrichtungen etc.).
2.
Neue Aufgaben seit 1998 bzw. 1999 im Einzelnen:
2.1 Flüchtlingskoordination:
Die "Flüchtlingskoordination" setzt mit einem differenzierten sozialverträglichen Vorgehen die Grundzüge des "Stuttgarter Modells" um.
Sie führt die Aktivitäten der einzelnen Sach- und Fachgebiete der städtischen Ämter, der Träger der Freien Wohlfahrtspflege, derehrenamtlichen Freundeskreise u. ä. zusammen. Sie trägt dabei erfolgreich zu einem gedeihlichen Miteinander in den Stadtbezirken und im gesellschaftlichen Bereich bei, sie interveniert frühzeitig bei aktuellen Krisen und entwickelt prospektiv planerische Ansätze, die den künftigen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich Rechnung tragen. Sie hat die redaktionelle Federführung des halbjährlich vorgelegten "Stuttgarter Flüchtlingsberichts" (im Einzelnen
- siehe
Anlage 2
, die noch Gegenstand der Stellenplanberatungen sein wird -).
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 1999 der befristeten Einstellung einer Halbtagskraft in Verg.Gr. 3 BAT gegen Blockierung einer 0,5 Arbeiterstelle zugestimmt. Eine dauerhafte Flüchtlingskoordination in der beschriebenen Weise ist zwingend erforderlich. Für die Schaffung dieser Stelle zum Stellenplan 2002/2003 steht die blockierte Arbeiterstelle Nr. 500 0105 710 als Deckung zur Verfügung. Die Stelle wurde im Zuge der Verstaatlichung der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft Burgstallstraße nicht mehr besetzt.
2.2 Organisation und Gewährung von Sachleistungen seit 1999:
Die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zum 1. April 1998 vom Land an den Stadtkreis Stuttgart übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Erstunterbringung von Asylbewerbern erfordern insbesondere im Sachleistungsbereich (Nahrungsmittel/Hygieneartikel/Kleidung) einen immensen Verwaltungsaufwand - im Einzelnen siehe
Anlage 3
, die noch Gegenstand der Stellenplanberatungen sein wird -.
Der Verwaltungsausschuss hat ebenso in seiner Sitzung vom 5. Mai 1999 hierfür der befristeten Einstellung einer Vollzeitkraft zugestimmt. Die Verwaltung ist seinerzeit von der Versorgung von ca. 800 Sachleistungs-
empfängern ausgegangen. Diese Zahl ist inzwischen auf 1.500 angewachsen (Tendenz steigend). Der schwierige Aufgabenbereich erfordert außerdem eine ständige Präsenz. Für die Wahrnehmung dieser Pflichtaufgaben nach dem FlüAG besteht deshalb der Bedarf von 2 Stellen für Vollzeitkräfte. Die Schaffung dieser Planstellen für Sachbearbeiter in Bes.Gr. A 10/Verg.Gr. 4B BAT zum Stellenplan 2002/2003 ist zwingend erforderlich. Für die Schaffung beider Stellen stehen zur Deckung die Stellen Nr. 500 0105 150 in Verg.Gr. 5C BAT sowie die Arbeiterstelle Nr. 500 0105 570 zur Streichung zur Verfügung. Beide Stellen wurden im Rahmen des Abbaus der Kapazität in der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft Leitzstraße frei.
2.3 Aufnahme und Belegung:
Im Zusammenhang mit der o. g. Übertragung von Aufgaben vom Land auf den Stadtkreis Stuttgart nach dem FlüAG zum 1. April 1998 ist von der Landeshauptstadt Stuttgart auch die sog. Anschlussunterbringung zu gewährleisten. Dabei ist vorgeschrieben, bleibeberechtigten Flüchtlingen im Rahmen einer zweiten Verteilerrunde zügig eine endgültige Unterbringung zu ermöglichen. Dabei ist auf eine rasche Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen hinzuwirken (im Einzelnen vgl. GRDrs 866/2000 vom 31.10.2000). Zudem erfordern jährlich rd. 1.000 Umzugsmaßnahmen, insbesondere bedingt durch die Umwidmung von Flüchtlingsunterkünften, einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand - im Einzelnen siehe
Anlage 4
, die noch Gegenstand der Stellenplanberatungen sein wird -.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 1999 der befristeten Einstellung einer Vollzeitkraft unter Blockierung einer Arbeiterstelle zugestimmt. Der Bedarf für diese Stelle ist im Hinblick auf die erwähnten vom Land auf den Stadtkreis Stuttgart übertragenen Daueraufgaben nach wie vor gegeben. Die Schaffung dieser Planstelle für eine/n Sachbearbeiter/in in Verg.Gr. 5C BAT zum Stellenplan 2002/2003 ist zwingend erforderlich. Als Deckung steht die blockierte Arbeiterstelle Nr. 500 0105 620 zur Streichung zur Verfügung. Die Stelle wurde im Zuge des Abbaus des Übergangswohnheims Metzstraße nicht mehr besetzt.
3.
Betrachtung der Stellen im Flüchtlingsbereich
3.1
Zentrale
Verwaltung der Flüchtlinge beim Sozialamt sowie Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte in den Stadtbezirken
Zentrale Verwaltung der Flüchtlinge beim Sozialamt
Betrieb der Flüchtlings- unterkünfte in den Stadtbezirken
Gesamtzahl der Stellen
Flüchtlinge
1996
24
36
60*
4.700
2001
22,15
24,5**
45,65***
4.000
* einschließlich 10 Ermächtigungen ohne Planstelle
** siehe Anlage 5 "Hausorganisation der Flüchtlingsunterkünfte"
*** enthalten sind 4,5 Ermächtigungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern (2,5 Mitarbeiter für neue Aufgaben, s. Ziffern 2.1 bis 2.3, sowie 2 Mitarbeiter aus Ermächtigungen vor 1996), für die zum Stellenplan 2002/2003 Planstellen geschaffen werden müssen. Nicht enthalten ist die zweite Sachleisterstelle (s. Ziffer 2.2), die ebenfalls zum Stellenplan 2002/2003 geschaffen werden muss. Die Schaffung kann jeweils gegen Streichung erfolgen.
Vor Auflösung der Flüchtlingsabteilung 1996 betrug das Verhältnis der Stellen in der zentralen Verwaltung der Flüchtlinge und im Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte zu der Zahl der Flüchtlinge 1:78. Im August 2001 betrug dieses Verhältnis 1:88. Unter Hinzurechnung der o. g. zusätzlichen Sachleisterstelle ergibt sich ein Verhältnis von 1:86.
Es ist zwingend erforderlich, diesen Stellenbestand sowie den Bedarf für eine zusätzliche Sachleisterstelle anzuerkennen.
Auf der dargestellten Grundlage sollte dann auch die Stellenbemessung für die weitere Entwicklung im Flüchtlingsbereich erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Auflösung der ehemaligen Flüchtlingsabteilung wurde der damalige Verwaltungsleiter des Sozialamtes mit Stelle (A 15 h.D.) zum Rechnungsprüfungsamt umgesetzt. Zusätzlich zu dem vorgenannten Stellentransfer (mit Person) vom Sozialamt zum Rechnungsprüfungsamt wurde - für die Sozialverwaltung nicht nachvollziehbar - vom Sozialamt verlangt, noch zwei m.D.-Stellen zu streichen. Zwischenzeitlich wurde die genannte A 15 h.D.-Stelle gestrichen und beim Rechnungsprüfungsamt eine entsprechende Stelle neu geschaffen. Damit ist die szt. Forderung auch formal obsolet.
3.2 Sozialleistungen
,
Sozialhilfegewährung für Flüchtlinge
Die Stellenbemessung im Bereich Sozialleistungen (50-2) ist im Rahmen des Stellenbemessungsverfahrens "Sozialhilfe" berücksichtigt.
3.3 Sozialbetreuung im Flüchtlingsbereich
Flüchtlinge
Stellen
1996
4.700
11,5
(davon 6,5 Ermächtigungen o. P.)
2001
4.000
6,5
(davon 2,5 Ermächtigungen o. P.)
Die Soziale Betreuung in den Unterkünften wird inzwischen im Wesentlichen von den Freien Trägern wahrgenommen. Mit dem jetzigen Stellenbestand im Bereich der Betreuung
vor Ort
- Ermächtigung für die Beschäftigung von 2,5 Mitarbeitern - kann eine städtische Betreuung in einer staatlichen Unterkunft (Betreuungsschlüssel 1:120) und in einer kommunalen Unterkunft (Betreuungsschlüssel 1:145) sowie in einem Übergangswohnheim (Kostenerstattung durch das Land) sichergestellt werden. Der Stellenbestand reduzierte sich hier seit 1996 um 4 Ermächtigungen zur Einstellung von Mitarbeitern. Im restlichen Bereich reduzierte sich der Stellenbestand ohne Aufgabenrückgang um 1 Stelle. Aus den erwähnten Gründen ist es unabdingbar notwendig, für die vor Ort eingesetzten 2,5 Mitarbeiter zum Stellenplan 2002/2003 Planstellen in Verg.Gr. 4B Fg. 16 zu schaffen. Als
Deckung stehen 2,5 Arbeiterstellen aus dem Flüchtlingsbereich zur Verfügung (Nr. 500 0105 500, 500 0105 520, 500 0105 560). Zwei dieser Stellen wurden 1998 im Vorgriff auf den Stellenplan 1999 geschaffen. Sie sind im Rahmen des Abbaus von Unterkünften nicht besetzt. Eine halbe Stelle wurde im Zusammenhang mit der Schließung der kommunalen Sammelunterkunft S-Vaihingen frei.
4.
Stellenplantechnische Erfordernisse:
4.1 Schaffungen gegen Streichungen
Anstelle von 7 Ermächtigungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern (vgl. Ziff. 3.1*** 2,5 Mitarbeiter für neue Aufgaben, 2 Mitarbeiter aus Ermächtigungen vor 1996 sowie Ziff. 3.3 2,5 Mitarbeiter, die vor Ort zur Sozialbetreuung eingesetzt sind) sowie für den Aufgabenzuwachs bei der Gewährung von Sachleistungen müssen im Rahmen der Stellenplanberatungen zum Haushalt 2002/2003 entsprechende Planstellen geschaffen werden. Dem stehen jeweils die beschriebenen Stellenstreichungen gegenüber.
Außerdem wurden aufgrund von Veränderungen im Flüchtlingsbereich (Entmietung eines Übergangswohnheims für Spätaussiedler in S-Ost bei gleichzeitiger Umwidmung einer Asylbewerberunterkunft in ein Übergangswohnheim für Spätaussiedler in S-Vaihingen) beim Sozialamt zum 1. Januar 2001 1,5 Stellen nicht mehr besetzt sowie eine Ermächtigung für die Besetzung einer Stelle nicht mehr in Anspruch genommen. Dies bedeutet, dass 1,5 Stellen ersatzlos gestrichen werden können.
4.2 Wegfall von KW- bzw. BP-Vermerken
Da es sich - wie die Erfahrungen der letzten 15 Jahre gezeigt haben - beim Flüchtlingsbereich um eine ständige staatliche bzw. kommunale Aufgabe handelt, ist es notwendig, die an noch 43 Stellen angebrachten KW- bzw. BP-Vermerke zu streichen.
An 3 Handwerkerstellen verbleibt weiterhin ein KW-Vermerk (vgl. Beschluss des Gemeinderats vom 24. März 2000 im Rahmen der Verabschiedung des Doppelthaushaltes 2000/2001); bei Freiwerden dieser Stellen wird die Vergabe der Handwerkerleistungen an Freie Träger vorgenommen.
5.
Ausblick
Parallel zu dieser Vorlage wird die Organisationsentwicklung Sozialer Dienstleister (GRDrs 825/2001) in die Gremien eingebracht. Neben den regelmäßigen Flüchtlingsberichten wird zu den Stellenplanberatungen 2004/2005 erneut über die Entwicklung im Flüchtlingsbereich berichtet werden.
Anlage 2 zur GRDrs 763/2001
Flüchtlingskoordination
Stellenschaffung zum Stellenplan 2002
Org.einheit
(aut. Stpl.)
Amt
Stellen-
wert
Haushalt
St.
Schl.
Funktions-
bezeichnung
Anzahl der
Stellen
Stellen-
vermerk
Durchschnittl. jährl. kostenwirksamer Aufwand DM
500 0105
Sozialamt
V 3
Koordinator/-in
0,5
1.
Antrag, Stellenausstattung
Beantragt wird die Schaffung einer 0,5 Stelle für eine/-n Koordinator/-in für Flüchtlingsfragen.
2.
Schaffungskriterien
Die Entwicklung im Flüchtlingsbereich, insbesondere seit 1998, hat nachhaltige Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/-innen des Sozialamtes. Ein beachtlicher Aufgabenzuwachs entstand in der Gesamtkoordination aller damit zusammenhängenden Aufgaben (s. Ziffer 3.1).
Seit 1999 wird deshalb diese Aufgabe durch eine befristete Sonderermächtigung des Gemeinderats von 1 Mitarbeiterin unter Blockierung einer halben Arbeiterstelle wahrgenommen. Für die Schaffung der beantragten Planstelle steht deshalb die blockierte Arbeiterstelle Nr. 500 0105 710 zur Streichung zur Verfügung.
.
3.
Bedarf
3.1 Anlass
Die Flüchtlingskoordination der Landeshauptstadt Stuttgart hat die Aufgabe, die vielfältigen städtischen Aktivitäten für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen mit den Aktivitäten der Wohlfahrtsverbände und der Ehrenamtlichen vor Ort zusammenzuführen und diesen Bereich durch regelmäßige Berichterstattung transparent und planbar zu gestalten.
Durch die in der vorliegenden GRDrs dargestellte Entwicklung im Flüchtlingsbereich hat sich auch die Koordination aller Akteure zu einer Daueraufgabe entwickelt.
Zudem gilt es, weitere Ansprechpartner im Bereich des Ehrenamts, in den Stadtbezirken und bei den Freien Wohlfahrtsverbänden zu gewinnen und zusätzliche Mittel für "Sozialsponsoring" zu akquirieren.
Hinsichtlich der ständigen Gefahr ausländerfeindlicher Einstellungen oder gar Übergriffen ist es von großer Bedeutung, den Flüchtlingsbereich öffentlich durch präventive Akzeptanzmaßnahmen (Initiierung und Stärkung ehrenamtlichen Engagements, Sonderaktivitäten für Flüchtlingskinder, Maßnahmen zur Sicherung eines akzeptablen Erscheinungsbilds der Unterkünfte) zu stabilisieren und bei Krisen rasch und adäquat zu intervenieren.
3.2 Bisherige Aufgabenwahrnehmung
Die Flüchtlingskoordination der Landeshauptstadt Stuttgart hat die Aufgabe, gedeihliche Lebensbedingungen für die verschiedenen Gruppen von Flüchtlingen in staatlichen (unter städtischer Regie) und städtischen Unterkünften Stuttgarts zu sichern, zu fördern und dazu beizutragen,
dass die Unterkünfte und die Flüchtlinge in den Stadtbezirken sozial integriert werden;
dass Bezirksbeiräte, Bezirksversammlungen, Bürgervereine, Sportvereine u. a. laufend, und nicht nur im Konfliktfall, in die Information und Unterstützung stadtteilspezifischer Flüchtlingsarbeit einbezogen werden;
dass die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten in den Flüchtlingsfreundeskreisen unterstützt und begleitet, Hilfestellung bei besonderen Problemen und ämterübergreifenden Angelegenheiten gewährt wird -, Öffentlichkeitsarbeit, Akquisition und Vermittlung von Spenden und finanzielle Unterstützung für besondere Projekte, Moderation bei besonderen Konflikten;
dass die Akzeptanz der Flüchtlinge und der Flüchtlingsarbeit durch kulturelle, wohnumfeldverbessernde und soziale Aktivitäten gefördert wird und Konflikte durch präventive Maßnahmen vermieden werden;
dass Konzepte zur Vorbereitung rückkehrwilliger Flüchtlinge entwickelt und erprobt werden, z. B. Spezialkurse für rückkehrwillige Jugendliche;
dass das Versorgungskonzept für Flüchtlinge der Landeshauptstadt Stuttgart weiterentwickelt und aktualisiert wird -, Anschlussunterbringung, alleinreisende Minderjährige, neue Flüchtlingsgruppen, Aussiedler, Verstaatlichungen;
dass die Berichterstattung über die aktuelle Situation von Flüchtlingen in Stuttgart für die politischen Gremien und die Presse ermöglicht wird (wie der Flüchtlingsbericht mit
Themenschwerpunkten sowie Berichte in den Bezirks- und Sicherheitsbeiräten und in sonstigen öffentlichen Versammlungen).
3.3 Auswirkungen bei Ablehnung der Stellenschaffungen
Der Flüchtlingsbereich wird von sehr vielen unterschiedlichen Akteuren getragen, deren Potentiale immer wieder zusammengetragen werden müssen.
Der humanitäre und gesetzliche Auftrag der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen durch die Landeshauptstadt Stuttgart kann auch künftig nur mit öffentlicher Akzeptanz, Planungssicherheit und Transparenz zufriedenstellend umgesetzt werden.
Das gute Image des Standorts der Landeshauptstadt Stuttgart als untere Aufnahmebehörde, die auf ein friedliches Zusammenleben aller gesellschaftlicher Gruppen großen Wert legt, sollte nicht dadurch gefährdet werden, dass eine Stelle, die präventiv und integrierend zur Vermeidung von Konflikten beiträgt, wegfällt.
4.
Stellenvermerke
keine
Anlage 3 zur GRDrs 763/2001
Organisation und Gewährung von Sachleistungen
Stellenschaffung zum Stellenplan 2002
Org.einheit
(aut. Stpl.)
Amt
Stellen-
wert
Haushalt
St.
Schl.
Funktions-
bezeichnung
Anzahl der
Stellen
Stellen-
vermerk
Durchschnittl. jährl. kostenwirksamer Aufwand DM
500 0105
Sozialamt
V 4b/
A 10
Sachbearbeiter/-innen
2,0
1.
Antrag, Stellenausstattung
Beantragt wird die Schaffung von zwei Stellen für Sachbearbeiter/-innen zur Gewährung von Sachleistungen für Flüchtlinge im Sachgebiet Gebäudebelegung/Gebäudebetrieb der Abteilung Verwaltung beim Sozialamt.
2.
Schaffungskriterien
Die Organisation und Gewährung von Sachleistungen für z. Zt. rd. 1.500 Flüchtlinge bei der Abteilung Verwaltung des Sozialamtes, Sachgebiet Gebäudebelegung/Gebäudebetrieb, ist eine Pflichtaufgabe nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) vom 1. April 1998 i. V. mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom 5. August 1997.
Seit 1999 wird die Aufgabe im Rahmen einer befristeten Sonderermächtigung des Gemeinderats von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin ohne Planstelle wahrgenommen. Seit der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben nach dem FlüAG hat sich die Anzahl der zu gewährenden Sachleistungen verdoppelt. Die Schaffung von insgesamt zwei Planstellen für Sachbearbeiter/-innen ist deshalb dringend erforderlich.
Für die Schaffung beider Stellen werden die Stellen Nr. 500 0105 150 in Verg.Gr. 5C BAT sowie die Arbeiterstelle Nr. 500 0105 570 zur Streichung angeboten.
3.
Bedarf
3.1 Anlass
Die Sachleistungsgewährung ist zentraler Bestandteil des "Systemwechsels", der mit Inkrafttreten des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zum 1. April 1998 konkretisiert wurde. Die bei den Hilfesuchenden, den Wohlfahrtsverbänden und in der Öffentlichkeit umstrittene Sachleistungsgewährung für Flüchtlinge ist (aus den verschiedensten Gründen) ein ständiger Konfliktherd. Diese Art der Sozialhilfegewährung muss zentral organisiert, gesteuert und kontrolliert werden (Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Gesichtspunkte). Nach den Vorgaben der VOB/VOL sind die leistungsfähigsten Anbieter von Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln, Bekleidung etc. auf einem sich vergrößernden Markt zu gewinnen. Unter Einhaltung der reduzierten Sozialhilfe-Regelsätze nach dem AsylbLG sind im Sinne einer sozialverträglichen Flüchtlingsversorgung die kulturellen, nationalitätenspezifischen, aber auch die religionsbedingten Werte von Staatsangehörigen aus mehr als 30 Ländern maßvoll zu berücksichtigen. Die Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich der Ausgabenerstattungsmöglichkeiten zwingt auch zu entsprechender wirtschaftlicher Betriebsführung. Um dabei mit der Landesverwaltung umfassendes Einvernehmen erzielen zu können, sind die damit verbundenen Aufgaben, die mehrere Ämter betreffen, zentral zu koordinieren bzw. vor der Errichtung oder dem Umbau einer Unterkunft entsprechend zu planen.
3.2 Bisherige Aufgabenwahrnehmung
Nachdem sich die Anzahl der zu gewährenden Sachleistungen von 1998 bis heute um 100 % erhöht hat, kann die Aufgabe mit einer Stelle nicht mehr in befriedigender Weise wahrgenommen werden, mit der Folge eines erhöhten Konfliktrisikos. Im Einzelnen fallen insbesondere folgende Tätigkeiten an:
·
Europaweite Ausschreibungen der o. g. Sachleistungen nach VOB/VOL.
·
Organisatorische Umsetzung nach Vergabe durch den Gemeinderat.
·
Planung, Organisation und Überwachung der Gewährung von Sachleistungen gemäß § 3 AsylbLG in z. Zt. 7 Gemeinschaftsunterkünften mit 1.700 Plätzen.
·
Mitwirkung bei der Einrichtung von Laden-Räumlichkeiten in Unterkünften, in denen Sachleistungen gewährt werden, im Benehmen mit dem Land und der Staatlichen Hochbauverwaltung.
·
Organisation der Ausgabe von Sachleistungen in den Unterkünften mit stationären Läden und auch in mobilen Läden.
·
Erstellung von Bedarfslisten für Lebensmittel, Hygieneartikel und Bekleidung im Rahmen der Regelsätze und Pauschalen nach dem AsylbLG und den ernährungsphysiologischen Vorgaben des Landes für Kinder, Erwachsene, Schwangere und Kranke.
·
Zentrale Überwachung der Qualität und Quantität der Lieferungen in den Bereichen Lebensmittel, Hygiene, Bekleidung und Sonderbedarf unter Berücksichtigung der Nationalität und Religionszugehörigkeit der einzelnen Hilfeempfänger in Zusammenarbeit mit den Heimleitungen, den Sozialdiensten, dem Gesundheitsamt und weiteren Fachämtern.
·
Weiterentwicklung und Anpassung des Punktesystems für Sachleistungen.
·
Einführung von Hygieneartikeln in den Läden unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Benutzerfreundlichkeit
·
Sicherstellung einer flexiblen Zusammenarbeit mit den Lieferanten (zu allen
Tageszeiten).
·
Kurzfristige Organisation von Sachleistungen in Notfällen.
3.3 Auswirkungen bei Ablehnung der Stellenschaffungen
¨
Kein zentraler Ansprechpartner für Zulieferer, Heimleitungen, Sozialdienste und Beschwerdeführer. Dadurch ist die auch aus Gründen der Effektivität erforderliche Koordination der einzelnen Belange nicht möglich.
¨
Bedingt durch unzureichende Kontrollen der Sachleistungen (Lebensmittel, Hygieneartikel, Bekleidung) besteht die Gefahr, dass die vorgegebenen Qualitäts- und Quantitätsanforderungen nicht mehr erfüllt werden. Dies führt zur Unzufriedenheit der Sachleistungsempfänger, was ein erhöhtes Konfliktpotential, auch nach außen hin, darstellt.
¨
Die Ausführung und Durchsetzung des auf mehreren Säulen aufgebauten Sachleistungsprinzips (gewerbliche Betreiber, Verwaltung, Heimleitung, Sozialbetreuung) wäre durch das Fehlen eines zentralen Ansprechpartners in der Verwaltung nicht mehr möglich.
¨
Die zentrale Steuerung und Bündelung aller mit dem Sachleistungsprinzip zusammenhängender Vorgänge ist zwingend erforderlich. Ansonsten ist die bedarfsgerechte und zur Sicherstellung der Gesundheit erforderliche Versorgung der Leistungsempfänger, die auch den Gleichbehandlungsgrundsatz erfüllen muss, nicht gewährleistet.
4.
Stellenvermerke
keine
Anlage 4 zur GRDrs 763/2001
Aufnahme und Belegung
Stellenschaffung zum Stellenplan 2002
Org.einheit
(aut. Stpl.)
Amt
Stellen-
wert
Haushalt
St.
Schl.
Funktions-
bezeichnung
Anzahl der
Stellen
Stellen-
vermerk
Durchschnittl. jährl. kostenwirksamer Aufwand DM
500 0105
Sozialamt
V 5c
Sachbearbeiter/-in
1,0
1.
Antrag, Stellenausstattung
Beantragt wird eine Stelle für eine/-n Sachbearbeiter/-in im Sachgebiet Gebäudebelegung/Gebäudebetrieb der Abteilung Verwaltung beim Sozialamt zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) insbesondere im Zusammenhang mit der Anschlussunterbringung.
2.
Schaffungskriterien
Die Anschlussunterbringung ist eine der neuen Pflichtaufgaben nach dem am 1. April 1998 in Kraft getretenen FlüAG (vgl. GRDrs 866/2000). Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist die Schaffung von einer Planstelle für eine/-n Sachbearbeiter/-in dringend erforderlich.
1999 konnte für diese neue Aufgabe im Rahmen einer befristeten Sonderermächtigung des Gemeinderats unter Blockierung von einer Arbeiterstelle eine Mitarbeiterin eingestellt werden. Die Schaffung der beantragten Planstelle kann deshalb gegen die Streichung der dafür blockierten
Arbeiterstelle Nr. 500 0105 620 erfolgen.
3.
Bedarf
3.1 Anlass
Mit Inkrafttreten des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zum 1. April 1998 kamen im Sachgebiet Gebäudebelegung/Gebäudebetrieb insbesondere im Zusammenhang mit der Anschlussunterbringung vielfältige Verwaltungsaufgaben hinzu.
3.2 Bisherige Aufgabenwahrnehmung
Folgende Aufgaben werden im Einzelnen wahrgenommen:
·
Anschlussunterbringungen
erfolgen z. Zt. aus 7 staatlichen Gemeinschaftsunterkünften für Asylberechtigte nach § 16 a Grundgesetz, für Flüchtlinge mit Aufenthaltsbefugnis nach § 51 Ausländergesetz, für Flüchtlinge, deren Aufenthalt bereits 12 Monate geduldet ist sowie für jüdische Emigranten. Hierzu gehört die
Koordination
der Zuteilung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe auf die 41 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg sowie die Umsetzung der Anschlussunterbringung per Bescheid und die Organisation der Anschlussunterbringung in andere Landkreise bzw. innerhalb Stuttgarts gemäß der Konzeption zur Anschlussunterbringung (vgl. GRDrs 866/2000).
Die Umsetzung der Anschlussunterbringung ist gekennzeichnet durch besondere Probleme:
·
Aufwendige Prüfung der eingereichten Daten auf Grund der unterschiedlichen Datenlage bei städtischen Ämtern, beim Regierungspräsidium Karlsruhe und beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.
·
Der weiter zu verteilende Personenkreis zeigt keinerlei Bereitschaft, Stuttgart zu verlassen. Daraus entsteht hoher Informations- und Beratungsbedarf (Sprechzeiten). In bestimmten Fällen muss Verwaltungszwang angewandt werden.
·
Flüchtlinge aus 32 Nationen (Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten), Organisation und Koordination der Beförderung in andere Landkreise.
·
Das gelegentliche Untertauchen von Personen verursacht erhebliche Nacharbeit (erneute Kommunikation mit allen beteiligten Stellen).
·
Arbeitsintensive Widerspruchsverfahren, Prozessrisiko.
Außerdem erfolgt von dieser Stelle aus die
Belegung
der staatlichen und kommunalen Unterkünfte und von Einrichtungen der Freien Träger.
Zu den Aufgaben gehört auch die Erstellung von
Statistiken
über die Belegung aller Unterkünfte, auf deren Grundlage die Kostenerstattungen durch das Land erfolgen.
3.3 Auswirkungen bei Ablehnung der Stellenschaffung
·
Die Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Stuttgart nach dem FlüAG können nicht frist- bzw. ordnungsgemäß erfüllt werden.
·
Die Zahlungen der Pauschalen an die Landeshauptstadt Stuttgart nach dem FlüAG werden nicht geleistet.
·
Die (öffentliche) Ordnung wird gefährdet, wenn die Zuteilung der Flüchtlinge nach dem Bevölkerungsschlüssel des Landes nicht durchgeführt werden kann. Durch Flüchtlinge und Asylbewerber, die sich illegal in Stuttgarter Unterkünften aufhalten, entsteht Unruhe, sofern die Verwaltung nicht reagiert.
·
Der Mehrbedarf an Mitteln durch die freien Träger (zusätzliche Sozialarbeit, vgl. GRDrs 866/2000) kann nicht gedeckt werden.
·
Der Zuzug von bleibeberechtigten Flüchtlingen aus den 41 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs nach Stuttgart kann nicht gesteuert werden.
·
Belegung als Kernstück der Flüchtlingsarbeit erfordert vor allem Konstanz.
·
Das gesamte Berichtswesen (Flüchtlingsbericht) und die Planung des Flüchtlingsbereiches basieren auf Statistiken, die mit Hilfe dieser Stelle erstellt werden.
4.
Stellenvermerke
keine
Anlage 5 zur GRDrs 763/2001
Hausorganisation in den Flüchtlingsunterkünften
Bis 150 Plätze:
eine Stelle Heimleitung
0,5 Stelle Alleinhandwerker
150 - 200 Plätze:
eine Stelle Heimleitung
eine Stelle stellvertretende Heimleitung
(in Personalunion Alleinhandwerker)
ab 200 Plätze:
eine Stelle Heimleitung
eine Stelle stellvertretende Heimleitung
ein Alleinhandwerker
Im Einzelnen ist folgende Personalausstattung gegeben:
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Wangen:
ein Heimleiter
ein Stellvertreter
ein Alleinhandwerker (mit KW-Vermerk)
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Feuerbach:
ein Heimleiter
ein Stellvertreter (in Personalunion Alleinhandwerker)
ein Alleinhandwerker
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge in Stuttgart-Mitte/Stuttgart-West:
eine Heimleiterin
ein Alleinhandwerker
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Bad Cannstatt:
eine Heimleiterin
ein Alleinhandwerker (50 %)
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Degerloch:
ein Heimleiter
ein Stellvertreter (in Personalunion Alleinhandwerker)
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Süd:
eine Heimleiterin
ein Alleinhandwerker (50 %)
Staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Stuttgart-Botnang:
eine Heimleiterin
ein Stellvertreter (in Personalunion Handwerker)
ein Alleinhandwerker (mit KW-Vermerk)
Städtische Sammelunterkunft in Stuttgart-Bad Cannstatt:
ein Heimleiter
ein Stellvertreter (in Personalunion Handwerker)
ein Alleinhandwerker (mit KW-Vermerk)
Städtische Sammelunterkunft in Stuttgart-Stammheim:
eine Heimleiterin
ein Stellvertreter (in Personalunion Handwerker)
Staatliches Übergangswohnheim für Spätaussiedler in Stuttgart-Vaihingen:
ein Heimleiter
eine Stellvertreterin
ein Alleinhandwerker
eine Reinigungskraft (50 %) (u. a. für den Kindergarten
innerhalb der Unterkunft)