Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
294
5
VerhandlungDrucksache:
884/2005
GZ:
T
Sitzungstermin: 08.12.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2006;
Änderungen der Satzungen:
- Hausgebührensatzung (HGS)
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.12.2005, nichtöffentlich, Nr. 708

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit der Maßgabe, dass in der Ziffer 1.5 des Beschlussantrages die Zeile 4 (im Rahmen einer Entgeltspanne zwischen 130 €/t und 260 €/t zzgl. Umsatzsteuer) gestrichen wird

Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 07.12.2005, nichtöffentlich, Nr. 23

Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe wie im Ausschuss für Umwelt und Technik


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 17.11.2005, GRDrs 884/2005, mit folgendem entsprechend der oben genannten Maßgabe geänderten

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 1. Januar 2006 wird zugestimmt (Anhang 5 zur Anlage 1):

1.1 Die Restmüllgebühren bleiben unverändert.

1.2 Die Biomüllgebühren werden um durchschnittlich 8,73% erhöht.

1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen werden um durchschnittlich 5,51 % erhöht.

1.4 Die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster werden von 3,88 €/20 kg (194,00 €/t) um 5,67 % auf 4,10 €/20 kg (205,00 €/t) erhöht.

1.5 Zur Ausschöpfung des bestehenden Verbrennungskontingents der Stadt Stuttgart bei der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster wird der AWS ermächtigt, bei Bedarf Abfälle aus dem Gebiet anderer öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zusätzlich zu akquirieren.

1.6 Die Gebühren für die Sperrmüllannahme an den Wertstoffhöfen bleiben unverändert.

1.7 Die Gebühren für Behälteränderungen bleiben unverändert.

1.8 Die Gebühren und Entgelte der mineralischen Deponie Einöd AII bleiben unverändert.

1.9 Den der Gebühren- und Entgeltermittlung zugrunde liegenden Abschreibungssätzen entsprechend Anhang 6 zur Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Der sich aus der Betriebsabrechnung 2002 der Abfallentsorgung ergebende Überschuss von 3.263.290 € wird in die Kalkulation des Jahres 2006 einbezogen. In der Vorkalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2006 ist zur Nachfinanzierung der Deponienachsorgekosten ein Betrag von rd. 6,8 Mio. € enthalten.

3. Der sich aus der Betriebsabrechnung 2001 der mineralischen Deponie ergebende Überschuss von 41.737,49 € wird in die Kalkulation des Jahres 2006 einbezogen. Darüber hinaus ist eine Rücklagenzuführung von 115.812,69 € vorgesehen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) -AfS- wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


StR Wölfle (90/GRÜNE) begrüßt, dass die Abfallgebühren in weiten Teilen unverändert bleiben. Seine Fraktion beantrage jedoch, die Biomüllgebühr nicht zu erhöhen, da die Bürger auch künftig dazu angehalten werden sollten, den schwer zu verbrennenden Biomüll auszusortieren.

StR R. Zeeb (FDP) verweist auf den Antrag Nr. 551/2005 seiner Fraktion, in Anbetracht der wirtschaftlichen Gegebenheiten die Gebühren insgesamt zu senken. Aufgrund der Erläuterungen der Verwaltung habe seine Fraktion jedoch Verständnis, dass es nun keine Ermäßigung geben wird. Sie trage die Vorlage daher mit, erwarte aber, dass die Bürger künftig von den weiteren Rationalisierungen profitieren.

StR Barg (CDU) spricht sich gegen den Antrag von StR Wölfle aus. Es wäre erst bei einem wesentlich höheren Kostendeckungsgrad möglich, die Biomüllgebühr nicht zu erhöhen. Wie in der Vorlage dargestellt, so OB Dr. Schuster, gebe es ein rechtliches Problem, den Biomüll über die Restmüllgebühren querzusubventionieren. Ohne eine Erhöhung der Biomüllgebühren müssten die nicht gedeckten Kosten im Haushalt als Subvention ausgewiesen werden.


Der Vorsitzende stellt zur Abstimmung:

1. Beschlussantrag der GRDrs 884/2004 in der Fassung des Verwaltungsausschusses mit Ausnahme von Ziffer 1.2:

bei 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen

2. Antrag von StR Wölfle (90/GRÜNE), die Biomüllgebühr nicht zu erhöhen

bei 15 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

Damit ist auch die Ziffer 1.2 des Beschlussantrags mehrheitlich beschlossen.