Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 796/2007
Stuttgart,
09/25/2007



Stuttgart 21
- Projektorganisation, Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
02.10.2007
04.10.2007
04.10.2007



Beschlußantrag:

1. Dem Aufbau einer städtischen Projektorganisation zur Begleitung des Bahnprojekts Stuttgart 21 wird zugestimmt.

2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG, dem Land Baden-Württemberg und dem Verband Region Stuttgart ein Konzept zur Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit zu erstellen und umzusetzen. Hierfür wird ein städtischer Finanzierungsbeitrag von 1 Mio. € bewilligt.

2.2 Der Aufwand für die Jahre 2007 und 2008 von zusammen 1 Mio. € wird im Verwaltungshaushalt 2007 überplanmäßig bei Finanzposition 1.6102.6020000, Stuttgart 21, Öffentlichkeitsarbeit, bereitgestellt. Die Mehrausgabe wird durch Sperrung bei den Finanzpositionen 1.9110.8060000 und 1.9110.8070000, Zinsausgaben, gedeckt.

3. Der Stellenbedarf für

- eine Bauingenieurstelle der Besoldungsgruppe A16 beim Tiefbauamt für die Leitung der Projektgruppe S 21,

- eine Stelle in Entgeltgruppe 13 TVöD bei der Stababteilung Kommunikation für die Öffentlichkeitsarbeit Stuttgart 21

wird anerkannt.

Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 entschieden.


Begründung:


Nach intensiven Verhandlungen haben sich am 19.07.2007 die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg, der Verband Region Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart auf die Grundsätze zur Finanzierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm geeinigt. Auf die GRDrs 609/2007 und 790/2007 wird verwiesen.


Projektorganisation:

Die Deutsche Bahn AG wird deshalb mit den Vorbereitungen für die Bauausführung beginnen. Um möglichst frühzeitig mit der Bahn städtische Belange und das weitere Vorgehen zu erörtern, fanden hierzu bereits erste Gespräche statt.

Für die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen ist es notwendig, dass bei der Stadt eine Projektorganisation eingerichtet wird, über die die städtischen Belange gebündelt und in das Bahnprojekt eingebracht werden können. Darüber hinaus dient diese Plattform der Einbindung aller betroffenen städtischen Ämter in den weiteren Prozess.

In Anlage 1 ist ein Vorschlag für die Projektorganisation dargestellt. Auf der Arbeitsebene soll eine Projektgruppe unter der Federführung des Tiefbauamts eingerichtet werden, die alle städtischen Belange bündelt und gegenüber der Bahn vertritt. Die am Bahnprojekt beteiligten und betroffenen städtischen Ämter und Eigenbetriebe entsenden in die Projektgruppe einen S21-Beauftragten, der die anstehenden Fachaufgaben des jeweiligen Amtes/Eigenbetriebes koordiniert.

In die Projektgruppe wird auch die SSB integriert, deren Belange durch die notwendigen Verlegungen der Stadtbahntunnel in der Heilbronner Straße und Willy-Brandt-Straße sowie der Haltestelle Staatsgalerie unmittelbar tangiert sind.

Für die besonderen Aufgaben der Verkehrslenkung ist vorgesehen, die Polizei und die integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) ebenfalls in den Projektablauf mit einzubinden.
Hierzu ist beabsichtigt, die Verkehrsteilnehmer und Fahrgäste über ein Verkehrsinformationssystem aktuell über die Verkehrsführungen und Verkehrssituationen zu informieren. Dabei sollen alle Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. Internet, Rundfunk) ausgeschöpft werden.

Je nach Themenschwerpunkt werden die betroffenen S 21-Beauftragten der Ämter/Eigenbetriebe in die Projektgruppe eingeladen. Spezifische Fachthemen können darüber hinaus in einzelnen Arbeitsgruppen bearbeitet werden.

Die Aufgabenschwerpunkte und räumlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21, die in der Projektgruppe S 21 behandelt werden, sind in Anlage 2 dargestellt.

Für die Leitung der Projektgruppe besteht der Bedarf für eine Bauingenieurstelle der Besoldungsgruppe A16. Über die Stellenschaffung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 zu entscheiden sein.

Auf der Entscheidungsebene wird ein Lenkungskreis eingerichtet, in dem wichtige Grundsatzthemen weiterbehandelt und die notwendigen Entscheidungen herbeigeführt werden. Der Lenkungskreis besteht aus den Bürgermeistern Hahn, Thürnau, Dr. Schairer, dem SSB-Vorstand Herrn Arnold, Herrn Polizeipräsident Stumpf und Herrn Schorn von L/OB-K.

Um Kostenerhöhungen soweit als möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen, ist ein aktives Risikomanagement notwendig. Es wird deshalb ein übergeordnetes gemeinsames Controlling durch einen gemeinsamen Lenkungskreis aus Bahn, Bund, Land, Region und Landeshauptstadt mit dem Auftrag zur Kostenauditierung und Mehrkostenbegrenzung eingerichtet. Auf Ziffer IV. der Ergänzungsvereinbarung wird Bezug genommen (GRDrs 790/2007).

Mit dem Bahnprojekt Stuttgart 21 kommen zusätzliche Aufgaben, wie in Anlage 2 beschrieben, auf die städtischen Ämter und Eigenbetriebe zu. Daraus ergibt sich ein möglicher weiterer zusätzlicher Personalbedarf, der derzeit verwaltungsintern abgeklärt wird. Es ist vorgesehen, hierzu im Rahmen der Beratungen des Stellenplans 2008/2009 zu berichten und ggf. weitere Stellenschaffungsvorschläge zu machen. Unabhängig hiervon ist jedoch die Schaffung der in dieser Vorlage beschriebenen zwei Stellen für die Leitung der verwaltungsinternen Projektgruppe und die Öffentlichkeitsarbeit notwendig.


Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit:

Die Landeshauptstadt führt derzeit mit dem Land, der Deutschen Bahn AG und dem Verband Region Stuttgart Gespräche für ein gemeinsames Konzept zur Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit für den Neubau der Bahnstrecke von Stuttgart-Feuer-bach nach Ulm. Neben der inhaltlichen Ausgestaltung ist die Zusage eines städtischen Finanzierungsbeitrages notwendig. Die Verwaltung hält ein Budget von 1 Mio. € für angemessen, sofern die Partner jeweils eigene Finanzierungsbeiträge in angemessener Höhe zur Verfügung stellen.

Bestandteil dieses Konzeptes sollen u. a. ein leichter zugängliches Informationszentrum, Informationsveranstaltungen über das Gesamtprojekt, Informationen zur Baulogistik, Besichtigungen der Bereiche der künftigen städtebaulichen Entwicklung und Baustellenführungen sein.

Dabei wird an die Erfahrungen der offenen Bürgerbeteiligung des Jahres 1997 und die Arbeit des Turmforums seit 1998 angeknüpft.

Die Öffentlichkeitsarbeit zu Stuttgart 21 erfolgt bei der LHS durch die Stabsabteilung Kommunikation. Der zusätzliche Arbeitsaufwand macht die Schaffung einer Stelle in Entgeltgruppe 13 TVöD erforderlich; hierüber wird bei den Haushaltsplanberatungen 2008/2009 zu entscheiden sein. Seit der Entscheidung vom 19. Juli 2007 hat das Interesse an Stuttgart 21 sprunghaft zugenommen – sowohl seitens interessierter Bürgerinnen und Bürger als auch durch zunehmende Anfragen von Journalisten außerhalb Deutschlands, insbesondere aus Frankreich, Korea, Japan und den USA.

Die Verwaltung geht davon aus, dass das gemeinsame Konzept Anfang 2008 steht und wird den Gemeinderat dann hierüber informieren.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Bürgerbeteiligung und die Öffentlichkeitsarbeit bringt die Landeshauptstadt ein Budget von 1 Mio. € ein.

Bei Schaffung der Stelle für die Projektleitung entstehen jährliche Aufwendungen von rd. 71.000 € (Aktivaufwand). Die Schaffung der Stelle für die Öffentlichkeitsarbeit verursacht Aufwendungen von rd. 60.000 € (einschl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung usw.) jährlich.


Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



1 Projektorganisation Stuttgart 21
2 Aufgabenschwerpunkte und räumliche Schwerpunkte



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Vorlage7962007.pdf