Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 815/2009
Stuttgart,
10/26/2009



Neufestsetzung der Entgeltsätze für Einrichtungen der Erziehungshilfe beim Jugendamt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.11.2009
18.11.2009
19.11.2009



Beschlußantrag:

Die Pflegesätze in den Einrichtungen der Erziehungshilfe des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart werden ab 01.11.2009 wie folgt festgesetzt (Sätze seit 01.11.1999 in Klammer):

· Aufnahmeheim
287,63 € (250,02 €)
· Kinderhäuser
142,34 € (123,73 €)
· Wohngruppen
149,40 € (129,87 €)
· Tagesgruppe Waiblinger Straße
116,74 € (101,48 €)
· Mutter-Kind-Angebot
82,25 € (71,50 €)




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Die Pflegesätze in den städtischen Einrichtungen der Erziehungshilfe des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart wurden letztmals zum 1. April 1999 neu festgesetzt (GRDrs 75/1999). Die allgemeinen Kostensteigerungen der vergangenen 10 Jahre, insbesondere die Auswirkungen des Tarifabschlusses 2008, erfordern eine Erhöhung der Entgeltsätze in den städtischen Einrichtungen.

Der Kommunalverband Jugend und Soziales hat in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2008, 2009 jeweils Empfehlungen für eine pauschale Erhöhung (s. u. Tabelle) der stationären und teilstationären Entgelte ausgesprochen – vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2009 entspricht dies einer Steigerung von rund 15 %. Die Verwaltung schlägt vor, die Entgeltsätze für die städtischen Einrichtungen der Erziehungshilfe zum 01.11.2009 entsprechend anzuheben.

Empfehlung KVJS
2000
plus 1,8%2001
plus 2,2%2002
plus 2,4%2003
plus 1,0%2004 - 2007
plus 0 %2008
plus 3,8%2009
plus 3,0%



Finanzielle Auswirkungen

„Es ist mit einer Erhöhung der jährliche Einnahmen beim städtischen Träger für Erziehungshilfen um rd. 600.000 € zu rechen. Diese Mehreinnahmen beim städt. Träger sind in Höhe von rd. 500.000 € über entsprechende Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung (UA 45) gegenfinanziert. Eine Haushaltsverbesserung kann über Kostenerstattungen anderer Kostenträger, mehrheitlich andere Gemeinden als örtlich zuständige öffentliche Träger der Jugendhilfe, in Höhe von voraussichtlich rd. 100.000 € erzielt werden. Alle Beträge wurden im Haushaltsentwurf 2010/2011 bereits berücksichtigt.“



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

---




File Attachment Icon
Vorlage8152009.pdf