Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 914/2005
Stuttgart,
03/21/2006



Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Rosenstein-/Rümelinstr. im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 170.1)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
04.04.2006
06.04.2006



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften “Rosenstein-/Rümelin­straße” im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 170.1) wird in der Fassung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 7. Juni 2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 3) dargestellt.

Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 7. Juni 2005/16. Februar 2006.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Lebensmitteldiscountmarktes mit ca. 1350 m2 Nettoverkaufsfläche, ca. 155 Stellplätzen und einer Kindertagesstätte mit 15 Gruppen (ca. 300 Kindern) zu schaffen.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 19. Juli 2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften “Rosenstein-/Rümelinstraße” (Stgt 170.1) sowie des Entwurfs zur Änderung Nr. 33 des Flächennutzungsplans 2010 im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 26. August 2005 bis zum 26. September 2005. Es wurden keine Anregungen vorgebracht, die Änderungen der Planentwürfe erfordern. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung wird der Entwurf des Bebauungsplanes in unveränderter Form zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Herbeiführung des Feststellungsbeschlusses gem. § 10 BauGB zur Änderung Nr. 33 des FNP 2010 im Bereich Rosenstein-/Rümelinstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Nord im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB erfolgt in einer separaten Vorlage des Referats Städtebau an den Gemeinderat, auf die verwiesen wird (GRDrs 1464/2005).


Finanzielle Auswirkungen

Mit dem Vorhabenträger wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Erbringung von Planungsleistungen für das Bebauungsplanverfahren “Rosenstein- / Rümelinstraße (Stgt 170.1)” abgeschlossen. In einem weiteren städtebaulichen Vertrag (Entwurf s. Anlage 7) werden Regelungen zur Übernahme der Kosten sowie der Durchführung von Maßnahmen bei der Realisierung des Bebauungsplans getroffen. Der Vorhabenträger wird außerdem mit dem Tiefbauamt der Stadt einen Erschließungsvertrag und mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen einen Abtretungs- bzw. Kaufvertrag abschließen. Mit dem Jugendamt der Stadt sind privatrechtliche Regelungen über die Nutzung der Tageseinrichtung für Kinder zu treffen.


Beteiligte Stellen

Referate T, TS, USO, SJG, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Bebauungskonzept
3. Begründung gem. § 9 (8) BauGB vom 7. Juni 2005
4. Bebauungsplanentwurf vom 7. Juni 2005
5. Text zum Bebauungsplanentwurf
6. Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
7. Städtebaulicher Vertrag