Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Tiefbau und Stadtentwässerung
Gz: TS
GRDrs 891/2004
Stuttgart,
11/16/2004



Erhöhung der Abwassergebühr ab 1. Januar 2005
Änderung der Satzung über die Erhebung der
Abwassergebühren (AbwGS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
30.11.2004
01.12.2004
02.12.2004



Beschlußantrag:

1. Die Höhe der Abwassergebühr wird ab 1. Januar 2005 auf 1,62 EUR/m³ festgesetzt.

2. Die Änderung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren (Stadtrecht Nr. 7/8) wird in der Fassung der Anlage 4 zur GRDrs beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Seit 1. Januar 2003 wird eine Abwassergebühr in Höhe von 1,59 EUR/m³ erhoben. Zur Deckung des gebührenfähigen Aufwands des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart für das Wirtschaftsjahr 2005 (vgl. Anlage 2 zur GRDrs) ist eine Anhebung der Abwassergebühren um 1,9 % von 1,59 EUR/m³ auf 1,62 EUR/m³ erforderlich. Als wesentliche Einflussfaktoren sind dabei die Preissteigerungen im Energiebereich (insbesondere Strom) und der bereits absehbare schnellere Baufortschritt bei Großprojekten der SES zu nennen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Abwassergebühr in Höhe von 1,62 EUR/m³ wird für das Wirtschaftsjahr 2005 kostendeckend sein.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB, T und R haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Prof. BeicheBetriebsleitung Stadtentwässerung
Referent Tiefbau und StadtentwässerungEndrich i. V. Gekeler


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Fortschreibung Gebührenkalkulation 2005 (Anlage 2)
Erfolgsplan 2005 (Anlage 3)
Satzungsänderung (Anlage 4)
Gebührenübersicht (Anlage 5)