Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
294/2006
GZ:
StU
Sitzungstermin: 14.06.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Lehenstr./Mühlrain (Stgt 165) im Stadtbezirk Stuttgart-Süd
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.06.2006, nicht öffentlich, Nr. 275

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 24.05.2006, GRDrs 294/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Lehenstraße/Mühlrain im Stadtbezirk Stuttgart-Süd (Stgt. 165) wird in der Fassung vom 28.10.2005/ 21.02.2006 / 31.03.2006 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 28.10.2005 / 21.02.2006/31.03.2006.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.

Die Anregungen der Beteiligten Nr. 1 und Nr. 2 (Namenliste siehe Anlage 3) können nicht berücksichtigt werden.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


BM Hahn berichtet, dass zum vorliegenden Bebauungsplan von den Anwohnern vorgebracht wurde, es seien nicht ausreichend Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm und Schadstoffe erhoben worden. Das Umweltamt habe mit Schreiben vom 17.03.2006 jedoch erklärt, dass keine Notwendigkeit bestehe, weitere Gutachten einzuholen, und mit Schreiben vom 24.03.2006 mitgeteilt, dass die Klimaschneise entlang der Lehenstraße eingehalten werde. Da die Bebauung mit 35 % sehr locker sei, könne man von einer ausreichenden Berücksichtigung der klimatologischen Belange ausgehen. Er bitte um Zustimmung.

StR Dr. Schlierer (REP) verweist auf die Beratung anlässlich der Änderung des Flächennutzungsplans am 06.04.2006. Auch bei intensiver Überprüfung der vorliegenden Gemeinderatsdrucksache sehe seine Gruppierung keinen Grund, von ihrem ablehnenden Votum abzuweichen, da sie von einer klaren Verbauung der Frischluftschneise ausgehe. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über die klimatische Situation im Stuttgarter Talkessel sei der Satzungsbeschluss abzulehnen.

StR Rockenbauch (SÖS) gibt zu bedenken, dass das Amt für Umweltschutz die Bebauung zwar für vertretbar hält, sie jedoch nicht empfiehlt. In Abwägung aller Argumente lehne er aus klimatologischen Gründen und wegen der weiteren Flächenversiegelung den Bebauungsplan ab.


Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 3 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.