Der Vorgängerplan 1942/14 hatte ein eindeutig anderes städtebauliches Konzept und setzte u. a. für einen Randstreifen westlich der Udamstraße durch den Verlauf von Baulinien überbaubare Flächen fest. Durch vorliegende Bauvoranfragen, die sich auf dieses alte Baurecht beziehen, ist die städtebauliche Zielsetzung, dieses Gebiet als Freiraum zu erhalten, gefährdet. Deshalb wurde vom Gemeinderat am 6. Dezember 2007 beschlossen, den Bebauungsplan Landschaftsraum Sindelbach/Am Rohrer Weg (Mö 224) aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes und der beabsichtigten Festsetzung „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Erholung von Boden, Natur und Landschaft“ im gesamten Geltungsbereich soll die städtebauliche Entwicklung und unter anderem die Erhaltung des vorhandenen Ortsrandes gewährleistet und die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen, die Entscheidung über die Zulässigkeit der oben genannten Vorhaben nach § 15 BauGB auszusetzen, liegen damit vor. Die Entscheidungen über die Bauvoranfragen wurden deshalb zurückgestellt. Da das o. g. Bebauungsplanverfahren voraussichtlich bis zum Ablauf der Zurückstellungsfrist nicht zur Rechtskraft gebracht werden kann, soll über den Bereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Landschaftsraum Sindelbach/Rohrer Weg (Mö 224) eine Veränderungssperre beschlossen werden, damit die Planungsziele über den oben genannten Zeitpunkt hinaus sichergestellt sind, zumal mit weiteren Bauvoranfragen/Bauanträgen für den entsprechenden Bereich zu rechnen ist. Die bestehende Bebauung genießt Bestandsschutz, soweit sie baurechtlich genehmigt ist. Finanzielle Auswirkungen keine Beteiligte Stellen keine Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Satzung Veränderungssperre 2. Lageplan zur Satzung Veränderungssperre (Verkleinerung)