Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1400/2007
Stuttgart,
12/21/2007



Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich Landschaftsraum Sindelbach/Am Rohrer Weg
im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen (Mö 225)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
15.01.2008
24.01.2008



Beschlußantrag:

Auf Grund der §§ 14 (1) BauGB und 16 (1) BauGB wird die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich Landschaftsraum Sindelbach/Am Rohrer Weg im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen beschlossen (Satzung siehe Anlage 1, Lageplan siehe Anlage 2).


Begründung:


Der Gemeinderat hat am 28. Oktober 2004 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren „Am Rohrer Weg“ (Mö 184) einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss vom 23. März 1993 wurde aufgehoben. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 46 vom 11. November 2004. Die Bebauung des Westrandes von Möhringen ist entsprechend dem Bebauungsplan 1961/79 vollzogen worden. Da dieser jedoch in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurde, ist er rechtlich nicht wirksam. Dadurch fiel das Plangebiet in den früheren Rechtszustand zurück.

Der Vorgängerplan 1942/14 hatte ein eindeutig anderes städtebauliches Konzept und setzte u. a. für einen Randstreifen westlich der Udamstraße durch den Verlauf von Baulinien überbaubare Flächen fest. Durch vorliegende Bauvoranfragen, die sich auf dieses alte Baurecht beziehen, ist die städtebauliche Zielsetzung, dieses Gebiet als Freiraum zu erhalten, gefährdet. Deshalb wurde vom Gemeinderat am 6. Dezember 2007 beschlossen, den Bebauungsplan Landschaftsraum Sindelbach/Am Rohrer Weg (Mö 224) aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes und der beabsichtigten Festsetzung „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Erholung von Boden, Natur und Landschaft“ im gesamten Geltungsbereich soll die städtebauliche Entwicklung und unter anderem die Erhaltung des vorhandenen Ortsrandes gewährleistet und die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden.

Die Voraussetzungen, die Entscheidung über die Zulässigkeit der oben genannten Vorhaben nach § 15 BauGB auszusetzen, liegen damit vor. Die Entscheidungen über die Bauvoranfragen wurden deshalb zurückgestellt.

Da das o. g. Bebauungsplanverfahren voraussichtlich bis zum Ablauf der Zurückstellungsfrist nicht zur Rechtskraft gebracht werden kann, soll über den Bereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Landschaftsraum Sindelbach/Rohrer Weg (Mö 224) eine Veränderungssperre beschlossen werden, damit die Planungsziele über den oben genannten Zeitpunkt hinaus sichergestellt sind, zumal mit weiteren Bauvoranfragen/Bauanträgen für den entsprechenden Bereich zu rechnen ist.

Die bestehende Bebauung genießt Bestandsschutz, soweit sie baurechtlich genehmigt ist.

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Satzung Veränderungssperre
2. Lageplan zur Satzung Veränderungssperre (Verkleinerung)




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Vorlage14002007.pdf